Firmenwagenberechnung

  • Ich bitte um hilfe bzw überprüfung bei der Firmenfahrzeugberechnung!! Unterschiede bei dem Korrekturbetrag !!! Umstig von der 1% Regelung zur Fahrtenbuch Methode. Ich habe in 2019 ein Digitales Fahrtenbuch von Vimcar benutz da ich kaum Privat mit dem Firmenfahrzeug fahre. Das Finanzamt hat das Fahrtenbuch auch erhalten und akzeptiert.. Kurze Daten zu den Fahrzeugen 1. Opel Astra MS-MM-6262 gefahren vom 01.01.2019-26.112019 Gesamtkilometer= 37.829km Privatkilometer= 2.148km (5,7%) Bruttolistenpreis = 27.600€ 2. Opel Grandland MS-M-6261 gefahren vom 26.11.2019-31.12.2019 Gesamtkilometer= 2.231km Privatkilometer= 594km (26,6%) Bruttolistenpreis = 40.300€ Ich habe auf meinen Lohnbescheinungen nur die Zeile (Privatfahrten 1%) womit das Fahrzeug mit gemeint in höhe von für den Opel Astra 276€ und für den Opel Grandland 403€. Im Arbeitsvertrag ist noch festgehalten "das die Firma keine versteuerung für die fahrten zwischen Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte durchführt." falls es hilfrich ist. Sonstige Daten oder Gesamtkosten über das Fahrzeug habe ich nicht von meinem Arbeitgeber nicht erhalten.. Ich hoffe sie können mir bei meinem problem helfen.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Bitte um Hilfe bei der Firmenwagenberechnung“ zu „Firmenwagenberechnung“ geändert.
  • Und was willst du nun uns wissen? Das Fahrtenbuch alleine reicht nicht aus, um die 1% zu korrigieren, dazu musst du auch die Gesamtkosten kennen, die dein Arbeitgeber für die beiden Fahrzeuge ausgegeben hat (getrennt je Fahrzeug). Dann müssen noch die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte versteuert werden (verstehe nicht, warum dies der Arbeitgeber nicht macht).

  • Hallo,

    ja ihr habt recht mein Beitrag von gestern ist komisch formuliert und sorry für die Doppelpost ,aber es lag daran das gestern irgendwie Wartungsarbeiten durchgeführt worden sind ..


    Also mein Problem ist das ich durch mein Arbeitgeber keine Tatsächlichen kosten übermittelt bekomme..


    Das FA hat mir ja schon den Bescheid zugeschickt doch leider ist die Erstattung weniger als das Programm ausgerechnet hat..


    Die Dame vom FA hatte auch Probleme wie das überhaupt gerechnet wird mit dem Firmenwagen...hatte sie bisher nicht gemacht..


    Den Bescheid über die Berechnung füge ich bei.


    Gibt es denn eine Möglichkeit ohne die tatsächlichen Kosten dieses korrekt auszurechnen, oder schätzungen ?


    MFG

  • Also die Dame vom Finanzamt kennt die eigenen Vorschriften nicht! So wie sie gerechnet hat, ist dies vom Gesetz nicht vorgesehen! Hier steht eindeutig, dass die 1%-Regel anzuwenden ist, wenn nicht die tatsächlichen Kosten bekannt sind und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird. Da dir die Kosten nicht bekannt sind, kannst du nicht auf Fahrtenbuchmethode umstellen (daher ja meine Frage oben).

    Du hast hier ganz einfach Glück, dass sich die Dame zu deinen Gunsten hier "verrechnet" hat.

    Die Berechnung ist schlicht und einfach falsch - es wird nicht eine Nutzung von 12% privat angesetzt bei der 1%-Regel, sondern 30%. Damit hat sie schon die Basis nicht verstanden und du hast einen Steuervorteil erlangt. Ich würde den Bescheid nicht mehr anfassen - bei einem Einspruch wird diese Berechnung von der Rechtsbehelfsstelle überprüft und diese kennt die Regelung wahrscheinlich besser als deine Sachbearbeiterin.

  • Hallo nesciens und danke für antwort.

    Habe nochmals den Arbeitgeber angeschrieben ob sie mir eine Kostenaustellung für die Fahrzeuge zukommen lässt.

    Wenn ich diese habe kann ich dieses dann aber vom FA berichten lassen, das ich somit ein Vorteil habe?

    Wenn ich keine Aufstellung bekomme , ist es also besser diesen bescheid in kauf zu nehmen?

    MFG

    • Offizieller Beitrag

    Also die Dame vom Finanzamt kennt die eigenen Vorschriften nicht! So wie sie gerechnet hat, ist dies vom Gesetz nicht vorgesehen! Hier steht eindeutig, dass die 1%-Regel anzuwenden ist, wenn nicht die tatsächlichen Kosten bekannt sind und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird. Da dir die Kosten nicht bekannt sind, kannst du nicht auf Fahrtenbuchmethode umstellen (daher ja meine Frage oben).

    Würde ich auf den ersten Blick ebenso sehen.


    Also mein Problem ist das ich durch mein Arbeitgeber keine Tatsächlichen kosten übermittelt bekomme..

    Dann ist das Thema Korrektur des Bruttoarbeitslohns für Dich gestorben. Was willst Du auf anteilige tatsächliche Kosten korrigieren, wenn Du diese tatsächlichen Gesamtkosten gar nicht kennst? Geht schlicht und einfach nicht. Das Berechnungsschema siehst Du in der Eingabemaske des Sparbuchs unter Korrekturen zum Arbeitslohn.