irrtümliche Einnahme richtig verbuchen

  • Hallo,

    ich habe von einem Kunden irrtümlicherweise Geld erhalten, welches mir nicht zusteht. Den Betrag habe ich natürlich wieder zurücküberwiesen.

    Jetzt habe ich aber das Problem wie die Überweisungen verbucht werden müssen. Ich benutze WISO Mein Büro und die einfache Buchführung als Kleinunternehmer.

    Hat hier jemand eine Lösung für mein Problem?

    Vielen Dank im Voraus fürs Lesen!

  • Es gibt ein Konto "durchlaufende Posten" - Einnahme und Ausgabe als freie Buchung erfassen, wobei die Einnahme auf dem Bankkonto als Soll erscheint und die Überweisung dann als Haben. Dann sind beide Konten ausgeglichen (die Bank in Bezug auf diesen Vorgang).

  • Danke für die Antwort,

    das Konto habe ich gefunden, mir ist aber noch nicht klar wie ich den Datensatz als freie Buchung erfassen kann, bei dem Konto handelt es sich ja um ein onlinekonto. Unter dem Reiter Finanzen ist wohl der Menuepunkt manuelle Buchungen, aber da komme ich nicht an das Konto "durchlaufender Posten.


    Gruß Suko

  • Du hast in einer freien Buchung einmal dein Bankkonto (von dem aus du buchst) und wählst dann das Konto "durchlaufende Posten" aus. Es ist kein Onlinekonto! Das Bankkonto ist ein Onlinekonto wahrscheinlich, aber durchlaufende Posten ist eine sonstige Forderung von der Kontonummer her gesehen. Wenn du direkt beim Onlineabgleich zuordnest, musst du eine Umbuchung machen, dann findest du auch das Konto zur Eingabe.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo suko,

    Das durchlaufende Konten stehen dann aber beim Buchen konkret nirgends zur Verfügung.**


    Buche die irrtümliche Einnahme deines Kunden als Kleinunterunternehmer Erlöse und die Ausgabe auf das gleiche Konto im Minus. So hebt sich das auf.

    **Nachtrag:

    Das durchlaufende Konto muss über Stammdaten Finanzbuchhaltung Kontenplan bearbeiten Kontendetails bearbeiten von unsichtbar auf Standard oder Weitere sichtbar geschaltet werden.

  • Moin,


    alternativ könnte man/frau auch ein anderes, beliebiges Verrechnungskonto nutzen (Geldtransit o.ä., falls vorhanden): Bank an VK, bei der Rücküberweisung VK an Bank :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Vielen Dank für die vielen Posts!


    Ich habe gestern die Buchungen mit dem Zuordnungsassistenten als Durchlaufende Posten zugeordnet.

    Werden dann diese Summen nicht als Betriebseinnahmen behandelt?

    Ich mache mir Sorgen wegen der Kleinunternehmerregelung, da gilt ja die Summe der Einnahmen und nicht die Gewinnsumme.


    Viele Grüße

    Suko

  • Zitat

    Buche die irrtümliche Einnahme deines Kunden als Kleinunterunternehmer Erlöse und die Ausgabe auf das gleiche Konto im Minus. So hebt sich das auf.

    Wenn ich den Ratschlag von Samm befolgen würde, dann hätte ich doch die Fehlüberweisungen als Einnahmen an der Backe, oder?


    Jedenfalls vielen Dank für eure Hilfe, Google sagt zu dem Thema erstaunlich wenig!


    Gruß Suko

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich den Ratschlag von Samm befolgen würde, dann hätte ich doch die Fehlüberweisungen als Einnahmen an der Backe, oder?

    Schau Dir die EÜR an:

    Es ist letztlich nicht so entscheidend auf welches Konto, die falsche Einnahme und die Rücküberweisung gebucht, solange sie auf dem gleichen Buchungskonto erfolgen. Hier wird auf ein Erlöskonto einmal im PLUS und einmal im MINUS gebucht.


    Letztlich empfiehlt sich nicht über einen Durchlaufenden Posten zu buchen. Das wirft beim Prüfer immer Fragen auf.

    Deswegen lieber voll korrekt als Erlös versteuern und dann die volle Versteuerung sich aufheben lassen. Da kann Dir keiner mehr was wollen.

  • Hallo Samm,

    vielen Dank für die Mühe!

    Wenn dann wirklich die Betriebseinnahmen nicht betroffen sind, ist das wirklich die sauberste Lösung.

    Da ich Dienstleister bin, versuche ich möglichst das benötigte Material vom Kunden direkt bezahlen zu lassen, um nicht unnötige Betriebseinnahmen durch den Verkauf der Ware, zu haben. Wenn aber die Betriebseinnahmen nur um den Gewinn erhöht werden, wäre das ja völlig unnötig.

    Oder verwechsele ich jetzt Äpfel mit Birnen?


    Gruß Suko

  • Oder verwechsele ich jetzt Äpfel mit Birnen?

    Also ob Du hier etwas verwechselt vermag ich nicht beurteilen zu können. Aber dass Du es nicht verstehst merkt man schon. Du kannst wie oben beschrieben die Zahlung Bank an Ertrag und die Rücküberweisung Ertrag an Bank buchen. Somit hast Du keine Auswirkungen auf den Gewinn.


    Jedoch die einzige richtige Lösung ist ein neutrales Konto. Durchlaufender Posten ist hier die zielführende Lösung. Es gibt keinerlei Belege für den Vorgang außer die Bankbewegungen und somit würden eher Nachfragen folgen, wenn Du es über ein Ertragskonto abwickeln würdest.

  • Ich muss zugeben, Buchführung ist wirklich nicht mein Ding, deshalb bin ich ja froh MB als Hilfe zu haben und danke dem Staat für die Kleinunternehmerregelung. So kann ich mich auf meine eigentliche Arbeit konzentrieren.

    Aber ich würde totzdem gerne wissen warum in der EÜR von SAMM die Rücküberweisung direkt von den Betriebseinnahmen abgezogen wird und nicht in der EÜR zu den Betriebsausgaben addiert wird. Für die Gewinnermittlung ist das ja egal, aber nicht für die Höhe der Betriebseinnahmen.

    Liegt das an den identischen Konten der Buchungen?


    Gruß Suko


    Zitat

    Es ist letztlich nicht so entscheidend auf welches Konto, die falsche Einnahme und die Rücküberweisung gebucht, solange sie auf dem gleichen Buchungskonto erfolgen. Hier wird auf ein Erlöskonto einmal im PLUS und einmal im MINUS gebucht.


    Das hatte ich glatt überlesen,sorry. Jetzt ist alles klar

    Einmal editiert, zuletzt von suko () aus folgendem Grund: Hatte ich überlesen