Berechnung der Kirchensteuererstattung falsch?

  • Hi!


    Ich habe gestern meinen Steuerbescheid bekommen und da scheint es ein Problem mit der Kirchensteuererstattung zu geben. Da ich mir aber nicht sicher bin, ob nicht ich das Problem bin, bräuchte ich mal eure Hilfe:


    Auf dem Bescheid für 2019 steht in der Festsetzungstabelle unter Kirchensteuer (die Dezimalstellen habe ich hier mal aufgerundet):


    Festgesetzt werden: 205 €

    ab Steuerabzug vom Lohn: 244 €

    mithin sind zu viel entrichtet: 39 €


    Auf der zweiten Seite in der Tabelle, in der die Berechnung steht, findet sich folgendes unter "unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben":


    gezahlte Kirchensteuer: 244 €

    ab erstattete Kirchensteuer: 73 € (diese 73 € sind nun mein Problem)


    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann finde ich die erstattete Kirchensteuer im Vorjahresbescheid (also in dem von 2018) auf der ersten Seite in der Festsetzungstabelle unter "mithin sind zu viel entrichtet". Da steht im Bescheid von 2018: 32 €. In diesem Bescheid ist auch kein Eintrag "ab erstattete Kirchensteuer:" enthalten.


    Sollten dann nicht 32 € anstatt den 73 € im Bescheid von 2019 auftauchen? Wenn ich in Wiso die Kirchensteuer aus dem Vorjahresbescheid eintrage (mit der Eingabemaske), dann stehen da auch nur 32 €.


    Gibt es noch irgendeinen Fall, der hier zu Abweichungen führen kann oder wie könnten die auf 73 € kommen?



    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann finde ich die erstattete Kirchensteuer im Vorjahresbescheid (also in dem von 2018) auf der ersten Seite in der Festsetzungstabelle unter "mithin sind zu viel entrichtet". Da steht im Bescheid von 2018: 32 €. In diesem Bescheid ist auch kein Eintrag "ab erstattete Kirchensteuer:" enthalten.

    Maßgeblich ist das Jahr, in dem der Einkommensteuerbescheid ergangen bzw. die Erstattung erfolgt ist. Es muss also nicht zwingen der Becheid des Vorjahres sein und es können auch mehrere Bescheide ergangen sein. Abgesehen davon muss man auch schauen, ob ggf. zu erstattende Kirchensteuer mit anderen Beträgen verrechnet worden ist.


    In der Regel stimmen die vom FA programmgesteuert aus der Steuererhebung (Finanzkasse/Erhebungskonto/Steuerkonto) übernommenen Beträge. Fehler sind da äußerst selten.

  • Maßgeblich ist das Jahr, in dem der Einkommensteuerbescheid ergangen bzw. die Erstattung erfolgt ist. Es muss also nicht zwingen der Becheid des Vorjahres sein und es können auch mehrere Bescheide ergangen sein.

    Also ich habe in den letzten Jahren immer einen Steuerbescheid erhalten: Steuererklärung in 2020 für 2019, Bescheid von 2019 in 2020 zugegangen, etc.

    Abgesehen davon muss man auch schauen, ob ggf. zu erstattende Kirchensteuer mit anderen Beträgen verrechnet worden ist.

    Müsste das auf den Bescheiden ersichtlich sein?

    In der Regel stimmen die vom FA programmgesteuert aus der Steuererhebung (Finanzkasse/Erhebungskonto/Steuerkonto) übernommenen Beträge. Fehler sind da äußerst selten.

    Wie kann ich dann prüfen, ob das nun stimmt oder nicht, so ganz praktisch?

    • Offizieller Beitrag

    Müsste das auf den Bescheiden ersichtlich sein?

    ja


    Wie kann ich dann prüfen, ob das nun stimmt oder nicht, so ganz praktisch?

    Die schreiben Dir doch die Beträge explizit rein. Du solltest mal am Ende des Bescheides in den Erläuterungen zum Steuerbescheid nachschauen, da sollte sich eine Aufstellung der berücksichtigten Beträge befinden.

  • Ok, danke für deine Hilfe! Es hat sich erledigt. In dem Bescheid hat sich ein Betrag versteckt, von dem ich dachte, dass er schon in die anderen eingerechnet ist. Wie sich herausgestellt hat, musste ich diesen extra dazurechnen.

    • Offizieller Beitrag

    Hat jemand eine Ahnung wie das passieren konnte? Würde den Fehler gerne für das kommende Jahr vermeiden :)

    Das kannst nur Du beantworten, da nur Du Deine Zahlen kennst. Ich würde da aber z.B. einmal eine nicht bereinigte Datenübernahme vermuten. Da kann z.B. durch Verlagerungen um das Jahresende oder durch Berichtigungsbescheide anpassungsbedarf bestehen.


    Im Übrigen werden die Zahlen im Steuerbescheid des FA, wie oben schon gesagt, vollständig aufgeführt und lassen sich wunderbar nachvollziehen.