Verpflegungsmehraufwand / Aktionärsversammlung

  • Hallo zusammen,


    Ich bearbeite erstmalig meine Steuer und habe 2 offene Fragen:


    Verpflegungsmehraufwand Zeitarbeit:

    Bei einem 2 Wohnsitz kann ich für die ersten 3 Monate einen Verpflegungsmehraufwand beantragen. Geht dieses auch beim 1 Wohnsitz??


    Aktien:

    Fahrten zur Aktionärsversammlung kann man nicht mehr absetzen. Gibt es hier Tricks? Ich habe dazu noch offene Aktienverluste.


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Verpflegungsmehraufwand / Aktionaersversammlung“ zu „Verpflegungsmehraufwand / Aktionärsversammlung“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Es gibt keine Tricks.


    Aktienverluste kannst du angeben,, wenn du darüber eine Steuerbescheinigung hast oder die Bescheinigung einer ausl. Bank oder eines Brokers

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Zum Verpflegungsmehraufwand für die Erstwohnung: was meinst, warum es Verpflegungsmehraufwand heisst? Es soll die Mehrkosten abdecken, die enststehen, wenn man nicht im "normalen" häuslichen Bereich einkaufen kann. Daher ja auch die Beschränkung auf drei Monate, weil man danach im Regelfall die örtlichen Gegebenheiten kennt und entsprechende gleichwertige Einkaufsmöglichkeiten wie am Erstwohnsitz hat.