Hallo Forum,
ich grübele seit einigen Tagen, wie ich meine im Titel genannten Dienste bei der Steuer angeben muss. Mittlerweile ist dieses Thema das Einzige, was mich an der Abgabe meiner Steuererklärung hindert. Kann mir hierzu jemand helfen bzw. seine Meinung kundtun? Kollegen von mir haben zwar ähnliche Probleme, aber wenn ich höre was und wie die in ihrer Steuererklärung so tun, da ist einiges sehr halbgar. Im Internet habe ich hierzu keine Diskussionen gefunden, die meinen Fall beschreiben.
Zunächst zu meinem konkreten Szenario:
Ich bin angestellt und arbeite als Arzt im Krankenhaus. Soweit so gut. Die dortigen 24h-Dienste kann ich nicht steuerlich gelten machen.
Nun hat mich mein Arbeitgeber jedoch auch als Notarzt auf einem Notarzt-Einsatzfahrzeug eingesetzt, die Wache ist jedoch nicht im Krankenhaus in welchem ich arbeite, sondern an ein anderes Krankenhaus angegliedert. Somit handelt es sich ja um eine zweite Tätigkeitsstätte, an welcher ich eingesetzt werde. Daher müsste hier ja der Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden können, wie bei einer Dienstreise, soweit ich das recht verstehe.
Insbesondere sind meine dortigen Nachtschichten interessant:
Diese gehen von 20:15 Uhr am Abend des einen Tages bis um 7:00 Uhr des Folgetages. Wenn ich Glück habe, kann ich schlafen, dafür steht dort auch ein Bett auf der Wache herum, neben dem mein Melder liegt/lag,
Hier wird dann, nach meinem Verständnis, 2x12 Euro Verpflegungsmehraufwand angebbar (Tätigkeit über 8h, mit Übernachtung).
Jetzt habe ich aber Nacht-Blöcke gearbeitet, z.B. am:
4.2. ->5.2.
5.2. ->6.2.
6.2. ->7.2.
Wie zählt dies dann? In der betreuten Tageserfassung des Steuerprogramms werden daraus 4 Tage à 12 Euro.
Am Morgen um 7:00 Uhr ca. bin ich dann jeweils nach Hause gegangen, um dann um 20:15 wieder zu erscheinen.
Ich habe mal zwei Screenshots angehängt, die beiden einzelnen 8h-Abwesenheiten waren versprengte Tagdienste an Wochenende, diese können denke ich bei der Fragestellung ignoriert werden.
Ich danke an dieser Stelle jedem, der sich die Zeit genommen hat meine Fragestellung zu Lesen und zu durchdenken. Mir ist klar, dass ich hier keine offizielle Rechtsberatung erhalte und ich hoffe ich habe ausreichend Informationen zur Verfügung gestellt. Sollte dem nicht so sein, gerne Rückmeldung geben und ich gelobe Besserung.