Telefon hauptberuflich als Werbungskosten und im Nebengewerbe als Betriebsausgaben

  • Hallo zusammen,



    Ich führe ein Nebengewerbe mit UST Berechnung. Die Telefon und Internetkosten, schreibe ich als Betriebsausgaben ab, und berechne einen gewissen Eigenverbrauch anschließend als Eigenentnahme mit UST zurück.



    Nun ist es so, das ich aufgrund der Corona Zeit zusätzlich für meinen Hauptarbeitgeber Home Office mache, und auch hier den selben Anschluss nutze. Der Arbeitgeber finanziert den Anschluss nicht. Wie kann ich die Kosten nun am Sinnvollsten absetzen, ohne Schwierigkeiten zu bekommen?? Kontenbuchung ist aufgrund der EÜR nicht nötig.



    Meine Überlegung wäre



    Variante 1: Ich buche die Eingangsrechnung von vornherein als "Splitbuchung" nach ungefährer Stundennutzung in einen Privat und einen Gewerblichen Anteil. Und setze den Privaten Anteil dann hinterher zu einem Teil (nach Stunden geschätzt) als Werbungskosten in der Steuererklärung ab.



    Variante 2: Ich mache es wie gehabt und buche die Komplette Rechnung und Buche einen Teil des "Eigenbedarfs" als Werbungskosten in der Steuererklärung



    Variante 3: Ich splitte von Vornherein in 3 Bereiche auf, von denen ich eine als Betreibsausgabe und eine zu 100% als Werbungskosten absetze.



    Wie ist hier der beste Weg??

  • Wenn du alles in den Betriebsausgaben erfasst (wegen der Umsatzsteuer), ist zwingend auch der Teil der Werbungskosten zunächst als Privatentnahmen (mit Umsatzsteuer) zu buchen. Damit ist die EÜR in Ordnung.


    Den nächsten Schritt musst du dann schon etwas plausibler aufteilen (eine Schätzung nach Stunden wird das Finanzamt nicht akzeptieren, da dies kein Nachweis der erfolgten Telefonate und Internetnutzugn darstellt. Es gibt für die Werbungskosten Regelungen, die du einhalten solltest - andernfalls musst du anhand von Gesprächsnachweisen und Internetnutzung nachweisen, wieviel davon hautpberuflich genutzt wurde - in der Regel werden 20% der privaten Telefonkosten anerkannt, maximal 20 Euro pro Monat. Ob dies auch für den Sonderfall Corona gelten wird, ist mir unbekannt - hier sollen ja noch einige Änderungen in den Gesetzen/Verordnungen erfolgen.

    • Offizieller Beitrag

    Wie ist hier der beste Weg??

    Vor allem die Schrift im Forum standardmäßig beibehalten und keine Sonderschriften im Kleinstformat wählen. Ich bin zwar Brillenträger, aber das ist schon anstrengend.


    Und sofern es sich um eine Frage in Bezug auf eine Software handelt, diese bitte auch genau mit Namen und Version benennen.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Telefon Hauptberuflich als Werbungskosten und im Nebengewerbe als Betriebsausgaben“ zu „Telefon hauptberuflich als Werbungskosten und im Nebengewerbe als Betriebsausgaben“ geändert.