Investmentsteuerreform aus dem Jahr 2018

  • Fondsanteile die vor 2008 gekauft wurden, wurden zum 1.1.18 fiktiv verkauft und mit dem neuen Kaufkurs eingebucht. Auf diese Kaufkurse hat man jetzt beim Verkauf mit Gewinn einen Freibtetrag von 100.000 €.

    Hat jemand hier im Forum schon mal seitdem einen Fonds mit Verlust verkauft? Wenn ich ein Schreiben meiner Bank richtig deute werden Verluste gar nicht auf dieses Freibetragskonto angerechnet, d.h. wenn ich einen Anteil mit 1000€ Gewinn verkaufe vermindert sich mein Freibetrag um diese 1000€. Wenn ich aber einen mit 1000€ Verlust verkaufe erhöht sich mein Freibetrag nicht um diese 1000€ sondern dieser Verkauf mit Verlust bleibt unberücksichtigt.

    Ich hoffe ich habe das Schreiben falsch gedeutet, obwohl da ziemlich genau drin Stand das Verluste nicht mehr ausgewiesen werden.
    Wenn dies so wäre.........:cursing:

  • Wenn du Wertpapierverkäufe eingibst, kommt doch die Frage nach den "Altbeständen" - dort gibst du den fiktiven Wert aus einer Bankbescheinigung ein. Normalerweise müsste die Bank das auch in ihrer Bescheinigung angegeben haben.


    Ich bin nicht am Rechner, kann daher keine Fotos machen. Aber es geht, habe ich schon bei meinen Einkünften im Planspielmodus durchgeführt.

  • Ich glaube das ist mit Verlusten etwas komplizierter. Die Verluste sind ja nicht unbedingt real auf einen Anteil angefallen sondern nur auf den fiktiven Einkaufskurs vom 1.1.18
    Als Beispiel, ich habe Fondsanteile 2007 für 10000 Euro gekauft. Die waren zum 1.1.18 dann 13000 € wert und wurden mit diesem Betrag als neuer Einkaufkurs eingebucht. In 2018 sind die Kurse gefallen und ich habe die Anteile im November für 12000 € verkauft. Ich habe also effektiv eigentlich einen Gewinn von 2000 € gemacht, aber mein "Gewinnguthabenkonto" (von dem Freibetrag von 100000 €) müssten theoretisch 1000 € addiert werden da ich ja einen "negativen" Gewinn gegenüber dem neuen Einstandskurs gemacht habe.

    Laut meiner Bank sollen aber Verluste laut einem 152 Seiten langen Schreiben vom BFH vom 21.05.19 nicht auf den Freibetrag angerechnet werden, deshalb werden diese in Zukunft auch nicht mehr auf der Steuermitteilung ausgewiesen. Der Anleger müsste also den Verkaufskurs mit dem Einbuchungskurs manuell vergleichen um überhaupt festzustellen das er Verluste gemacht hat. Wobei wenn ein Fonds dann verkauft wurde und weder Gewinne noch Verluste aufgeführt würden wären die Chancen relativ hoch das dabei (nicht mehr aufgeführten) Verluste entstanden sind.

    Alles immer vorrausgesetzt ich habe das richtig verstanden. Bei der anlegerunfreundlichen Einstellung unseres Finanzministers wäre das aber nicht undenkbar, Gewinne besteuern, Verluste unter den Tisch fallen lassen.

    Normalerweise kommen Gewinne aus Altanteilen wohl in das Feld 8a der Anlage KAP, dort sind aber keine negativen Einträge möglich.

  • Dann solltest du einen Berater fragen - meines Erachtens sind hier auch Verluste möglich, habe ich aber nicht ausprobiert (würde ja dann den zu versteuernden Gewinn jetzt erhöhen).

    • Offizieller Beitrag

    Laut meiner Bank sollen aber Verluste laut einem 152 Seiten langen Schreiben vom BFH vom 21.05.19 nicht auf den Freibetrag angerechnet werden, ...

    Der BFH wird wohl kaum ein 152 Seiten langes Schreiben außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens veranlassen. Du meinst wohl eher das BMF-Schreiben gleichen Datums: 2019-05-21-anwendungsfragen-zum-investmentsteuergesetz-in-der-am-1-januar-2018-geltenden-fassung-InvStG-2018.pdf

    Und da glaube ich kaum, dass sich das hier jemand ohne Not antut. Also gerne einmal selber lesen. ;)

  • Man muss nicht alles lesen - das Inhaltsverzeichnis führt einen zu den maßgeblichen Stellen. Aber immer noch zuviel, um das hier für den TE zu lesen.