Abwasser Verstopfung

  • Hallo, die WEG hatte in 2019 eine Abwasser Verstopfung, welche zu deren Lasten geht. Ich habe bis dato die Kosten auf das Konto 4420 sonstige Kosten (nicht umlagefähig) gebucht. Nun bin ich bei der Hausgeldabrechnung 2019 und die angelaufenen Kosten für die Beseitigung der Verstopfung werden in der Hausgeldabrechnung nicht ausgewiesen. Wo könnte der Fehler liegen? Habe ich vielleicht das falsche Konto ausgewählt? Welches wäre besser geeignet, da die Kosten die WEG trägt?


    Gruß Su

  • Nein, es kommt nur darauf an, wie der Schlüssel anlegt ist, unter dem Du das buchst. Gucke mal, wie das Umlagekonto 4420 bei Dir eingestellt ist. Bei mir ist das "MEA" und würde deshalb richtig verteilt werden.

    Ansonsten: Gültigkeitszeitraum richtig eingestellt?

  • Ich stimme FB900 zu und würde das unter Großreparaturen buchen. Wir nehmen das Konto auch für Reparaturen. Man kann natürlich jedes andere Konto mit gleichem Umlageschlüssel nehmen, aber auch inhaltlich ist eine Verstopfung ja ein Defekt, der behoben wird.

  • Hallo Michael,


    nun, die Kontobezeichnung heißt ja nunmal "sonstige Kosten". Deshalb kann man doch trotzdem einen geeigneten Text eingeben, wenn man den Betrag eingibt, wie "Beseitigung der Verstopfung"?


    Eine Verstopfung würde ich nicht als Großreparatur ansehen. Das wäre etwas wie die Erneuerung des Daches, der Heizung oder was auch immer. Aber das kann man auch halten wie ein Dachdecker. Und wenn Deine Lösung für Dich in Ordnung ist und funktioniert, ist doch alles gut.