Wie Pflichtbeiträge für gesetzliche Rente und Versorgungswerk richtig eintragen?

  • Hallo,

    Ich habe bis Oktober 2019 Pflichtbeiträge ans Versorgungswerk als Angestellte Rechtsanwältin in der Form abgeführt, dass mir Arbeitgeber- und ArbeitnehmerAnteil überwiesen wurden und ich dann beides ans Versorgungswerk gezahlt habe. Der Arbeitgeber hat seine Beiträge in Feld 22b der lohnsteuerbescheinigung eingetragen, Feld 23b mit dem AN-Anteil ist leer.


    Soweit so gut, die Selbstzahlerfunktion und Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand habe ich schon im letzten Jahr gefunden :)


    Nun allerdings das Problem:

    Zum Oktober 2019 habe ich eine neue Position angenommen, durch die ich wieder gesetzlich Rentenversicherungspflichtig wurde (keine Anwaltstätigkeit).

    Für Oktober bis einschl. Dezember wurden also Pflichtbeiträge an die DRV gezahlt, und zwar vom Arbeitgeber. Feld 22a und 23a der lohnsteuerbescheinigung enthalten daher Beträge, die ich in der Erklärung erfasst habe.

    Trotzdem besteht für mich AUCH eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk, da ich meine anwaltliche Zulassung behalten habe. Von der Kammer wird meine angestellte (Nicht-Anwalts-)Tätigkeit als erlaubte Nebentätigkeit behandelt, und meine Selbständigkeit als Rechtsanwältin als Haupttätigkeit, obwohl erklärtermaßen mein dortiges Einkommen 0 Euro beträgt und lediglich dem Erhalt der Zulassung dient.

    Ich muss hierfür den Mindestbeitrag zum Versorgungswerk zahlen, ca. 62 Euro pro Monat.


    Ist es dann richtig:

    - ArbeitnehmerAnteile der Beiträge aus Anstellung bis Oktober plus eigene gezahlte Beiträge Okt-Dez ans Versorgungswerk in Zeile 5 der Anlage AV einzutragen,

    - NUR meine AN-Beiträge zur gesetzlichen Rente in Zeile 4 einzutragen

    - und in Zeile 9 die Arbeitgeberanteile addiert für Versorgungswerk plus gesetzlicher Rente einzutragen?


    Ich bin extrem verwirrt, weil meine errechnete Erstattung bei dieser Vorgehensweise 150 Euro geringer ist als im Vergleich zum Vorjahr, obwohl sich bei Werbungskosten und anderen Ausgaben nichts geändert hat, außer eben der Tatsache dass ich nunmehr 3 Monate in die Rente statt des Versorgungswerks bezahlt habe (bzw sogar mehr gezahlt habe wegen der zusätzlich abzuführenden Mindestbeiträge für diese Monate). Meine Erstattung ist ohnehin lächerlich gering, letztes Jahr waren es 280 Euro und ich dachte ich käme dieses Jahr wenigstens auf einen ähnlichen Betrag..aber jetzt wird mir nur 133 Euro errechnet. Mein Gehalt, und damit auch die Lohnsteuer, ist jedoch signifikant gestiegen (nur falls das eine Rolle spielen sollte).


    Sorry für den langen Post - ich hoffe hier ist jemand der irgendwie durchblickt!!

    Viele Grüße

    Wuermchen

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Wie Pfilchtbeiträge für gesetzliche Rente UND Versorgungswerk richtig eintragen?“ zu „Wie Pfilchtbeiträge für gesetzliche Rente und Versorgungswerk richtig eintragen?“ geändert.
  • 150,-- ergeben sich schon mal durch eine geänderte Aufteilung der Einkünfte.


    Gehen Sie zu einem Stb und lassen Sie das durchrechnen, wenn Ihnen das Ergebnis des Steuerbescheides nicht gefällt, aber ich sehe hier kein Grund, warum das falsch sein soll - ohne aufwändige Prüfung der Vergleichsjahre.


    Lia

  • Mein Gehalt, und damit auch die Lohnsteuer, ist jedoch signifikant gestiegen (nur falls das eine Rolle spielen sollte).

    Schon einmal etwas von Steuerprogression gehört? Bei höherem Gehalt wird ein höhere Steuersatz angewendet, erklärt also die höheren Steuern insgesamt. Da aber nur wenige Monate auf Basis des höheren Gehaltes auch Lohnsteuer abgeführt wurde, senkt sich die Erstattung.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Wie Pfilchtbeiträge für gesetzliche Rente und Versorgungswerk richtig eintragen?“ zu „Wie Pflichtbeiträge für gesetzliche Rente und Versorgungswerk richtig eintragen?“ geändert.
  • Mein Gehalt, und damit auch die Lohnsteuer, ist jedoch signifikant gestiegen (nur falls das eine Rolle spielen sollte).

    Schon einmal etwas von Steuerprogression gehört? Bei höherem Gehalt wird ein höhere Steuersatz angewendet, erklärt also die höheren Steuern insgesamt. Da aber nur wenige Monate auf Basis des höheren Gehaltes auch Lohnsteuer abgeführt wurde, senkt sich die Erstattung.

    Mein Gehalt hat sich nur unwesentlich geändert, tatsächlich ist es ab Oktober niedriger als vorher.

    Lediglich meine Einordnung in Versorgungswerk/gesetzliche Rente hat sich geändert in 2019..

  • 150,-- ergeben sich schon mal durch eine geänderte Aufteilung der Einkünfte.

    darf ich fragen was das bedeutet?


    Ich kenne mich gar nicht mit Steuern aus, aber wieso verliert man 150 Euro an Erstattung?


    Meine Einkünfte an sich haben sich nicht (allzu wesentlich) geändert, auch mein Arbeitgeber nicht, nur mein Rentenversorgungsträger..sämtliche Einkünfte stammen aus meinem Angestelltenverhältnis und wurden auch ganz normal (gesamt) versteuert..

    • Offizieller Beitrag

    Mein Gehalt hat sich nur unwesentlich geändert, tatsächlich ist es ab Oktober niedriger als vorher.

    ?(

    Meine Erstattung ist ohnehin lächerlich gering, letztes Jahr waren es 280 Euro und ich dachte ich käme dieses Jahr wenigstens auf einen ähnlichen Betrag..aber jetzt wird mir nur 133 Euro errechnet. Mein Gehalt, und damit auch die Lohnsteuer, ist jedoch signifikant gestiegen (nur falls das eine Rolle spielen sollte).

    Widerspricht sich nur ein bisschen. ;)


    Mein Gehalt hat sich nur unwesentlich geändert, tatsächlich ist es ab Oktober niedriger als vorher.

    Und genau das kann ja schon diese Auswirkung haben:

    Schon einmal etwas von Steuerprogression gehört? Bei höherem Gehalt wird ein höhere Steuersatz angewendet, erklärt also die höheren Steuern insgesamt. Da aber nur wenige Monate auf Basis des höheren Gehaltes auch Lohnsteuer abgeführt wurde, senkt sich die Erstattung.

    In welchen Monaten der "höhere" Bruttoarbeitslohn gegeben ist/war, spielt doch überhaupt keine Rolle, da die jeweilige Anwendung der Monats-Lohnsteuertabelle dann eben gewisse Abweichungen zur voraussichtlichen Einkommensteuerschuld laut maßgeblicher Einkommensteuertabelle (Einkommensteuer = Jahressteuer) ergibt.

  • Nein nein, Missverständnis.

    I’m Vergleich zu 2018 ist mein Einkommen stark gestiegen.


    Mit dieser Änderung im Oktober 2019 hat das aber nichts zu tun. Innerhalb 2019 hat sich mein Einkommen nicht großartig verändert.


    2018 (mit niedrigerem Einkommen) war ich komplett im Versorgungswerk,

    2019 (mit durchgehend höherem Einkommen) war ich bis Oktober im Versorgungswerk, danach gesetzlich. Rente und eigene Beiträge Versorgungswerk.


    Also ist es so, dass ich im Vergleich zu 2018 weniger Steuer zurückerstattet bekomme, obwohl mein Einkommen (und damit auch die Steuerlast) in 2019 gestiegen ist?

    • Offizieller Beitrag

    Also ist es so, dass ich im Vergleich zu 2018 weniger Steuer zurückerstattet bekomme, obwohl mein Einkommen (und damit auch die Steuerlast) in 2019 gestiegen ist?

    Bei knapp 150€ im Kalenderjahr kann niemand genau sagen, wo das herrührt, ohne wirklich alle Besteuerungsgrundlagen zu kennen.


    Du kannst mittels der entsprechenden Programmfunktion doch die Steuerberechnungen der letzten Jahre miteinander vergleichen, da siehst Du doch die "Unterschiede".

  • I’m Vergleich zu 2018 ist mein Einkommen stark gestiegen.

    Und damit ist auch dein Steuersatz gestiegen, der auf das gesamte Einkommen im Jahr 2019 berechnet wird. Du vergleichst dann Äpfel mit Birnen - nur die Erstattung kannst du nur und auschließlich zwischen zwei Jahren vergleichen, wenn sich das Einkommen nicht verändert hat. Hier ist dies aber der Fall - damit ist ein Vergleich der Erstattungsbeträge einfach nicht möglich.

  • Ok, trotzdem vielen Dank an Euch alle!

    Zumindest habe ich es ja richtig eingetragen, oder?

    Was immer dann heraus kommt wird ja dann korrekt sein. Auch wenn es weniger ist :)

  • Hallo,


    in diesem Zusammenhang hätte ich noch eine andere allgemeinere Frage und zwar, wenn die Beiträge an das Versorgungswerk direkt vom Arbeitgeber entrichtete werden - also in Zeile 22b und 23b jeweils der gleiche Betrag auf der Lohnsteuererklärung ausgewiesen wird - dann kann ich meinen Arbeitgeberanteil nicht "noch einmal" bei den Sonderausgaben geltend machen? Oder doch?


    Vielen Dank!

  • dann kann ich meinen Arbeitgeberanteil nicht "noch einmal" bei den Sonderausgaben geltend machen? Oder doch?

    ??? Deinen Arbeitgeberanteil? Der steht doch auf der Lohnsteuerbescheinigung und wird übernommen

    • Offizieller Beitrag

    also in Zeile 22b und 23b jeweils der gleiche Betrag auf der Lohnsteuererklärung ausgewiesen wird

    Ich meine meinen Arbeitnehmeranteil. Den kann ich nicht auch als Sonderausgabe erfassen?

    Wenn Dein Anteil in der Zeile 23b drin steht, dann ist der doch schon erfasst!

  • Vielen Dank für die Antworten und Hilfe!


    Ja der Betrag ist schon einmal erfasst in Zeile 23b, daher gehe ich auch davon aus, dass ich die Beiträge nicht noch einmal im Steuerprogramm unter einer der Kategorien erfassen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ja der Betrag ist schon einmal erfasst in Zeile 23b

    Wenn der AG alles überweist und in der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend ausweist, dann funktioniert das wie bei jedem anderen gesetzlich Versicherten auch: