Hallo,
Ich habe bis Oktober 2019 Pflichtbeiträge ans Versorgungswerk als Angestellte Rechtsanwältin in der Form abgeführt, dass mir Arbeitgeber- und ArbeitnehmerAnteil überwiesen wurden und ich dann beides ans Versorgungswerk gezahlt habe. Der Arbeitgeber hat seine Beiträge in Feld 22b der lohnsteuerbescheinigung eingetragen, Feld 23b mit dem AN-Anteil ist leer.
Soweit so gut, die Selbstzahlerfunktion und Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand habe ich schon im letzten Jahr gefunden
Nun allerdings das Problem:
Zum Oktober 2019 habe ich eine neue Position angenommen, durch die ich wieder gesetzlich Rentenversicherungspflichtig wurde (keine Anwaltstätigkeit).
Für Oktober bis einschl. Dezember wurden also Pflichtbeiträge an die DRV gezahlt, und zwar vom Arbeitgeber. Feld 22a und 23a der lohnsteuerbescheinigung enthalten daher Beträge, die ich in der Erklärung erfasst habe.
Trotzdem besteht für mich AUCH eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk, da ich meine anwaltliche Zulassung behalten habe. Von der Kammer wird meine angestellte (Nicht-Anwalts-)Tätigkeit als erlaubte Nebentätigkeit behandelt, und meine Selbständigkeit als Rechtsanwältin als Haupttätigkeit, obwohl erklärtermaßen mein dortiges Einkommen 0 Euro beträgt und lediglich dem Erhalt der Zulassung dient.
Ich muss hierfür den Mindestbeitrag zum Versorgungswerk zahlen, ca. 62 Euro pro Monat.
Ist es dann richtig:
- ArbeitnehmerAnteile der Beiträge aus Anstellung bis Oktober plus eigene gezahlte Beiträge Okt-Dez ans Versorgungswerk in Zeile 5 der Anlage AV einzutragen,
- NUR meine AN-Beiträge zur gesetzlichen Rente in Zeile 4 einzutragen
- und in Zeile 9 die Arbeitgeberanteile addiert für Versorgungswerk plus gesetzlicher Rente einzutragen?
Ich bin extrem verwirrt, weil meine errechnete Erstattung bei dieser Vorgehensweise 150 Euro geringer ist als im Vergleich zum Vorjahr, obwohl sich bei Werbungskosten und anderen Ausgaben nichts geändert hat, außer eben der Tatsache dass ich nunmehr 3 Monate in die Rente statt des Versorgungswerks bezahlt habe (bzw sogar mehr gezahlt habe wegen der zusätzlich abzuführenden Mindestbeiträge für diese Monate). Meine Erstattung ist ohnehin lächerlich gering, letztes Jahr waren es 280 Euro und ich dachte ich käme dieses Jahr wenigstens auf einen ähnlichen Betrag..aber jetzt wird mir nur 133 Euro errechnet. Mein Gehalt, und damit auch die Lohnsteuer, ist jedoch signifikant gestiegen (nur falls das eine Rolle spielen sollte).
Sorry für den langen Post - ich hoffe hier ist jemand der irgendwie durchblickt!!
Viele Grüße
Wuermchen