Hallo zusammen,
ich habe von 2006 - 2013 studiert und habe während diesem Zeitraum verschiedene Studienkredite aufgenommen. Letztes Jahr wurde meine Steuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein bearbeitet. Da wurde auch etwas mit einem Verlustvortrag gemacht.
Für 2019 möchte ich meine Steuererklärung selber mit der Software ausfüllen und dabei die Zinsen für 2019 angeben. Ich denke, dass ich die Angaben unter "Ausgaben (Werbungskosten)" --> "Fortbildungskosten" eintragen kann (siehe Anhang). Wenn ich allerdings die Dauer der Fortbildung eintragen möchte von 2006 - 2013, dann akzeptiert die Steuersoftware die Angaben leider nicht, da sich die Angaben in Steuersoftware nur auf das Veranlagungsjahr 2019 beziehen. Daraufhin habe ich beim Finanzamt angefragt, welche Formblätter ich benötige.
Das Finanzamt antwortete mir wie folgt:
- Die Zinsen können auf der Anlage N unter Fortbildungskosten angesetzt werden
- Der Verlustvortrag ist im Jahr 2017 vollständig aufgebraucht worden, eine weitere Berücksichtigung erfolgt daher nicht mehr
Was bedeutet die Antwort mit dem Verlustvortrag? Bedeutet das, dass ich die Zinsen von 2019 in der Steuererklärung nicht angeben kann? Oder, dass ich keinen Verlustvortrag machen kann? Wie muss ich vorgehen?
In der Steuersoftware unter Fortbildungskosten im Feld „Art/Grund der Ausbildung“ weiß ich auch nicht, was ich auswählen muss. Ich habe zuerst eine Ausbildung absolviert, danach mein Fachabitur nachgeholt und anschließend zum ersten Mal studiert. Danach habe ich verschiedenen kaufmännischen Bereichen gearbeitet.
Vielen Dank und viele Grüße