Absetzung der Zinsen für die Studiendarlehen

  • Hallo zusammen,


    ich habe von 2006 - 2013 studiert und habe während diesem Zeitraum verschiedene Studienkredite aufgenommen. Letztes Jahr wurde meine Steuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein bearbeitet. Da wurde auch etwas mit einem Verlustvortrag gemacht.


    Für 2019 möchte ich meine Steuererklärung selber mit der Software ausfüllen und dabei die Zinsen für 2019 angeben. Ich denke, dass ich die Angaben unter "Ausgaben (Werbungskosten)" --> "Fortbildungskosten" eintragen kann (siehe Anhang). Wenn ich allerdings die Dauer der Fortbildung eintragen möchte von 2006 - 2013, dann akzeptiert die Steuersoftware die Angaben leider nicht, da sich die Angaben in Steuersoftware nur auf das Veranlagungsjahr 2019 beziehen. Daraufhin habe ich beim Finanzamt angefragt, welche Formblätter ich benötige.


    Das Finanzamt antwortete mir wie folgt:

    - Die Zinsen können auf der Anlage N unter Fortbildungskosten angesetzt werden

    - Der Verlustvortrag ist im Jahr 2017 vollständig aufgebraucht worden, eine weitere Berücksichtigung erfolgt daher nicht mehr


    Was bedeutet die Antwort mit dem Verlustvortrag? Bedeutet das, dass ich die Zinsen von 2019 in der Steuererklärung nicht angeben kann? Oder, dass ich keinen Verlustvortrag machen kann? Wie muss ich vorgehen?


    In der Steuersoftware unter Fortbildungskosten im Feld „Art/Grund der Ausbildung“ weiß ich auch nicht, was ich auswählen muss. Ich habe zuerst eine Ausbildung absolviert, danach mein Fachabitur nachgeholt und anschließend zum ersten Mal studiert. Danach habe ich verschiedenen kaufmännischen Bereichen gearbeitet.


    Vielen Dank und viele Grüße

  • Die Zinsen gehören nur unter Fortbildung, wenn auch dein Studium als Fortbildung behandelt wurde (also Zweitausbildung). Sonst sind es sonstige Werbungskosten und können in der Tabelle dazu eingetragen werden.


    Der Hinweis zu den Verlustvorträgen besagt, dass der aus dem Studium resultierende Restvortrag vollständig mit Einkünften verrechnet wurde. Das hat keine Auswirkungen auf die neu im Jahr entstandenen Werbungskosten.

  • Das Studium war eine Fortbildung, da ich zunächst eine Ausbildung absolviert habe, danach das Abitur nachgeholt und anschließend zum ersten Mal studiert habe (Bachelor).


    Wenn ich allerdings in der Eingabemaske die "Fortbildungskosten" die Angaben machen möchte, dann verlangt die Software, dass ich den Zeitraum angebe. Wenn ich allerdings den Zeitraum von 2006-2013, dann werden diese Daten nicht akzeptiert, weil sich die Angaben auf 2019 beziehen müssen (siehe Anhang). Soweit ist mir das klar. Wenn ich in der Steuersoftware den Zeitraum des Studiums nicht angeben kann, wo soll ich sie dann angeben? Benötige ich ein anderes Formular vom Finanzamt, was ich manuell ausfüllen soll?

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon oft beschrieben, gibt man dann eben als Zeitraum den Zahlungszeitraum/-punkt an und erläutert alles weitere im Text oder in den ergänzenden Angaben zur Erklärung.