Berechnung Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen für Steuerjahr 2018

  • Hallo,

    ich bin ein relativer Laie was Steuern angeht, habe dies aber mit Wiso Steuer-Sparbuch die letzten Jahre ganz gut hinbekommen.


    Für das Steuerjahr 2018 habe ich allerdings alles an einen Steuerberater gegeben, aus verschiedensten Gründen (u.a. Änderung der familiären Verhätlnisse, Änderung vermietetes Objekt etc).

    Ich habe dennoch mit Wiso versucht alles vorab zu erstellen (ohne es abzuschicken) und nachdem ich die Unterlagen vom SB bekommen habe, verglichen und korrigiert (u.a. damit ich es nun selbst machen kann).

    Leider ist zw. Berechnung SB und WISO ein großer Unterschied in der Steuerberechnung zu sehen.

    Ich kann alle eingegebenen (!) Daten vom SB (ich vergleiche anhand des Original Steuerformulares) nachvollziehen und in WISO abbilden (und nach vielen Stunden rechnen und grübeln auch tatsächlich nachvollziehen und verstehen.)

    ABER - die Steuernachzahlung hat eine Differenz von 1700€ - das ist extrem viel. Dabei zeigt mir WISO eine geringere Nachzahlung.


    Nach einigen Recherchen sehe ich, dass das Programm vom Steuerberater die Höchstbetragsrechnung der Vorsorgeaufwendungen anders berechnet.

    Der Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen, aus dem nun weitere Werte ermittelt werden, stimmt überein: Sagen wir das wäre Wert A (wie auch immer der zu stande kommt)


    SB sagt nun, dassdavon ein fiktiver Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung abezogen wird (Wert B - auch hier weiß ich nicht, woher der komtmt mal 18,6%) = C

    A minus C ergibt nun einen gekürzten Höchstbetrag D.

    D wird nun nochmal anteilig mit 86% berechnet und es wird der AG-Anteil abgezogen - so dass ein anzusetzender Vorsorgeaufwendund E heraus kommt.


    WISO hingegen lässt einfach einen Schritt aus, und berechnet NICHT den fiktiven Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung.

    Bedeuetet Wert A wird gemindert durch Rechnung 84% und Arbeitgeberanteil um zu Wert E1 zu kommen.

    Aber E und E1 unterschieden sich dadurch bei mir um ca. 3500€ - das ist zu viel um darüber hinwegzusehen!! Das hat zur Folge, dass meine anszusetzende Einkommensteuer wie beschrieben sich um 1700€ unterscheidet.


    Daher: Hat WISO hier etwas vergessen? Hat der SB einen Fehler gemacht?

    Das FA hat überigens natürlich einfach die Daten des SB übernommen und ich seinen errechneten Wert nachzahlen.


    Wer kann mir hier vlt. trotzdem des komplizierten Erklärens helfen?


    Gruß

    ThePhantom

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe die Rechnerei jetzt irgendwie nicht. Das Programm gibt doch eine Anlage zur Steuerberechnung aus, mit der sich die Berechnung der durch das Programm berücksichtigten Vorsorgeaufwendungen im Detail nachvollziehen lässt. Das musst Du doch nur mit den durch den Steuerberater ausgehändigten, hoffentlich umfangreichen, Berechnungen vergleichen.


    Ansonsten kann man hier ohne bereinigte Screens etc. und ohne Kenntnis der genauen Besteuerungsgrundlagen nur mit seiner Glaskugel spielen.


    Z.B.:

    SB sagt nun, dass davon ein fiktiver Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung abezogen wird (Wert B - auch hier weiß ich nicht, woher der komtmt mal 18,6%) .....

    Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH? (Nur so ein Gedanke. ;))



  • Dann müsstest du auch als Beruf "Beamter" angeben und nicht "Angestellter" - da könnte nämlich schon der Grund für die unterschiedliche Berechnung liegen.

  • Ich habe bin aber Angestelter, und habe es in WISO auch so eingegeben ...

    Ich gehe inzw. von einem Fehler des SB aus - hier kann ich die Berufsgruppe in seinen Unterlagen nämlich nicht erkennen. Wahrscheinlich steht bei ihm Programm Beamter oder sowas (denn ja, wenn ich bei WISO testweise die Berufsgruppe aus Beamter stelle, dann bekomme ich auch genau den Abzug)

    Ein Anruf bei meinem SB hat bisher nur ein "Ja, das ist seltsam. Muss ich überprüfen, ich melde mich" hervor gebracht - von daher denke ich, dass ich den Fehler gefunden habe. ;)

    Bin gespannt, wie das dann weiter gehen würde, denn der Steuerbescheid ist ja schon seit 4 Wochen da ...

    • Offizieller Beitrag

    Aber E und E1 unterschieden sich dadurch bei mir um ca. 3500€ - das ist zu viel um darüber hinwegzusehen!! Das hat zur Folge, dass meine anszusetzende Einkommensteuer wie beschrieben sich um 1700€ unterscheidet.

    Ich habe bin aber Angestelter, und habe es in WISO auch so eingegeben ...

    Bei dem Grenzsteuersatz kann ich mir aber vorstellen, dass es vielleicht eben doch kein ganz "normales" Angestelltenverhältnis ist und doch irgendwelche Besonderheiten hineinspielen. Der Steuerberater sollte den Arbeitsvertrag und die tatsächlichen Verhältnisse ja kennen. Aber wie schon gesagt:

    Ansonsten kann man hier ..... ohne Kenntnis der genauen Besteuerungsgrundlagen nur mit seiner Glaskugel spielen.

    • Offizieller Beitrag

    . Wahrscheinlich steht bei ihm Programm Beamter oder sowas

    Die Eingabe der Berufsgruppe gibt es bei WISO, nicht beim Finanzamt.


    So, jetzt einmal ein Lösungsvorschlag, wenn man den abarbeitet, kommt man auf beiden Seiten auf dasselbe Ergebnis.


    1. vergleichen, ob auf der Anlage Vorsorgeaufwand wirklich dieselben Eingaben vorgenommen wurden, bei allen Versicherungen

    2. prüfen, ob in Zeile 11 auf beiden Seiten ein Ja oder Nein bzw. eine 1 oder eine 2 steht, bei beiden Ehegatten

    3. Sind die Zeilen 51 ff der Anlage Vorsorgeaufwand auf beiden Seiten gleich ausgefüllt, bei beiden Ehegatten (Besonderheiten gibt es hier bei Beamten und bei Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH)

    4. Hat der Bearbeiter im Finanzamt bei den ungekürzten Vorwegabzug angewiesen (bei Gesellschafter-Geschätsführer, bei denen keine Rentenversicherungsbeiträge einbehalten wurden, muss der Bearbeiter die Kennziffer 87.615 beim Ehemann bzw. 88.615 bei der Ehefrau ausfüllen)


    Bis jetzt wurden immer Lösungen gefunden, alle Programme kommen auf dasselbe Ergebnis. Vorausgesetzt natürlich, die Eingaben stimmen überein.


    zu Punkt 2 und 3: Anlage Vorsorgeaufwand:

    https://www.formulare-bfinv.de…_Vorsorgeaufwand_2019.pdf


    zu Punkt 4:

    Dafür sind keine Angaben auf Vordrucken vorgesehen, das sind finanzamtsinterne Kennziffern

  • 1) Ja

    2) Ja (ein Ja bei Ehemmann / Ehefrau leer - is ja auch geschieden ;) )

    3) Ha, hier liegt der Unterschied. Der SB hat in Zeile 53, 56 und 57 eine Ja stehen. Das ist jedoch faktisch falsch! Ich bin kein Beamter, und ich habe war das komplette Jahr Rentenversicherungspflichtig (normaler Angesteller ohne Zweitjob, seit Jahren den gleichen Job, und habe jeden Monat meine Abgaben an die RV gezahlt)

    4) Verstehe ich nicht ganz, wo ich das finden könnte.


    Naja, mein SB wollte sich ja nochmal melden ... aber jetzt kann ich ihm sogar die genauen Zeilennummern sagen.


    Danke dafür!

  • So, SB hat sich gemeldet, Fehler liegt bei ihm. Er versucht eine Änderung des Bescheides zu erwirken, wenn das nicht geht, zahlt seine Versicherung ...

    Was ein Glück, dass mir das überhaupt aufgefallen war ...


    Danke an alle Mithelfenden!