Vorsteuer monatlich und/oder am Jahresende abgeben?

  • Guten Tag Zusammen,

    bin seit kurzem selbstständig und mache meine Steuererklärung aktuell noch selbst.


    Ich mache meine Umsatzsteuervoranmeldung, bei der ich aktuell noch eine Null-Meldung abgebe und für meine Ausgaben monatlich die Vorsteuer zurückbekomme.


    Jetzt kommt mein Problem:

    Ich möchte meine Einkommensteuererklärung für 2019 machen, zu der auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gehört.

    Hier gibt es auch ein Feld Vorsteuer, welches sich unter den Betriebsausgaben befindet.

    Wenn ich hier nochmal meine Vorsteuer für das Jahr 2019 angeben würde, dann würde ich diese ja doppelt zurückbekommen. Das kann nicht passen.


    Soll ich dieses Feld dann einfach leer lassen, da ich die Vorsteuer bereits monatlich zurückerhalten habe?

    Wenn ja, für welchen Zweck dient das Feld dann sonst in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung?





    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

    lg.

    Blubb92

    • Offizieller Beitrag

    Die EÜR bzw. die Gewinnermittlung zur Einkommensteuererklärung hat nichts mit der Umsatzsteuererklärung (Umsatzsteuervoranmeldung) zu tun. Das sind zwei verschiedene Steuerarten.


    Bevor Du jetzt weiter an Deinen Steuerangelegenheiten arbeitest, solltest Du Dich noch etwas in die Thematik Einkommensteuererklärung und der EÜR sowie Umsatzsteuererklärung einlesen.

  • Moin,


    die Vorsteuer ist definitiv anzugeben, da sie in den Voranmeldungen erscheint und die Jahresmeldung ja quasi die Zusammenfassung dieser ist - im Feld "Vorauszahlungssoll" ist die Summe der geleisteten Zahlungen bzw. hier Erstattungen zu vermerken, sodass die Endsumme ca. +/- 0 ist :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Soll ich dieses Feld dann einfach leer lassen, da ich die Vorsteuer bereits monatlich zurückerhalten habe?

    Wenn ja, für welchen Zweck dient das Feld dann sonst in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

    Genau das erklärt Dir doch das Programm, wenn Du einmal die rechtsseitigen Erläuterungen zur Zeile beachtest oder die kleinen vorstehenden Fragezeichen anklickst.


    Und zum Pendant der vereinnahmten Umsatzsteuer wird Dir ebenfalls alles erklärt.


    Aber aus dieser vereinfachten EÜR des ESt-Moduls kannst Du keine programmunterstütze USt-Anmeldungen erstellen, sondern musst diese mittels der Module UST-Jahreserklärung und USt-Voranmeldung "zu Fuß" erstellen. Programmunterstützt geht das nur bei richtigem Buchen über das gesonderte EÜR-Modul.


    Und dann kann man auch immer noch auf die weiter verlinkten Informationen klicken, die oft auch gute Infos bringen.


    Dein Programm erklärt Dir vielmehr als Du ahnst. ;)

  • Guten Morgen Maulwurf.

    Danke für dein Feedback!
    Ich habe jetzt sehr lange nach dem Feld "Vorauszahlungssoll" gesucht, aber konnte es leider nicht finden :(
    Das wäre genau das Feld, das ich meine, damit die Endsumme der Vorsteuer +/- 0 ist.
    Ich finde nur: "Erstattete Umsatzsteuer vom Finanzamt"

    Wäre es denn möglich, dass du mir noch einmal sagst, wo genau ich dieses Feld finden kann?

    lg.

    Blubb92

  • miwe4 , danke für deinen Hinweis. Das habe ich gesehen und ich habe bereits alle Hilfen zur Vorsteuer/EÜR durchgelesen. Doch es wird nirgends wo auf ein Feld "bereits vom Finanzamt zurückerhaltene Vorsteuer" o.Ä. eingegangen.


    Mein Problem ist, dass ich die Vorsteuer ja schon auf mein Bankkonto zurückerhalten habe.

    Jetzt soll ich diese im Jahresabschluss aber nochmal angeben. Ich brauche quasi eine Möglichkeit dort zu sagen: Ich habe die Vorsteuer bereits erhalten.


    lg

    Blubb92

    • Offizieller Beitrag

    miwe4 , danke für deinen Hinweis. Das habe ich gesehen und ich habe bereits alle Hilfen zur Vorsteuer/EÜR durchgelesen. Doch es wird nirgends wo auf ein Feld "bereits vom Finanzamt zurückerhaltene Vorsteuer" o.Ä. eingegangen.

    Das hatte ich doch oben im dritten Screen schon grün markiert. Hier jetzt noch einmal direkt angeklickt:


    Mein Problem ist, dass ich die Vorsteuer ja schon auf mein Bankkonto zurückerhalten habe.

    Jetzt soll ich diese im Jahresabschluss aber nochmal angeben. Ich brauche quasi eine Möglichkeit dort zu sagen: Ich habe die Vorsteuer bereits erhalten.

    Noch einmal, die Umsatzsteuererklärung und ihre Abrechnung und die EÜR im Rahmen der Gewinnermittlungsarten sind zwei komplett verschiedene Dinge.


    Ind der UST-Erklärung/-anmeldung eines Unternehmers werden die von ihm anderen Unternehmern in Rechnung gestellte USt und die ihm wiederum von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte USt (Vorsteuer - VorSt) abgerechnet. Die Differenz ist entweder Zahllast für Dich an das FA oder Erstattungsanspruch gegenüber dem FA.


    In der EÜR für Deine Einkommensteuererklärung werden dagegen aus Deinen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben der Überschuss/Gewinn oder der Verlust ermittelt. Dabei stellt die Umsatzsteuer eine Betriebseinnahme eigener Art dar, im Gegenzug stellt die Vorsteuer eine Betriebsausgabe eigener Art dar. Und entsprechend müssen dann ja auch noch die Dir von dem FA ggf. erstatteten Umsatzsteuerzahlungen als Betriebseinnahme sowie die von Dir an das FA geleisteten USt-Zahlungen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

  • Danke für die sehr schöne ausführliche Erklärung.

    In meinem Fall ist es so, dass ich noch keinerlei Einnahmen hatte, sondern lediglich Ausgaben.

    Das heißt dann für mich, dass ich die Vorsteuer dann einmal durch die Umsatzsteuervoranmeldung gutgeschrieben bekomme und dann nochmals als Gutschrift in der EÜR für meine Einkommensteuererklärung, da ich nur Verluste gemacht habe?


    Meine Vorsteuer für 2019 aus Rechnungen von anderen Unternehmen betrug ca. 300€.

    Das heißt ich bekomme für 2019 dann 600€ vom Finanzamt zurückerstattet und das ist so richtig?

    Kannst du das so bestätigen miwe4 ?

    Das ist das, was mich die ganze Zeit verwirrt, da ich nicht begreife, warum ich die doppelte Steuer zurück bekommen soll.


    lg

    Blubb92 :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe jetzt sehr lange nach dem Feld "Vorauszahlungssoll" gesucht, aber konnte es leider nicht finden :(
    Das wäre genau das Feld, das ich meine, damit die Endsumme der Vorsteuer +/- 0 ist.
    Ich finde nur: "Erstattete Umsatzsteuer vom Finanzamt"

    Das findest Du nur in der Umsatzsteuererklärung, weil nur da die Abrechnung der USt mit dem FA erfolgt (s.o.):

    • Offizieller Beitrag

    Das heißt dann für mich, dass ich die Vorsteuer dann einmal durch die Umsatzsteuervoranmeldung gutgeschrieben bekomme und dann nochmals als Gutschrift in der EÜR für meine Einkommensteuererklärung, da ich nur Verluste gemacht habe?

    Nein, Du kommst immer noch mit dem Einkommensteuerverfahren und dem Umsatzsteuerverfahren durcheinander. Das sind zwei verschiedene Steuerarten mit eigenen Gesetzes und Erklärungen. Die Dir vom FA im Veranlagungszeitraum erstattete Vorsteuer (negative Umsatzsteuer-Zahllast) stellt im Rahmen der EÜR der Einkommensteuererklärung eine Betriebseinnahme dar. Eben so wie ich es Dir markiert habe.


    Meine Vorsteuer für 2019 aus Rechnungen von anderen Unternehmen betrug ca. 300€.

    Das heißt ich bekomme für 2019 dann 600€ vom Finanzamt zurückerstattet und das ist so richtig?

    Kannst du das so bestätigen miwe4 ?

    Nein, s.o.; Die im Rahmen der USt-Voranmeldungen vom FA erstatten Vorsteuerüberhänge sind im Rahmen der USt-Jahreserklärung als negatives Vorauszahlungssoll (Erstattung) gegenzurechnen.

  • Ahhh!


    Ich gebe es Quasi in der EÜR als Vorsteuer an, gleichzeitg gebe ich aber auch meine Umsatzsteuererklärung ab, wo ich die vom Finanzamt bereits erhaltene Vorsteuer als Einnahmen angebe, sodass unterm Strich eine 0 herauskommt!


    Ich hoffe dass ist so richtig und ich habe den Sachverhalt begriffen?

    miwe4


    lg

  • Vielen lieben Dank!!

    Das hilft mir ein ganzes Stück weiter :)


    Ab 2020 macht das dann zum Glück sowieso der Steuerberater, da es mit den ganzen Einnahmen zu komplex für Jemanden wie mich wird, der sich nur wenig mit dem Thema auskennt.