Photovoltaik - erste Vorsteuer und Anfängerfragen

  • Hast Du eine Signatur ?

    Die EkSt muss wegen einer Frist noch 2 Wochen warten

    Diese ... ist jetzt aber beantwortet !



    Den notiere ich eh jede Woche. Produktion minus Einspeisung ist dann der Eigenverbrauch.

    So einfach ist dass denn nun doch nicht ... Dafür benötigst Du auf jeden Fall die Stromendabrechnung Deines Anbieter


    Im Modul Einkommensteuer gibt es unter Betriebseinnahmen folgendes Formular ...


    Hier kannst Du alle Daten eingeben, um den selbst verbrauchten Strom ... eingespeisten Strom ... usw ... berechnen zu lassen


    Wobei unter Betriebseinahmen letzter Punkt : " Umsatzsteuer --- von Finanzamt erstattet " für Dich wohl auch in Frage kommt ...


    gK

  • Jetzt bin ich selbst etwas irritiert ...


    Du verbrauchst Deinen Strom zum Teil selbst ... richtig !


    Ich bin gedanklich im Modus mit verkauftem Strom ... sorry


    Das war nur bis Februar 2012 möglich


    gK

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Hi,

    nun doch noch eine kleine inhaltliche Frage.

    Wie geschrieben, wurde meine Anlage im Nov 2019 errichtet, aber erst Feb 2020 in Betrieb genommen. Das heisst, ich habe erst im Februar entsprechende Zähler bekommen.

    Muss ich in der Voranmeldung für Nov-Feb Eigenverbrauch anmelden (bzw die errechnete USt dafür angeben)? Ich kann diese unmöglich ausrechnen, die ganze Anlage war ja noch nicht wirklich in Betrieb und der Elektriker für den endgültigen Umbau im Zählerschrank dafür kam ja auch erst im Februar.

    Und: Wird die Anlage trotzdem schon ab Nov abgeschrieben (in der EkSt-Erklärung)?


    Es ist etwas verwirrend: Wenn man googelt / hier sucht, wird die Anlage erst abgeschrieben, wenn sie wirklich in Betrieb geht - bei mir also Februar 2020. Wenn ich jedoch programmgesteuert alles eingebe, wird automatisch schon eine anteilige AfA für 2019 berechnet.

    Oder geht es hier um den Eintrag "Rumpfwirtschafsjahr" ? Die Erklärung dahinter verstehe ich nicht zu 100%

  • Hinzu kommt noch, dass die 3. Abschlagszahlung erst mit Inbetriebnahme im Februar 2020 fällig war ... (tatsächlich hat der Installateur die Rechnung auf 31.12.2019 d - Leistungsdatum - gesetzt mit Buchungsdatum 06.01. - vlt werde ich das noch bemängeln).

    • Offizieller Beitrag

    Und: Wird die Anlage trotzdem schon ab Nov abgeschrieben (in der EkSt-Erklärung)?

    Fertigstellung/Eigentumsübergang und Inbetriebnahme EEG sind zwei paar Schuhe.


    Jetzt merkst Du wohl langsam, warum ein Steuerberater doch ein paar Euro kostet. Zumal er ja für seine Auskünfte/Handlungen auch haftet. ;)

  • Eigentumsübergang

    Und genau das sind aber die Diskussionspunkte zwischen den Gelehrten! Eigentumsübertrag hat rein theroteisch nicht stattgefunden, solange die letzte Rate nicht bezahlt ist - denn so steht es in fast allen Angeboten drin - wie auch in meinem ;)

    • Offizieller Beitrag

    Und genau das sind aber die Diskussionspunkte zwischen den Gelehrten! Eigentumsübertrag hat rein theroteisch nicht stattgefunden, solange die letzte Rate nicht bezahlt ist - denn so steht es in fast allen Angeboten drin - wie auch in meinem ;)

    Und was steht im Vertrag? Der Eigentumsvorbehalt hat ja nichts mit Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten (Gefahrenübergang) zu tun.

  • Ich schließe mich hier mal an, weil ich genau denselben Fall habe wie der Thread-Eröffner. D. h. Abschlagszahlungen für die Photovoltaikanlage an den Installateur in 2019 und die Anlage ging aber erst in 05/20 in Betrieb.


    Über die programmunterstützte Einnahmenüberschussrechnung in der ESt kann ich die Photovoltaikanlage nur als Kosten in 2019 eintragen, womit auch die AfA beginnen würde. Die vollständige Montage war aber erst in 2020. Also darf die AfA ja auch erst 2020 beginnen.

    Und die Kosten für die Anlage kann ich dort auch nirgendwo anders erfassen.


    Habe mit dem Finanzamt telefoniert und dort wird eine EÜR schon für 2019 gefordert (Beginn der unternehmerischen Tätigkeit). Wie mache ich das nun in Wiso?


    Bzw. wie hat das ThePhantom79 gelöst?


    Und zu den hier diskutierten Umsatzsteuervoranmeldungen: die kann ich doch nicht für 2019 nachholen? Wäre ja dann keine Voranmeldung mehr. Muss ich nicht gleich die Umsatzsteuererklärung machen?


    Wäre halt schön, wenn die Umsatzsteuererklärung und die EÜR gleich mit der Einkommenststeuererklärung von WISO ausgepuckt wird, wie beworben.


    Oder soll ich die Anlage in 2019 noch einfach unerwähnt lassen und dann in der ESt 2020 alles auf einmal machen? Wäre das einfachste und dann auch von Wiso unterstützt.

  • Hallo,


    tatsächlich habe ich trotzdem "nachträglich" die Umsatzsteuervoranmeldungen vorgenommen - halt ohne eingenommene Umsatzsteuer, sondern lediglich mit der berzahlten Umsatzsteuer für die ersten beiden Abschlagsrechnungen. Und zwar von November bis nun einschließlich Juni.

    Ich habe die Vorsteuer inzw. auch schon wieder bekommen.

    Ich kann für mich nur sagen, dass die Montage eigentlich komplett 2019 war, nur der Netgzbetreiber hat halt den Anschluß nicht hinbekommen, so dass Afa bei mir auch schon 2019 beginnen wird.


    Trotzdem hänge ich gerade in den allerletzten Zügen der ESt und Umsatzsteuererklärung 2019 - welche ich programmgesteuert ausgefüllt habe.


    Unter "Meine Steuererklärung --> Selbstständige --> Gewerbebetriebe --> EÜR --> Anschaffungen --> MeinBetrieb --> Anschaffungskosten


    Gebe ich da die kompletten Anschaffungskosten an (also 1. 2. und Abschlußrechnung) oder nur die wirklich schon bezahlten (also in meinem Falle 1. und 2. Rechnung). Dies hat halt wieder Auswirkungen auf den übernächsten Punkt "Abzugsfähige Vorsteuer". Hier habe ich de facto in 2019 ja nur die Vorsteuer für 1. und 2. bezahlt.


    Evtl kann man aber im ersten Teiljahr ja auch gar nicht die programm gestützte Eintragung verwenden:

    Unter "Soll die Umsatzsteuererklärung gemeinsam mit der Einkommenssteuererklärung abgegeben werden?" steht der Hinweis, dass das nicht geht, wenn die Unternehmerschaft nicht das komplette Jahr bestand. Trotzdem macht WISO das, obwohl ich weiter unten dann angegeben habe, dass die Unternehmerschaft nur vom 01.11.-31.12. bestand,

  • Gebe ich da die kompletten Anschaffungskosten an (also 1. 2. und Abschlußrechnung) oder nur die wirklich schon bezahlten (also in meinem Falle 1. und 2. Rechnung). Dies hat halt wieder Auswirkungen auf den übernächsten Punkt "Abzugsfähige Vorsteuer". Hier habe ich de facto in 2019 ja nur die Vorsteuer für 1. und 2. bezahlt.


    Laut WISO-Hilfe ist der Gesamtbetrag unabhängig vom Zahlungsdatum anzugeben.

    So habe ich das auch gemacht. Ich habe nur die EKSt mit dem entsprechenden Programmmodul für die PV gemacht. Die USt-Voranmeldung mit dem speziellen Modul dafür. Das geht ja schnell und einfach und ist übersichtlich. Die EÜR habe ich mit Excel gemacht, da mir die EÜR in WISO auf die Schnelle zu kompliziert erschien.


    Ich bin allerdings am überlegen, ob ich es nicht doch mit WISO mache, wenn ich das Programm eh schon habe. Einmal gemacht, ist es dann ja immer das Gleiche. Aber ich habe da gleiches Problem wie vermutlich ThePhantom79 .


    Wie buche ich das Anlagevermögen bzw. die Zahlungen dazu??


    Anlagenwert = x. Bezahlt in 2019 aber nur 2 Abschlagszahlungen a und b. Buchen müßte ich dann wohl:

    1) Mit Anlageassistent den Betrag x auf ein Verrechnungskonto (1371 ???) nicht ergebniswirksam ???

    2) Die Abschlagszahlung a und b dann jeweils Bank an dieses Verrechnungskonto ???

    3) Mit der letzten Abschlagszahlung, dann in 2020, wäre dieses Verrechnungskonto wieder ausgeglichen.


    Oder ich bleibe halt bei meinem Excel. Großen Mehrwert sehe ich in dem EÜR-Modul nun nicht wirklich.

  • ReinerZufall , ThePhantom79 wie habt Ihr das nun gebucht. Wer kann da Hilfestellung geben?


    Ich habe für letztes Jahr die Programmgestützte Hilfe der EKSt. verwendet. Und halt die Belege entsprechend übersandt. Hat soweit gepasst. Aber nun stehe ich immer noch vor dem Buchungsproblem, wenn ich die EÜR die kommenden Jahre nutzen will.


    Mit Hilfe von google habe ich so allg. Hinweise gefunden. Offensichtlich muß man hier über ein Zwischenkonto buchen. Könnte da wer beispielhaft die Buchungen angeben (welche Konten)? Also Anlage, Abschlagszahlung, Endzahlung und ggf. Vorsteuerbuchung.


    Wäre das ein Weg?

    Code
    Anlage:      1371 (H) - 200 (S) Geldkonto 1371 = Bruttobetrag, Anlage 200 = Nettobetrag)
    Anzahlung:   1371 (S) - 1890 (H) Nettobetrag der Anzahlung
                 1789 (S) - 1890 (H) Vorsteuerbetrag der Anzahlung


    Endabrechnung genauso wie Anzahlung mit dem Restbetrag.



    Wäre das dann alles so richtig? Wenn ich die Umsatzsteuer vom FA zurück bekomme würde das dann auf das 1789 gebucht und das Konto dort wieder ausgegleichen.

    Danke

  • Schei.. Forumssoftware :(. Jetzt muß ich das Ganze nochmal eingeben, aber vielleicht hilft es ja jemand anderem .


    Hab das jetzt anders gebucht. Grund: Hinweis im Forum auf Konto 1576 gefunden und bei Buchung einer Zahlung über Vorlage wird auch 1576 verwendet. Bei Zahlung vom FA kann dann das Konto ausgeglichen werden. Hinweis: Es ist dazu aber eine freie Buchung notwendig.

    Code
    Anlage:     200        an 1371
    Abschlag:   1371, 1576 an 1200
    Zahlung FA: 1200       an 1576

    So sollte es passen :)

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