Photovoltaik - erste Vorsteuer und Anfängerfragen

  • Hallo,

    ich bin das erste mal nun "unternehmerisch" tätig, daher verwirrt mich nun WISO ein wenig.


    die Fakten:


    1) Photovoltaikanlage errichtet im November 2019

    2) In Betrieb genommen Februar 2020

    3) 1. und 2. Abschlagsrechnung dafür im November 2019 bezahlt

    4) 3. Abschlußrechnun dafür jetzt fällig

    5) Netzbetreiber hat jetzt die Tage die ersten Überweisungen inkl. MwSt. vorgenommen (bin kein Kleinunternehmer)

    6) Steuernummer seit April vorhanden

    7) Umsatzsteuervoranmeldung wird nun ab November 2019 monatlich verlangt.


    Meine Fragen:


    a) Wie gehe ich am Besten vor? Ich habe verstannden, dass Umsatzsteuervoranmeldung (inkl. Rückholung der Vorsteuer für die Anschaffung) und Einkommensteuererklärung (diesmal mit dem Zusatz Einkünfte aus Betrieben) zwei komplett verschiedene Dinge sind, korrekt?

    b) Mit der Umsatzsteuervoranmeldung für November 2019 verrechne ich sozusagen auch die Vorsteuer - bekomme sie also zurück (keine Einnahmen mit Vorsteuer, aber Ausgaben mit Umsatzsteuer, die ich wiederhaben möchte). Eingetragen werden einfach nur Umsätze - also verkaufter Strom, die Ausgaben für die Anlage (inkl. deren Anschaffung). Korrekt?

    c) Umsatzsteuervoranmeldung für Dez bis April muss ich machen, aber kann "0 € Umsatz" eintragen - ich hatte ja keine Umsätze, korrekt?

    d) Für Mai gebe ich dann die Abschlagszahlungen ein, die ich erhalten habe (netto), und die Umsatzsteuer wird automatisch errechnet.

    e) Muss ich die dann auch gleich überweisen?

    f) In der Einkommensteuererklärung habe ich für 2019 doch keinen Eigenverbrauch und auch keinen Einspeisegewinn, sondern nur Verluste einzutragen, da ich die Anlage angeschafft habe, korrekt?

    g) Und nun zur wichtigsten Frage: Wo beginne ich, wo mache ich die ersten Voranmeldungen? Über WISO 2019 (für Steuerjahr 2018) ? Oder in WISO 2020 (für Steuerjahr 2019). Mache ich erst eine EÜR und lass daraus automatisch die Voranmeldungen erstellen? Muss ich überhaupt eine EÜR erstellen? Ich habe im Modul Einkommensteuererklärung gesehen, dass es hier Hilfestellungen für PV gibt (programmgesteuert), die recht selbsterklärend ist - aber das klappt nur wenn man KEINE EÜR macht. Das widerspricht sich leider :(


    Sorry, aber für nen Anfänger ist das echt erst mal sehr kompliziert ...


    Gruß

    ThePhantom

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe im Modul Einkommensteuererklärung gesehen, dass es hier Hilfestellungen für PV gibt (programmgesteuert), die recht selbsterklärend ist - aber das klappt nur wenn man KEINE EÜR macht. Das widerspricht sich leider :(

    Da widerspricht sich gar nichts. Aus dieser Programmfunktion heraus werden sowohl Deine EÜR als auch Deine Umsatzsteuer-Jahreserklärung erstellt.


    Du solltest einmal die erweiterte Forumssuche zu diesem Thema nutzen, da eigentlich alles irgendwo schon einmal beantwortet worden ist. Ansonsten solltest Du vielleicht doch überlegen, die Steuerangelegenheiten doch weiterhin von Deinem bisherigen Steuerberater erledigen zu lassen.

  • Zitat

    Du vielleicht doch überlegen, die Steuerangelegenheiten doch weiterhin von Deinem bisherigen Steuerberater erledigen zu lassen.

    Solche Kommentare liest man hier leider häufig, und ich finde sie schade. Auch der Tonfall, den man immer wieder liest - sehr schade.

    JEDER beginnt mal, macht das ein oder andere das erste mal. Ich habe mich schon in andere Themen rein gekniet, und bin nun fast Experte - auch aus reinem Interesse.

    Das Programm hier, ist genau für denjenigen, der sich gerne auch mal ohne Steuerberater durchschlagen will (den hatte ich sogar befragt, aber wenn ich Einnahmen von netto 700-900€ habe, erscheinen mir SB-Kosten nur dafür für 200-300€ einfach nur sinnfrei.

    Daher finde ich die diese Kommentare iwie für ein Forum, in dem Anwender sich gegenseitig helfen, nicht schön. Man kann sie sich einfach auch verkneifen.

    Just my 2 cent ...

    • Offizieller Beitrag

    Solche Kommentare liest man hier leider häufig, und ich finde sie schade. Auch der Tonfall, den man immer wieder liest - sehr schade.

    Zum einen ist der Hinweis gemeint und vor allem ist er auch freundlich gemeint gewesen. Und Du kannst Dich wahrlich nicht beschweren, dass die User einschließlich Moderatoren hier bisher in Deinen Angelegenheiten in ihrer Freizeit nicht ausreichend hilfsbereit gewesen wären.


    JEDER beginnt mal, macht das ein oder andere das erste mal. Ich habe mich schon in andere Themen rein gekniet, und bin nun fast Experte - auch aus reinem Interesse.

    Und dennoch kann das der falsche Ansatz sein, weil die Weichen für gewisse Dinge von Beginn an zu stellen sind. Und dann gibt es eben Dinge, die kann man hinterher nicht mehr heilen, sondern nur noch die zu ziehenden, ggf. nachteiligen, Rechtsfolgen abarbeiten.


    Daher finde ich die diese Kommentare iwie für ein Forum, in dem Anwender sich gegenseitig helfen, nicht schön. Man kann sie sich einfach auch verkneifen.

    Nein, das kann man nicht und das sollte man auch nicht, eben aus den oben genannten Gründen. Was Du machst, bleibt Dir ja schließlich selber überlassen. Aber kein Rat eines Fachmanns, der die Dinge dann auch einmal schwarz auf weiß vor Augen hat, kann eben manchmal teurer sein, als es dessen Rat letztlich gewesen wäre. Der bezahlte Fachmann haftet dann übrigens auch für seine Arbeit.


    Und ich habe nicht umsonst auf die erweiterte Forumssuche verwiesen, mit der sich eigentlich, zumindest meiner Erinnerung nach, alle Fragen weitestgehend beantworten lassen sollten. Ich hätte den Thread auch direkt schließen können, da Sammelthreads (1-7, a-g, etc.) im Forum nicht gewünscht sind, da dann eben gerade diese erweiterte Forumssuche nicht mehr sinnvoll zu nutzen wäre. Für jedes konkrete Problem ist, nach erfolgloser Nutzung der erweiterten Forumssuche, ggf. ein gesonderter Thread aufzumachen.

  • Hallo TH ...


    wir haben mittlerweile Mai 2020 ...


    Du benötigtst das WISO Steuer -Sparbuch 2020.

    Damit kannst Du alle Aufgaben für Deine Photovoltaikanlage erledigen.


    Deine erste Anfrage ist sehr umfangreich ...


    Unter meinem Namen " Kuddel 1 " kannst Du jede Menge Informationen zu diesem Thema bekommen.


    Bei Nachfragen melde Dich .... Wo drückt es zuerst ?


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Zitat

    Und dennoch kann das der falsche Ansatz sein, weil die Weichen für gewisse Dinge von Beginn an zu stellen sind. Und dann gibt es eben Dinge, die kann man hinterher nicht mehr heilen, sondern nur noch die zu ziehenden, ggf. nachteiligen, Rechtsfolgen abarbeiten.

    Ich habe mich gegen nicht zu wenig Geld vor der Anschaffung der Anlage zwei Stunden mit dem Steuerberater zusammengesetzt, und mir einiges erklären lassen und beschlossen, wie die Dinge anzugehen sind. Auch technisch (10kwp Grenze, EEG-Umlage etc.) haben ich mit Hilfe des Anlagenbauers tatsächlich einiges besprochen. Leider hapert es jetzt nur noch mit der steuerlichen Umsetzung.

    Und Du kannst Dich wahrlich nicht beschweren, dass die User einschließlich Moderatoren hier bisher in Deinen Angelegenheiten in ihrer Freizeit nicht ausreichend hilfsbereit gewesen wären.

    Habe ich nirgends und werde ich auch nicht!

    Unter meinem Namen " Kuddel 1 " kannst Du jede Menge Informationen zu diesem Thema bekommen.

    Danke, da werde ich heute mal schauen ...

    Wo drückt es zuerst ?

    Tatsächlich an dem Punkt, wo ich recht schnell handeln muss: Die Erste Umsatzsteuervoranmeldung.

    Da widerspricht sich gar nichts. Aus dieser Programmfunktion heraus werden sowohl Deine EÜR als auch Deine Umsatzsteuer-Jahreserklärung erstellt.

    Ja, aber ich glauibe (!), dass über die EÜR aus der programmunterstützte Funktion keine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht werden kann ... Aber ich hier klicke ich nochmal ein wenig.

    Du benötigtst das WISO Steuer -Sparbuch 2020.

    Auch für die Umsatzsteuervoranmeldung für November / Dezember 2020?

    • Offizieller Beitrag

    Du benötigtst das WISO Steuer -Sparbuch 2020.

    Auch für die Umsatzsteuervoranmeldung für November / Dezember 2020?

    WISO steuer:Sparbuch 2020


    WISO steuer:Sparbuch 2019

  • Für 2019 kannst Du das Steuersparbuch 2019 verwenden ...

    Ich würde Dir aber empfehlen für 2020 das Programm zu kaufen, weil ab Januar die Vorsteuer damit erledigt werden muss !


    Du must die EÜR aufmachen ...

    Darin befindet sich die Umsatzsteuervoranmeldung ...

    Hier jeden Monat separat ausfüllen ...


    Du must unabhängig davon eine Einkommenssteuererklärung anlegen ..

    ... eine Umsatzsteuererklärung anlegen

    ... eine EÜR - Einnahmenüberschusserklärung anlegen

    ... eine Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen ...


    Hast Du die Anlage bezahlt ?

    Hast die die Vorsteuer für die Anlage schon eingereicht ? ( Kann eigentlicht nicht sein ! )


    Die habe Dir mal ein paar Bilder mitgeschickt ... vielleicht kommst Du weiter


    Sind zwar Bilder von 2012, sind aber identisch ...

    Es ist auch ein Bild Nr. 2 von einer komletten Umsatzsteuervoranmeldung für ein Jahr dabei ... so muss es richtig ausgefüllt werden


    Viel Spaß erst Mal ...


    Gruß Kuddel

  • Zitat

    Ich würde Dir aber empfehlen für 2020 das Programm zu kaufen, weil ab Januar die Vorsteuer damit erledigt werden muss !

    Habe ich bereits :)


    Du must die EÜR aufmachen ...

    Das genau ist meine spezifische Frage: Kann ich das auch machen, wenn ich die EÜR "programmgesteuert" über die Einkommensteuererklärung" erstellen lasse? Wie es nämlich aussieht, nein ...

    Hast Du die Anlage bezahlt ?

    Hast die die Vorsteuer für die Anlage schon eingereicht ? ( Kann eigentlicht nicht sein ! )

    Ja, ich habe zwei von drei Abschlagsrechnungen bezahlt (in 2019). Die bisherigen Rechnunge habe ich per Papier mit Meldung des unternehmerischen Tätigkeit eingereicht (wollten das FA so), aber ich habe nichts zurück bekommen. Ich muss es daher nun nochmal elektronisch mit der Umsatzsteuervoranmeldung nachreichen.

    Sind zwar Bilder von 2012, sind aber identisch ..


    Die habe Dir mal ein paar Bilder mitgeschickt ... vielleicht kommst Du weiter

    Merci! Ich werde das jetzt erst mal selbst versuchen!

  • Hast Du Deine EkSt 2019 denn schon abgeschickt ? Dann must Du die EÜR noch separat ausfüllen ... und auch die Umsatzsteuer


    In der EkSt - Erklärung ist auch ein EÜR Formular enthalten ( ... und sogar die Umsatzsteuer )


    Du kannst also demnächst mit einer EkSt - Erklärung alle 3 gleichzeitg abschicken ...


    Du solltest jetzt erst ein Mal 2019 komplett erledigen ...


    Hast Du eine elektronische Sinatur ?

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Das genau ist meine spezifische Frage: Kann ich das auch machen, wenn ich die EÜR "programmgesteuert" über die Einkommensteuererklärung" erstellen lasse? Wie es nämlich aussieht, nein ...

    Aus dieser Programmfunktion heraus werden sowohl Deine EÜR als auch Deine Umsatzsteuer-Jahreserklärung erstellt.

    USt-Voranmeldungen gehen programmunterstützt nur aus dem gesonderten EÜR-Modul heraus, in dem eben auch mit entsprechenden Konten gebucht wird oder Du musst das o.g. Modul für USt-Voranmeldungen nutzen, in dem manuelle Eintragungen zu erfolgen haben. Ist allerdings auch kein Hexenwerk und klappt mit ein bisschen Einlesen sicherlich.

  • Gut, also werde ich jetzt erst mal manuell die Umsatzsteuervoranmeldungen November bis Mai machen.

    Danach die EkSt 2019, inkl. Teil für Selbstständige und damit auch der programmgestuerten Hilfe für Photovoltaik (und damit einfache EÜR) und inkl. Umsatzsteuererklärung.

    Das Zertifikat habe ich schon ...

    • Offizieller Beitrag

    Danach die EkSt 2019, inkl. Teil für Selbstständige und damit auch der programmgestuerten Hilfe für Photovoltaik (und damit einfache EÜR) und inkl. Umsatzsteuererklärung.

    Achtung! Was sind das für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit? Und ist Unternehmeridentität bei der selbständigen Tätigkeit und der gewerblichen Tätigkeit Photovoltaik gegeben (läuft beides auf Dich als Einzelunternehmer)? Dann ist ggf. auch die selbständige Tätigkeit in die USt-Erklärung aufzunehmen und das geht nicht über das ESt-Modul. Das ESt-Modul schafft das nur mit ausschließlichen Photovoltaikumsätzen.

  • Ja, das war meinerseits falsch ausgedrückt - ich habe nur diese Photovoltaik Einnahmen.

    Zwei kleine Fragen aber noch:

    a) Ich muss wirklich, wenn ich die programmgestuerte Version nutze, manuell die Voranmeldung machen (also wuasi die Daten zwei mal eintippern)

    b) wo kommen die Steuerberatungskosten hin, explizit für diese PV-Anlage (steht auch so auf der RG) - die aber vor der Betriebseröffnung allerdings im gleichen Monat (auch November 2019) angefallen sind? Die Umsatzsteuer kommt auch in die Voranmeldung - und später dann aber auch normal als Betriebsausgabe in die EÜR und in die EkSt ?

    • Offizieller Beitrag

    a) Ich muss wirklich, wenn ich die programmgestuerte Version nutze, manuell die Voranmeldung machen (also wuasi die Daten zwei mal eintippern)

    Ja, oder eben mittels des gesonderten EÜR-Moduls "buchen". Wo soll die Software die monatlichen Daten denn im ESt-Modul herhaben? Da geht es nun einmal "nur" um Jahreserklärung/en.


    b) wo kommen die Steuerberatungskosten hin, explizit für diese PV-Anlage (steht auch so auf der RG) - die aber vor der Betriebseröffnung allerdings im gleichen Monat (auch November 2019) angefallen sind?

    Die sind dann auch explizit zuzuordnen (inklusive, ggf. anteiligem, Vorsteuerabzug).


    Die Umsatzsteuer kommt auch in die Voranmeldung - und später dann aber auch normal als Betriebsausgabe in die EÜR und in die EkSt ?

    Und die Erstattungen des Finanzamts stellen entsprechend im Kalenderjahr der Vereinnahmung eine Betriebseinnahme dar. Einfach mal die Masken der Reihe nach Zeile für Zeile durchgehen. Haben wir übrigens gerade in einem anderen Thread in anderem Zusammenhang zu erklären versucht: Vorsteuer monatlich und/oder am Jahresende abgeben?

  • Letzte Anmerkung für heute:

    In die Umsatzsteuzervoranmeldung bis Februar kommen bei mir nur die Rechnungen von anderen Unternehmen rein - also komplett im Minus.

    Ab Februar dann die Umsatzsteuer für Einnahmen vom Netzbetreiber plus die Umsatzsteuer des selbst verbrauchten Stroms (kwh*mein Einkaufspreis bei meinem Stromanbieter/119*19) als "Lieferungen".

    Dann hätte ich den wichtigsten Teil nämlich abgehakt.

  • Es geht um das grundsätzliche Vorgehen

    Grundsätzlich solltest Du erst ein Mal 2019 abschließen ...


    Du beantwortest ja noch nicht einmal die Fragen, die man Dir stellt.



    Habe gelesen, dass der Eigenverbrauch so da rein muss...

    ... und wie errechnest Du den ?


    gK

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Zitat

    . und wie errechnest Du den ?

    Den notiere ich eh jede Woche. Produktion minus Einspeisung ist dann der Eigenverbrauch.


    Zitat

    Grundsätzlich solltest Du erst ein Mal 2019 abschließen

    Ja, die Umsatzvorsteuererklärung sollte ich für Nov / Dez fertig haben.

    Die EkSt muss wegen einer Frist noch 2 Wochen warten, aber auch der PV Teil ist durch eure Hilfe denke ich fertig. Habe im programmgesteuerten Modul alle Daten wie in der Voranmeldung eingetragen, und das sollte so passen. Eigenverbrauch hatte ich ja noch nicht in 2019 ...


    Zitat

    Du beantwortest ja noch nicht einmal die Fragen, die man Dir stellt.

    Sorry, welche habe ich vergessen?