Hallo,
bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils eines Dienstwagen nach der Pauschalmethode kann man den Anteil für die Fahrten zur Arbeitststätte reduzieren, wenn man den Dienstwagen nicht täglich verwendet. Dies ist sowohl direkt beim Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren möglich, als auch nachträglich bei der Einkommensteuerveranlagung. Die Möglichkeiten dazu sind z.B. hier konkretisiert https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=2
In 2.3, Absatz 10 steht:
a) Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber kalendermonatlich fahrzeugbezogen schriftlich zu erklären, an welchen Tagen (mit Datumsangabe) er das betriebliche Kraftfahrzeug tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt hat; die bloße Angabe der Anzahl der Tage reicht nicht aus. Es sind keine Angaben erforderlich, wie der Arbeitnehmer an den anderen Arbeitstagen zur ersten Tätigkeitsstätte gelangt ist. Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer das betriebliche Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mehrmals benutzt, sind für Zwecke der Einzelbewertung nur einmal zu erfassen. Diese Erklärungen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren. Es ist aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, wenn für den Lohnsteuerabzug jeweils die Erklärung des Vormonats zugrunde gelegt wird.
b) Der Arbeitgeber hat aufgrund der Erklärungen des Arbeitnehmers den Lohnsteuerabzug durchzuführen, sofern der Arbeitnehmer nicht erkennbar unrichtige Angaben macht. Ermittlungspflichten des Arbeitgebers ergeben sich hierdurch nicht.
Ich wollte mit dieser Begründung bei meiner Einkommenssteuererklärung den geldwerten Vorteil korrigieren. Dies wurde vom Finanzamt abgelehnt, da ich kein Fahrtenbuch zum Nachweis der durchgeführten Fahrten vorlegen konnte.
Ich kann nicht nachvollziehen, wieso es beim Lohnsteuerabzugsverfahren über den Arbeitgeber ausreicht, wenn ich dort schriftlich erkläre, wann ich den Dienstwagen tatsächlich genutzt habe. Ich jedoch bei der Variante über die Einkommensteuerveranlagung plötzlich ein Fahrtenbuch nachweisen muss.
Gibt es dazu Tipps oder Erfahrungen, wie ich das beim Finanzamt durchsetzen kann?
Viele Grüße
Alexander