Laptop mit dreifacher Nutzung (beruflich, Promotion, privat) – wie angeben?

  • Guten Tag,


    ich arbeite als wissenschaftlicher Mitarbeiter und bin gleichzeitig Doktorand. Ich habe einen Laptop gekauft, den ich zu jeweils einem Drittel beruflich, für die Promotion und privat nutze. Die Frage ist: wie gebe ich das korrekt an?


    Im Moment habe ich es so gemacht, dass ich den Laptop zweimal aufführe:


    1. unter Ausgaben -> Arbeitsmittel -> beruflich genutzte Gegenstände:


    Hier gebe ich also die Anschaffungskosten an, dann die Nutzungsdauer (3 Jahre) und den Anteil der beruflichen Nutzung (33,33 %) und das Programm rechnet mir automatisch die Abschreibung aus.


    2. unter Ausgaben -> Fortbildungskosten -> Promotion -> Arbeitsmaterial:


    Hier habe ich ja leider in dem Programm nur eine Tabelle zur Verfügung, kann also nicht wie oben die Nutzungsdauer und den Anteil der Nutzung eingeben und die Abschreibung automatisch berechnen lassen. Also habe ich einfach den Wert von oben noch reinkopiert, da es ja nochmal 33,33 % Nutzung bei Abschreibung über 3 Jahre ist.


    Ist das richtig so? Bin hier etwas ratlos (das ist meine erste Steuererklärung) und wäre für Hilfe dankbar!


    Viele Grüße
    Martin

  • Die Promotion ist doch auch beruflich - es handelt sich doch um Fortbildungskosten.

  • Danke für die Antwort. Da habe ich mich ungenau ausgedrückt. Was ich meinte, war: Ich nutze den Laptop anteilig zu je einem Drittel a) für meine Tätigkeit als Arbeitnehmer, also im Rahmen meiner Teilzeitstelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter, b) für meine Promotion und c) privat.


    Das heißt, 33 Prozent der Kosten des Laptops sind Fortbildungskosten, von denen das Programm ja vorsieht, dass ich sie unter "Ausgaben" -> "Fortbildungskosten" eintrage.


    Oder soll ich den Laptop nur unter "Ausgaben" -> "Arbeitsmittel" -> "Beruflich genutzte Gegenstände" eintragen, unter Angabe einer beruflichen Nutzung von 67 Prozent? Aber dann hätte ich ja keine Möglichkeit, anzugeben, dass die Hälfte davon eigentlich Fortbildungskosten sind.

  • Das ist doch im Endeffekt gleichgültig, da beides Werbungskosten sind. Ob du die nun in einem der unselbständigen Tätigkeit zuordnest oder den Fortbildungskosten, ist in der Wirkung gleich. Es wäre nur dann ein Unterschied, wenn die Fortbildungskosten eben keine Fortbildung wären, sondern noch zur Erstausbildung gehören würden und damit bei den Sonderausgaben zu zeigen wäre. Dann wäre das dritte Drittel als Privat zu markieren und manuell bei den Sonderausgaben einzutragen.