Hallo,
wenn man einen Bausparer für die Ablösung eines Kredites für eine vermietete ETW verwendet, dann kann man doch die Abschlusskosten als Werbungskosten bei V+V absetzen.
Was ist aber dann mit den Zinsen? Werden die dann auch als Einnahmen bei V+V fällig und kapitalertragssteuer muss man hier dann nicht bezahlen?
Wäre das ganze nicht auch auf eine fondgebunden Rentenversicherung übertragbar? Sprich zum Auszhalumgsterminn muss man den Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz dann versteuern und nicht über die Kapitalertragssteuer bzw. über das Halbeinkünfteverfahren?
MFG