Bausparer Zinsen bei Vermietung und Verpachtung

  • Hallo,

    wenn man einen Bausparer für die Ablösung eines Kredites für eine vermietete ETW verwendet, dann kann man doch die Abschlusskosten als Werbungskosten bei V+V absetzen.

    Was ist aber dann mit den Zinsen? Werden die dann auch als Einnahmen bei V+V fällig und kapitalertragssteuer muss man hier dann nicht bezahlen?


    Wäre das ganze nicht auch auf eine fondgebunden Rentenversicherung übertragbar? Sprich zum Auszhalumgsterminn muss man den Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz dann versteuern und nicht über die Kapitalertragssteuer bzw. über das Halbeinkünfteverfahren?

    MFG

    • Offizieller Beitrag

    wenn man einen Bausparer für die Ablösung eines Kredites für eine vermietete ETW verwendet, dann kann man doch die Abschlusskosten als Werbungskosten bei V+V absetzen.

    Was ist aber dann mit den Zinsen? Werden die dann auch als Einnahmen bei V+V fällig ....

    Selbstverständlich stellen die entsprechenden Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar. Siehe auch Zeile 19 der Anlage V 2019: Anlage_V_2019.pdf


    .... und kapitalertragssteuer muss man hier dann nicht bezahlen?

    Die Einkunftsart zur Versteuerung der Einnahmen im Einzelfall ändert an den Regelungen zur Zinsabschlagsteuer rein gar nichts.


    Wäre das ganze nicht auch auf eine fondgebunden Rentenversicherung übertragbar?

    Zum wiederholten Male in diesem Zusammenhang der Hinweis, sich diesbezüglich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu wenden.

  • Zitat

    Die Einkunftsart zur Versteuerung der Einnahmen im Einzelfall ändert an den Regelungen zur Zinsabschlagsteuer rein gar nichts.

    verstehte ich nicht wirklich,.

    worher schreibst du, dass die einnahmen dann einkünfte bei V+V darstellen. und einnahmen wären ja dann die Zinsen und im nächsten satz ist es dann doch anders?

    kannst du mich hierzu noch kurz aufklären

  • Wäre das ganze nicht auch auf eine fondgebunden Rentenversicherung übertragbar? Sprich zum Auszhalumgsterminn muss man den Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz dann versteuern und nicht über die Kapitalertragssteuer bzw. über das Halbeinkünfteverfahren?

    Unabhängig von den vorgenannten Erklärungen kann ich mich nicht zurückhalten, diese Idee zu kommentieren!


    Allen ernstes erwägst Du in einer derzeitigen Finanzmarktsituation ein absolut unkalkulierbares und tatsächlich auch dermaßen unattraktives Produkt (unabhängig von der Machbarkeit) gegen ein konservatives Bausparkonto, welches Du ja dann auch sicherlich mit evtl. günstigem Anschlusszinssatz nutzen möchtest, zu tauschen und argumentierst es mit der Versteuerung der Erträge aus dem Produkt?:pinch:


    Welche horrenden Zinserträge wirft denn dein Bausparkonto ab? Eine Gegenrechnung zu einer RV mit Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten und Bearbeitungskosten wird hierzu keinerlei Grundlage bilden können. Gewinne wirst Du hier auf jedem Fall nicht versteuern müssen. :thumbsup: