Hallo zusammen,
kurz zu meiner steuerlichen Situation: Ich war vom 1.1.19 bis 31.7.19 in den Niederlanden wohnhaft und als Arbeitnehmer tätig, das heisst auch (ausschliesslich) dort steuerpflichtig. Seit dem 1.8.19 bin ich in Deutschland wohnhaft und als Arbeitnehmer tätig geworden. Ich bin zu diesem Datum in Deutschland also zeitweise unbeschränkt steuerpflichtig geworden.
Ich habe über das gesamte Jahr 2019 über Banken / Vermögensverwalter / Finanzdienstleister diverse Kapitalerträge erwirtschaftet: Dividendenerträge aus und Veräusserungen von Publikumsfonds, Sparzinsen auf ausländischen Bankeinlagen sowie inländische und ausländische Zinszuflüsse aus Darlehen an mir nicht nahestehende Personen (in diesem Fall sogenannte Peer-to-Peer-Loans).
Nach meinem aktuellen Recherche- und Wissenstand bedeutet das hinsichtlich des Umzugs nach Deutschland:
1) Ich nehme in meine deutsche Steuererklärung prinzipiell nur auf, was nach dem 1.8.19 passiert ist; heisst zum Beispiel, dass ich lediglich für meine Arbeitsstelle in Deutschland eine Lohnsteuerbescheinigung (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) ausfülle und nur meine Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen etc. in Verbindung mit der deutschen Arbeitsstelle bzw. in dieser Zeitperiode angebe. Ausserdem erstreckt sich meine deutsche Steuerpflicht auch nur auf jene Kapitalerträge, die ich nach dem 1.8.19 realisiert habe.
2) In Anlage WA halte ich fest, von wann bis wann ich in den Niederlanden war und wie viele Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ich dort erzielt habe, welche aufgrund meiner damaligen exklusiven Steuerpflicht in den Niederlanden hier zwar nicht versteuert, aber aufgrund des Progressionsvorbehalts angegeben werden müssen.
3) Kapitalerträge von vor dem 31.7.19 sind auch für den Progressionsvorbehalt und damit meine gesamte deutsche Steuererklärung 2019 unerheblich; auch, ob diese im In- oder Ausland angefallen sind.
4) Ebenfalls liegen in meinem Fall keine DBA-steuerbefreiten Einkommen nach Punkt 16 der Lohnsteuerbescheinigung vor und auch sonst kein Sachverhalt, den man mit Anlage N-AUS abgelten muss.
5) Meine ausländischen Einkünfte und die darauf erhobenen Steuern durch das niederländische Finanzamt vor dem 31.7.19 müssen auch nicht in Anlage AUS reflektiert werden.
Ist diese Einschätzung grundsätzlich korrekt? Falls nein, bitte ich inständig um Aufklärung!
Wer sich jetzt denkt, wieso ich scheinbar das Offensichtliche niederschreibe und dann noch dumm frage, ob denn das richtig ist: es liegt daran, dass 1 Woche Arbeit an der deutschen Steuererklärung reichte, um mich maximal zu verwirren. Ich habe VWL und Finanzen studiert, arbeite als Anlageberater für institutionelle Kunden und habe in drei Ländern Steuererklärungen ausgefüllt - in den Niederlanden ohne jede Übersetzungshilfe auch das unter Arbeitsimmigranten berüchtigte M-Formulier. Nur die deutsche Steuererklärung, die dieses Jahr erstmals über Standardangaben wie Formular Est 1 a und Anlage N hinausgeht, bringt mich wirklich vollends an den Rand der Verzweiflung. Das liegt nicht nur am absurd-exzessiven Gebrauch von unnötigem Fachchinesisch, selbst in angeblichen "Hilfskommentaren", den grenzenlosen Verweisen auf kryptische Paragraphen oder die in der WISO:steuer Web App viel zu spärlichen Verweise auf die Zeilen der ursprünglichen Anlage, die man durch die Nutzermaske grade ausfüllt (dass man z.B. bei "Persönliche Daten" und dann bei einem Ja bei "Wohnsitz und Veranlagung im Jahr 2019" de facto die Anlage WA ausfüllt ist mit keinem Wort erwähnt!), sondern vor allem auch durch Irrlichter, die von niemand anderem als den Beraterinnen und Beratern der Servicehotline vom hessischen Finanzamt kommen. Von diesen wurde mir nämlich gesagt:
- Dass meine Kapitalerträge von vor dem 31.7.19 als ausländische Kapitalerträge in Deutschland zu deklarieren seien.
- Dass die niederländische Einkommenssteuer, die ich zwischen dem 1.1.19 und dem 31.7.19 entrichtet habe, in Anlage AUS gehört (sie hat sogar die Zeilenzahlen genannt) und ich deswegen mit meinem Sachbearbeiter beim Finanzamt sprechen soll, denn ohne den definitiven Steuerbescheid des niederländischen Finanzamts sei dieser Betrag ja auch noch nicht definitiv.
- Weder Anlage WA noch Anlage N-AUS wurde von diesen Damen und Herren im Kontext der unbeschränkten Steuerpflicht in meinem Fall auch nur einmal angesprochen.
Dazu kommt noch, dass die WISO Web App leider fälschlich eine beschränkte Steuerpflicht ausweist, wenn man als ersten Wohnsitz unter "Wohnsitz und Veranlagung im Jahr 2019" den ausländischen Wohnsitz auflistet, auch wenn nicht ersichtlich ist, dass man an dieser Stelle nicht chronologisch auflisten soll. Dieser Irrtum musste auch erst einmal behoben werden. Und natürlich steht einfach schon mal viel Quatsch im Internet, z.B. dass man bei Umzug nach Deutschland und Wechsel in die unbeschränkte Steuerpflicht das ausländische Einkommen vor dem Umzug in Anlage N-AUS ausweisen müsse.
Im Voraus danke ich für alle kritischen und lehrreichen Kommentare.
Mit freundlichen Grüssen und Wünschen für ein erholsames Wochenende!
Pascal