Pauschale Nebenkosten als Mieter von der Steuer absetzen

  • Hallo zusammen,


    ein anderes Steuerthema, wozu ich einfach keine klare Antwort finde, ist das Geltendmachen von Betriebskosten der Miete (sprich Arbeitsentschädigungen, die man als Mieter mit den Nebenkosten bezahlt hat), wenn man für die Nebenkosten eine Pauschale entrichtet.

    Meine Vermieterin verlangt 140€ pauschale Nebenkosten pro Monat und stellt sich gerade auf den Standpunkt, dass sie mir deswegen keine Rechnungsposten zur Deklarierung in der Steuererklärung zur Verfügung stellen könne.

    Ich bin bundesweit bestimmt nicht der einzige Mieter, der eine Nebenkostenpauschale bezahlt, und sicherlich lassen die nicht alle eine mögliche Steuerrückzahlung auf dem Tisch liegen. Was kann ich tun? Gibt es eine Möglichkeit, Pauschbeträge geltend zu machen? Und was hat es mit der Bescheinigung 35 A auf sich, die solche Fragen scheinbar regeln soll und doch nicht verpflichtend ist?

    Danke im Voraus und beste Grüsse,

    Pascal

  • Miete und Mietnebenkosten sind Aufwendungen für die Lebenshaltung und nicht absetzbar, § 12 Nr. 1 EStG. Die Ausnahme hiervon ist § 35a EStG (Handwerkerkosten, häusliche Dienstleistungen). Handwerkerkosten müsste dir die Vermieterin bescheinigen, aber nur, wenn Sie dir im nächsten Jahr eine genaue Abrechnung der Kosten mit Ausweis einer Nach- oder Rückzahlung macht. Wenn es bei der Pauschale bleibt, gibt es für dich keine Möglichkeit.