ELSTER Fehler bei Abgabe - Fehlender Wert im Feld "Straße und Hausnummer"

  • Guten Morgen in die Runde,


    ich wollte gerade die Steuererklärung von mir und meiner Frau (via WISO Steuer MAC Version ) absenden, bekomme aber leider folgenden Elster Fehler


    Kurz zum Hintergrund, wir sind beide Angestellte und arbeiten beide nebenberuflich noch Selbstständig. Meine Frau musste für ihre nebenberufliche Tätigkeit als medizinische Beraterin kein Gewerbe anmelden.


    Im Teil Steuernummer und Finanzamt ist alles ausgefüllt bzw. Steuernummern eingetragen.


    Ich denke, das Problem liegt bei der Adresse im Bereich persönliche Daten. Dort ist nur bei mir eine Adresse angegeben und bei meiner Frau folgende Option gesetzt:


    Wahrscheinlich wird bei der Abgabe im Elster Formular diese Option nicht ausgewertet und für meine Frau fehlt daher die Adresse?! Den Weg dort "Nein" anzuklicken und für meine Frau (unsere gemeinsame) Adresse nochmals anzugeben habe ich noch nicht versucht. Ich bin mir nicht sicher, ob das nicht zu Verwirrungen beim Finanzamt führt...


    Irgendwelche Vorschläge wie ich weiter vorgehen soll?

  • Die Betriebssteuernummer der EF fehlt doch, so wie ich das lese.


    Auch Freiberufler müssen eine EÜR abgeben, die Ehefrau hat nur dafür eine eigene Steuernummer.


    Vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung :thumbsup:


    Für den "Betrieb" gibt es keine eigene Steuernummer, es musste ja nicht mal ein Gewerbe angemeldet werden. Vom Finanzamt kam nur eine (neue) Umsatzsteuernummer mit dem Hinweis die bestehende Steuernummer zu verwenden.


    Was ich oben noch vergessen hatte:

    • Im EÜR Modul wurde bereits die Umsatzsteuer Erklärung für 2019 via Elster übertragen
    • Im EÜR Modul wurde bereits die Einnahmen Überschuss Rechnung für 2019 via Elster übertragen

    Ich versuche aktuell unsere Einkommenssteuererklärung abzuschicken. Dort sind unsere Angestellten Einkünfte, Werbungskosten etc. plus eben die Einkünfte meiner Frau aus der Nebentätigkeit enthalten. Diese habe ich aus dem EÜR Modul in das Einkommenssteuermodul wie folgt übertragen:




    Da die Elster Fehlermeldung explizit auf die fehlenden Felder "Straße und Hausnummer" hinweist vermute ich es hat doch irgend etwas mit der Adresse zu tun...

    • Offizieller Beitrag

    Für den "Betrieb" gibt es keine eigene Steuernummer, es musste ja nicht mal ein Gewerbe angemeldet werden. Vom Finanzamt kam nur eine (neue) Umsatzsteuernummer mit dem Hinweis die bestehende Steuernummer zu verwenden.

    Tja, wenn man meinen Worten "auch Freiberufler haben für die EÜR und ggfs die USt" eine eigene Steuernummer nicht glaubt, dann kann ich leider nicht weiterhelfen.

    • Offizieller Beitrag

    Für den "Betrieb" gibt es keine eigene Steuernummer, es musste ja nicht mal ein Gewerbe angemeldet werden. Vom Finanzamt kam nur eine (neue) Umsatzsteuernummer mit dem Hinweis die bestehende Steuernummer zu verwenden.

    Aber die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit musste dem FA angezeigt werden. Und genau unter der Steuernummer, unter der die USt-Anmeldungen/-erklärungen abzugeben sind, ist auch die EÜR abzugeben.


    Da die Elster Fehlermeldung explizit auf die fehlenden Felder "Straße und Hausnummer" hinweist vermute ich es hat doch irgend etwas mit der Adresse zu tun...

    Die Betriebsanschrift wäre zwingend anzugeben, wenn es keine Steuernummer für dieses Unternehmen gibt. Da es aber eine Steuernummer für das Unternehmen gibt, ist genau diese auch anzugeben. Das sagt einem das Programm aber auch explizit, wenn man die Grunddaten zum Unternehmen Zeile für Zeile durchgeht.

  • Für den "Betrieb" gibt es keine eigene Steuernummer, es musste ja nicht mal ein Gewerbe angemeldet werden. Vom Finanzamt kam nur eine (neue) Umsatzsteuernummer mit dem Hinweis die bestehende Steuernummer zu verwenden.

    Tja, wenn man meinen Worten "auch Freiberufler haben für die EÜR und ggfs die USt" eine eigene Steuernummer nicht glaubt, dann kann ich leider nicht weiterhelfen.

    Ich habe gerade den Schrieb vom Finanzamt zur Anmeldung der Tätigkeit in den Händen.

    Dort steht explizit:

    "Die Ihnen bereits mitgeteilte Steuernummer gut nun auch für:

    Umsatzsteuer

    Bezeichnung des Betriebes bzw. Art der Tätigkeit:

    s. selb. Tätigkt. i. Gesundh"


    Die bereits mitgeteilte Steuernummer ist Ihre bestehende Steuernummer und genau diese habe ich im EÜR Modul auch angegeben. Da der Fehler aber bei der Elster Übertragung im Einkommensteuer Modul auftritt (die Daten aus dem EÜR Modul sind wie gesagt importiert) weiss ich natürlich nicht, ob die Steuernummer aus dem EÜR Modul übernommen wurde.

  • Aber die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit musste dem FA angezeigt werden. Und genau unter der Steuernummer, unter der die USt-Anmeldungen/-erklärungen abzugeben sind, ist auch die EÜR abzugeben.

    Genau so habe ich es gemacht, Tätigkeit angemeldet, die Steuernummer im EÜR Modul angegeben und via Elster übertragen. Hat alles funktioniert.

    • Offizieller Beitrag

    Und was ist jetzt mit dem im Startpost genannten Programmhinweis? Versehentlich die EÜR-Daten in das ESt-Modul importiert und nicht nur das Ergebnis der bereits im anderen Programmteil übermittelten EÜR eingegeben?

  • Die Betriebsanschrift wäre zwingend anzugeben, wenn es keine Steuernummer für dieses Unternehmen gibt. Da es aber eine Steuernummer für das Unternehmen gibt, ist genau diese auch anzugeben. Das sagt einem das Programm aber auch explizit, wenn man die Grunddaten zum Unternehmen Zeile für Zeile durchgeht.

    Steuernummer gibt es, habe ich im Modul EÜR auch angegeben.


    Nun habe ich die EÜR Daten aber in das Modul Einkommenssteuer importiert und möchte unsere "gesamte" Steuererklärung via Elster abschicken. Und hier kommt eben die Fehlermeldung.


    Im Screenshot aus meinem Post #3 sehe ich leider keine Möglichkeit noch Adressen (und oder Steuernummern) anzugeben.



    // EDIT //

    Entschuldigt bitte meine Mehrfachposts, ich komme mir dem "Quote" Mechanismus hier nicht ganz klar 8o

  • Und was ist jetzt mit dem im Startpost genannten Programmhinweis? Versehentlich die EÜR-Daten in das ESt-Modul importiert und nicht nur das Ergebnis der bereits im anderen Programmteil übermittelten EÜR eingegeben?

    Siehe meinen letzten Post. Ich habe die Daten "wissentlich" ins ESt-Modul importiert (siehe #3) um so die Einkünfte aus nebenberuflicher Arbeit in unserer ESt. Erklärung mit anzugeben.

    • Offizieller Beitrag

    Und was ist jetzt mit dem im Startpost genannten Programmhinweis? Versehentlich die EÜR-Daten in das ESt-Modul importiert und nicht nur das Ergebnis der bereits im anderen Programmteil übermittelten EÜR eingegeben?

    Siehe meinen letzten Post. Ich habe die Daten "wissentlich" ins ESt-Modul importiert (siehe #3) um so die Einkünfte aus nebenberuflicher Arbeit in unserer ESt. Erklärung mit anzugeben.

    Und das ist in diesem Fall genau der falsche Weg, weil die EÜR ja bereits mit dem gesonderten EÜR-Modul übermittelt worden ist. Du darfst also nur das Ergebnis eingeben (anklicken, dass die EÜR bereits anderweitig erstellt/übermittelt worden ist), denn beim vollständigen Import erstellt das ESt-Modul erneut eine EÜR und möchte diese dann ebenfalls an das FA übermitteln.

  • Und das ist in diesem Fall genau der falsche Weg, weil die EÜR ja bereits mit dem gesonderten EÜR-Modul übermittelt worden ist. Du darfst also nur das Ergebnis eingeben (anklicken, dass die EÜR bereits anderweitig erstellt/übermittelt worden ist), denn beim vollständigen Import erstellt das ESt-Modul erneut eine EÜR und möchte diese dann ebenfalls an das FA übermitteln.

    In meinem Fall ja, weil ich die EÜR bereits mit dem EÜR Modul verschickt habe.


    Hätte ich dies nicht getan, würde ich die (EÜR) Abgabe lieber aus dem ESt-Modul heraus machen, da dort alles automatisch aus dem EÜR Modul übernommen wird und ich keine Werte manuell eintragen muss.


    Also irgendwo scheint da noch ein Bug in der Wiso Software zu stecken...


    Meiner anfänglichen Vermutung bin ich übrigens einmal nachgegangen. Ich habe bei meiner Frau das Häkchen "Hat dieselbe Anschrift" heraus genommen, unsere Adresse nochmals angegeben und den Elster Test gemacht. Leider derselbe Elster Fehler aus #1, fehlender Wert für Straße und Hausnummer.


    Kann man das eventuell als Bug Report an Buhl Software melden?

    • Offizieller Beitrag

    Und das ist in diesem Fall genau der falsche Weg, weil die EÜR ja bereits mit dem gesonderten EÜR-Modul übermittelt worden ist. Du darfst also nur das Ergebnis eingeben (anklicken, dass die EÜR bereits anderweitig erstellt/übermittelt worden ist), denn beim vollständigen Import erstellt das ESt-Modul erneut eine EÜR und möchte diese dann ebenfalls an das FA übermitteln.

    In meinem Fall ja, weil ich die EÜR bereits mit dem EÜR Modul verschickt habe.

    Und nur um den von Dir geschilderten Sachverhalt geht es doch hier.


    Hätte ich dies nicht getan, würde ich die (EÜR) Abgabe lieber aus dem ESt-Modul heraus machen, da dort alles automatisch aus dem EÜR Modul übernommen wird und ich keine Werte manuell eintragen muss.

    Du musst in diesem Fall in das ESt-Modul nur und ausschließlich eine Zahl eintragen und das ist das Ergebnis der EÜR (Einnahmenüberschuss/Gewinn oder Verlust):


    Also irgendwo scheint da noch ein Bug in der Wiso Software zu stecken...

    Das ist kein Bug, sondern ein Anwenderfehler.


    Meiner anfänglichen Vermutung bin ich übrigens einmal nachgegangen. Ich habe bei meiner Frau das Häkchen "Hat dieselbe Anschrift" heraus genommen, unsere Adresse nochmals angegeben und den Elster Test gemacht. Leider derselbe Elster Fehler aus #1, fehlender Wert für Straße und Hausnummer.

    Dadurch ist das "Grundproblem", Dein Anwendungsfehler, ja nicht beseitigt.


    Kann man das eventuell als Bug Report an Buhl Software melden?

    Wie schon gesagt, es ist kein Bug, sondern ein Fehler von Dir hinsichtlich der Vorgehensweise.


  • Jetzt muss ich aber doch noch mal nachhaken:

    Wenn es ein Anwenderfehler ist, die EÜR Daten in das ESt. Modul zu importieren und von dort aus alles komplett via Elster (also auch die EÜR) zu übertragen, wieso bietet es Wiso dann überhaupt an dort ein EÜR Formular zu erzeugen?


    Wenn man es ganz genau nimmt, den allerersten Versuch aus dem ESt-Modul heraus habe ich gemacht, als die EÜR im EÜR Modul eben noch nicht via Elster an das Finanzamt geschickt wurde. Es trat exakt derselbe Fehler auf.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es ein Anwenderfehler ist, die EÜR Daten in das ESt. Modul zu importieren und von dort aus alles komplett via Elster (also auch die EÜR) zu übertragen, wieso bietet es Wiso dann überhaupt an dort ein EÜR Formular zu erzeugen?

    Es war ein Fehler, weil Du die EÜR bereits aus dem anderen Programmmodul an das FA übertragen hast. Ansonsten kann man so vorgehen, aber es kann dann wieder zu anderen Programmhinweisen kommen, weil die Module eben anders und voneinander unabhängig arbeiten. Da findest Du über die erweiterte Forumssuche genug Themen zu.


    Wenn man es ganz genau nimmt, den allerersten Versuch aus dem ESt-Modul heraus habe ich gemacht, als die EÜR im EÜR Modul eben noch nicht via Elster an das Finanzamt geschickt wurde. Es trat exakt derselbe Fehler auf.

    Dann wäre einer der beiden markierten Alternativen wohl des Rätsels Lösung gewesen:


    Aber hätte, wenn und aber kann man im Nachhinein nicht mehr lösen. Man könnte aber eine Dateikopie anlegen und dann mit dieser nach Löschen der entsprechenden Maske das erneut probieren.

  • Wenn man es ganz genau nimmt, den allerersten Versuch aus dem ESt-Modul heraus habe ich gemacht, als die EÜR im EÜR Modul eben noch nicht via Elster an das Finanzamt geschickt wurde. Es trat exakt derselbe Fehler auf.

    Dann wäre einer der beiden markierten Alternativen wohl des Rätsels Lösung gewesen:


    Aber hätte, wenn und aber kann man im Nachhinein nicht mehr lösen. Man könnte aber eine Dateikopie anlegen und dann mit dieser nach Löschen der entsprechenden Maske das erneut probieren.

    Erstmal ein herzliches (ausgeschriebenes) Dankeschön für Deine Mühen, so ein Screenshot zeigt mehr als tausend Worte :)


    Wenn ich die beiden eingezeichneten Optionen verwende wird der Elster Fehler wahrscheinlich tatsächlich nicht mehr auftreten. Der Haken an der Sache, beide Optionen sind in meinem Fall nicht ganz passend.


    1) Ist eine abweichende Betriebssteuernummer vorhanden - JA

    In meinem Fall ist jedoch die Betriebssteuernummer identisch mit der Steuernummer für die ESt Erklärung. Wähle ich die Option dennoch, werde ich auch gefragt, ob ich sicher bin das aufgrund der abweichenden Steuernummer keine Feststellungsprüfung gemacht werden muss.


    2) Soll die Adresse des Betriebes eingegeben werden weil keine Steuernummer vorhanden ist - JA

    Auch nicht passend, es ist ja eine Steuernummer vorhanden.


    Ich denke weiterhin, WISO müsste aus dem EÜR Import die Steuernummer / Adresse in das ESt. Modul übernehmen um den Elster Fehler zu vermeiden.


    Für 2019 werde ich den Gewinn wahrscheinlich jetzt tatsächlich einmal manuell eintragen und für nächstes Jahr ein Ticket bei Buhl Software einstellen.

    • Offizieller Beitrag

    1) Ist eine abweichende Betriebssteuernummer vorhanden - JA

    In meinem Fall ist jedoch die Betriebssteuernummer identisch mit der Steuernummer für die ESt Erklärung. Wähle ich die Option dennoch, werde ich auch gefragt, ob ich sicher bin das aufgrund der abweichenden Steuernummer keine Feststellungsprüfung gemacht werden muss.

    In diesem Fall ist die zutreffende Antwort nun eindeutig nein.


    1) Ist eine abweichende Betriebssteuernummer vorhanden - JA

    In meinem Fall ist jedoch die Betriebssteuernummer identisch mit der Steuernummer für die ESt Erklärung. Wähle ich die Option dennoch, werde ich auch gefragt, ob ich sicher bin das aufgrund der abweichenden Steuernummer keine Feststellungsprüfung gemacht werden muss.

    Zu beachten ist eben, dass unter Angabe der Einkommensteuernummer nur eine EÜR abgegeben/verarbeitet werden kann (auch bei Ehegatten). Und deshalb auch dieser zusätzliche Hinweis, zu dem ich jetzt aber eigentlich nicht mehr sagen wollte, da Dich das nur noch mehr verwirren würde. Wenn das alles über ein Finanzamt abläuft, dann werden unter den jeweiligen Steuernummern beim FA sogenannte "interne Feststellungen" durchgeführt, da man ja die Fälle prüfen muss und dafür ja auch Arbeitszeit einzuplanen ist.


    2) Soll die Adresse des Betriebes eingegeben werden weil keine Steuernummer vorhanden ist - JA

    Auch nicht passend, es ist ja eine Steuernummer vorhanden.

    Aber das FA muss den Unternehmer zuordnen können und braucht deshalb die Daten (um dann eine Steuernummer dafür zu erteilen)..