Kurzarbeit mit Aufstockung: Steuerklasse wechseln sinnvoll?

  • Hallo Forum,


    ich hab' da mal 'ne Frage :)


    Angenommen sei ein Arbeitnehmer, verheiratet, Kinder, Alleinverdiener.

    Bisher Steuerklasse IV - weil's so schön ist am Ende die Überweisung zu bekommen :)

    Jetzt steht Kurzarbeit ins Haus.

    Die Frage ist jetzt: Bringt ein Steuerklasse-Wechsel Vorteile?

    Zusatz-Komplexität: Der AG stockt von 67% auf 80% KUG auf.


    Hier habe ich einen schönen Rechnergefunden der mir diese Ergebnisse ausspuckt - hier ergänzt um die Aufstockung auf 80%:


    Steuerklasse IVSteuerklasse III
    regulär brutto60006000
    50% Kurzarbeit brutto30003000
    pauschaliert netto regulär33573876
    pauschaliert netto Kurzarbeit
    19712240
    Differenz
    13851636
    67% Kurzarbeitergeld
    9281096
    KUG aufgestockt auf 80%
    11081308
    Nettolohn der gearbeiteten Zeit
    19752244
    Einkommen (Netto gearbeitet + aufgestocktes KUG)30833552



    Man sieht also:

    Weil das KUG vom netto berechnet wird, scheint mir als würde es Sinn machen die Steuerklasse zu wechseln - es gibt nicht nur mehr Kurzarbeitergeld, sondern auch noch mehr Zuschuss vom AG.

    Sehe ich das richtig?


    Und mir geht's jetzt NICHT um den steuerlichen Effekt, das gleicht sich am Ende des Jahres mit der Steuerklärung wieder aus.

    Mir geht es ausschließlich um das höhere KUG.


    Ich danke für Eure Einschätzung!

    Viele Grüße!




    P.S.:


    Nebenfrage 1:
    Ist die Aufstockung eigentlich Bestandteil des Gehalts und damit Steuerpflichtig - oder ist sie steuerfrei wie das KUG selbst - Steuerklärung: beides als Steuerfreie Leistung?


    Nebenfrage 2:
    Der Arbeitgeber erklärt wie folgt, wie die Aufstockung zu berechnen ist:

    Zitat

    "... Zuschuss in Form einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 80% der Nettoentgelddifferenz zwischen pauschaliertem Nettoentgeld aus dem Sollentgeld und dem pauschalierten Nettoentgeld aus dem Ist-Entgeld berechet wird."

    Das ist meiner Meinung nach mindestens verwirrend: Die Leistungssätze in der Tabelle des Arbeitsamts sind ja gerade die 67% / 60% - man müsste also diese zuerst zurückrechnen.

    Aber ich denke mal die meinen das richtige, alles andere wäre ja absurd.

    • Offizieller Beitrag

    Und mir geht's jetzt NICHT um den steuerlichen Effekt, das gleicht sich am Ende des Jahres mit der Steuerklärung wieder aus.

    Eben. Und deshalb bist Du hier im Forum meiner Meinung nach falsch.


    Mir geht es ausschließlich um das höhere KUG.

    Die Frage ist jetzt: Bringt ein Steuerklasse-Wechsel Vorteile?

    Und das gehört dann doch in ein ganz anderes Forum. Und wenn man das nur einmal mit der Suche über ein einschlägig bekanntes Suchportal verbindet, wird man von Infos zum KUG nur so erschlagen.

  • Du solltest auch bedenken, dass man einen Steuerklassenwechsel zwar machen kann, aber man immer berücksichtigen sollte, wie das gesamte Jahreseinkommen aussehen wird. Kuzrfristige Änderungen, die nicht für das ganze Jahr gelten werden, sollte man daher nicht ohne genauere Berechnungen zum Anlass für einen Wechsel nehmen. Ihr habt zwar möglicherweise einen kurzfristigen Steuervorteil, letztendlich zählt aber immer die Steuer, die am Jahresende insgesamt ermittelt wird. Es gibt hierfür in den LSt-Richtlinien eine Tabelle, anhand derer man entscheiden kann, ob sich ein Wechsel lohnt.