Die Steuererklärungen für 2014 -2015 wurden abgelehnt. Den Anträgen wurde nicht entsprochen weil gesetzlichen Antragsfrist nicht angehalten wurde. Kann ich dagegen ein Widerspruch einreichen?
Das stand im Brief:
Bescheid über die Ablehnung des Antrags auf Einkommensteuerveranlagung für das Kalenderjahr 2014
lhrem oben genannten Antrag kann nicht entsprochen werden, da er dem Finanzamt erst am 28.04.2020 und damit nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Antragsfrist (31 .1 2.2018) zugegangen ist (§ a6 Absatz 2 Nummer 8 Einkommensteuergesetz).
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Bescheid über die Ablehnung des Antrags auf Einkommensteuerveranlagung für das Kalenderjahr 2015
lhrem oben genannten Antrag kann nicht entsprochen werden, da er dem Finanzamt erst am
28.04.2020 und damit nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Antragsfrisl (31.12.2019) zugegangen
ist (§ aO Absatz 2 Nummer 8 Einkommensteuergesetz).