Dienstreise über Jahreswechel

  • Hallo, ich hatte eine Ausland-Dienstreise vom 27.12.19 bis 11.01.20 - nun bin ich mir nicht sicher wie ich das in Wiso Sparbuch 2020 eingebe. Soll ich die gesamte Dienstreise in die aktuelle 2019 Steuererklärung eingeben?


    Aber der Arbeitgeber hat ja z.B. Verpflegungskosten erst im Februar teilweise erstattet, diese Beträge tauchen also in der 2019'er Lohnsteuerbescheinigung noch nicht auf.

    Wenn ich also die Dienstreise jetzt in Wiso eintrage, dann kann ich ja nur "keine Erstattung" lt. Lohnsteuerbescheinigung eingeben?

    Oder soll ich besser die gesamte Dienstreise bei der nächsten Steuererklärung eintragen, wenn die Erstattungen dann in der Lohnsteuerkarte auftauchen?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Es sind insoweit bereits die zu erwartenden Erstattungen des Arbeitgebers in der Einkommensteuererklärung 2019 entsprechend zu erklären. Beo der 2020er Erklärung muss dann auf eine entsprechende manuell "Bereinigung" der vom AG bescheinigten Beträge geachtet werden.

  • Es sind insoweit bereits die zu erwartenden Erstattungen des Arbeitgebers in der Einkommensteuererklärung 2019 entsprechend zu erklären. Beo der 2020er Erklärung muss dann auf eine entsprechende manuell "Bereinigung" der vom AG bescheinigten Beträge geachtet werden.

    Guten Tag,

    in meinem Fall erklärte ich bei der Einkommensteuererklärung 2021 die zu erwartenden Einnahmen der Spesen vom Dezember 2021, die aufgrund einer Programmumstellung erst in der Lohnsteuerbescheinigung 2022 aufgeführt wurden. Ich finde aber nicht die Möglichkeit, diese in der aktuellen Erklärung 2022 manuell zu bereinigen.

    Ich benutze das Programm WISO Steuer 2023, wo finde ich diese Möglichkeit?

    Vielen Dank im voraus :)

  • in meinem Fall erklärte ich bei der Einkommensteuererklärung 2021 die zu erwartenden Einnahmen der Spesen vom Dezember 2021, die aufgrund einer Programmumstellung erst in der Lohnsteuerbescheinigung 2022 aufgeführt wurden. Ich finde aber nicht die Möglichkeit, diese in der aktuellen Erklärung 2022 manuell zu bereinigen.

    In welcher Zeile wurden die denn bescheinigt? Ggf. bleibt nichts anderes übrig, als die Angaben der Lohnsteuerbescheinigung insoweit manuell zu korrigieren und dem FA das im Rahmen der ergänzenden Angaben zur Erklärung zu erläutern.

  • Herzlichen Dank miwe4,

    die Möglichkeit der Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung habe ich im Programm gesehen, dann schreibe ich ein paar Sätze wie von dir beschrieben ergänzend dazu.

    Einen schönen Tag noch :)

  • Ja, da war ich zuvor unsicher, da das Programm sagt, ich muss bei Änderung die ausgebende Stelle, hier AG, um Änderung der Bescheinigung beim FA bitten. Da ich die Bescheinigung zur Vorlage beim FA für die Abrechnung der Spesen mit dem Hinweis der Programmumstellung vorliegen habe, erschien mir der Weg nicht richtig. Nun erkläre ich es eben ua mit dieser Bescheinigung dem FA.

  • Ja, da war ich zuvor unsicher, da das Programm sagt, ich muss bei Änderung die ausgebende Stelle, hier AG, um Änderung der Bescheinigung beim FA bitten.

    Das geht nach dem 28.02. des Folgejahres nicht mehr.


    Da ich die Bescheinigung zur Vorlage beim FA für die Abrechnung der Spesen mit dem Hinweis der Programmumstellung vorliegen habe, erschien mir der Weg nicht richtig. Nun erkläre ich es eben ua mit dieser Bescheinigung dem FA.

    :thumbup: