Pflichtversicherungsbeiträge in der Steuererklärung angeben?

  • Hallo,


    ich habe folgende Info gefunden und bin nun etwas verwirrt darüber, ob ich meine Pflichtversicherungsbeiträge wie KV, PV, RV von meiner Lohnsteuerbescheinigung nochmal in der Steuererklärung ansetzen kann, oder ob diese Beiträge bereits automatisch vom Finanzamt für mich von der Steuer abgesetzt wurden? Ich wäre sehr dankbar für eine kurze Erläuterung.


    Zitat

    Grundsätzlich gilt: Kosten für Versicherungen, die der Vorsorge dienen, können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Als Vorsorge gelten die Policen, die entweder die Gesundheit oder das Vermögen absichern. Der Großteil dieser Versicherungen wird bei der Steuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwand (ab Zeile 12) eingetragen. Dazu zählen:

    • Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Unfallversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
    • Rentenversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Offizieller Beitrag

    Was in der Lohnsteuerbescheinigung steht, wird, nach Eingabe in die entsprechende Eingabemaske, vom Programm grundsätzlich automatisch auch in andere Programmbereiche wie Vorsorgeaufwendungen etc. übernommen. Das sollte dann durch einen Blick in die Eingabemaske der Vorsorgeaufwendungen oder in das Formular Vorsorgeaufwendungen nebst Erläuterungen auch bestätigt werden.