Geerbtes Haus und Afa / Leerstand

  • Hallo,


    Ich habe 50% eines Zweifamilienhaus 2017 geerbt (Bj. 1977). Eine Wohnung wurde vom Erblasser genutzt und eine wurde vermietet, wobei

    3 Monate vor dem Erbfall die Mieter ausgezogen sind.

    02/2019 gab es eine Einigung mit einem Erbausenandersetzungsvertrag, so dass mir die komplette Immobilie gehört mit dem

    Ziel diese zu vermieten. Es gab aber noch viel zu tun, so dass diese erst 12/2019 und 04/2020 vermietet werden konnte.


    Jetzt meine Fragen:

    Ich gehe davon aus, dass 50% der Fußstapfenregelung für die Afa und 100% für die Erbauseinandersetzung, Kredit, Umschreibung und Übernahme anzusetzen sind. Stimmt das?

    Wie wird der Wert der Immobilie vom Grundstück getrennt? Den Bodenrichtwert kann ich über BORIS Hessen bestimmen. Die "Anleitung zur Kaufpreisaufteilung"

    habe ich auch im Internet gefunden. Es gibt aber auch ein Ortsgerichtsgutachten von 2017, welches um ca. 15% bei der Aufteilung zu meinen Gunsten abweicht. Was ist der beste Weg für die Ermittlung?

    Eine Bekannte, welche in einem Steuerberatungsbüro arbeitet, empfahl mir, pauschal 20% des Kaufpreise für das Grundstück anzusetzen.


    Kann ich den Leerstand für 2019 ansetzen, also 50% für Januar und 100% für den Rest. Wären dass die Betriebskosten, also Grundsteuer, Gas, Strom etc.?

    Da ich im Jahr 2019 nur den Dezember mit Mieteinnahmen habe, wäre ich deutlich im Minus. Wie kann man das besser regeln?

  • was haben Sie denn für 2018 gemacht - steuerlich?


    Für 2019 ist Anlage V angesagt - die Werte würde ich über einen Stb machen lassen - oder abwarten, was das FA macht, wenn Sie Ihre Werte angeben!

  • was haben Sie denn für 2018 gemacht - steuerlich?


    Für 2019 ist Anlage V angesagt - die Werte würde ich über einen Stb machen lassen - oder abwarten, was das FA macht, wenn Sie Ihre Werte angeben!

    2018 und 2017 habe ich das Haus nicht in der Steuererklärung aufgeführt, da unklar war, ob es verkauft wird oder nicht. Es waren auch keine Einnahmen vorhanden.