Hallo zusammen,
ich habe in unserem Einkommenssteuerbescheid ein Delta zwischen dem Programm und dem des Finanzamtes. Grund hierfür ist die Riesterzulage welche ich 2019 erhalten habe. Ich habe in 05/2019 475,00 € für das Jahr 2018 erhalten. In 10/2019 wurden diese wieder 300 € korrigiert. Dies ist auch schön auf dem Auszug ersichtlich. Somit habe ich doch für 2019 nur einen Betrag in Höhe von 175 € erhalten. Mein Finanzamt setzt allerdings 475 €. Ich habe daher Einspruch erhoben mit dem Hinweis, dass die 300 € wieder belastet wurden und ebenfalls habe ich den Kontoauszug beigefügt. Nun erhalte ich vom Finanzamt die Meldung, dass dem Einpruch nicht stattgegeben werden kann, da die übermittelten Beträge maßgebend sind. Ich solle mich an meinen Anbieter wenden. Dieser meint, dass er die Daten bereits gesendet hat.
Bin ich hier einfach auf dem Holzweg und das FA hat tatsächlich recht, dass 475 € anzusetzen sind? Oder soll ich da nochmals bei beiden Parteien nachhaken?
Ich danke euch vielmals.