Rückforderung Riester-Zulage

  • Hallo zusammen,

    ich habe in unserem Einkommenssteuerbescheid ein Delta zwischen dem Programm und dem des Finanzamtes. Grund hierfür ist die Riesterzulage welche ich 2019 erhalten habe. Ich habe in 05/2019 475,00 € für das Jahr 2018 erhalten. In 10/2019 wurden diese wieder 300 € korrigiert. Dies ist auch schön auf dem Auszug ersichtlich. Somit habe ich doch für 2019 nur einen Betrag in Höhe von 175 € erhalten. Mein Finanzamt setzt allerdings 475 €. Ich habe daher Einspruch erhoben mit dem Hinweis, dass die 300 € wieder belastet wurden und ebenfalls habe ich den Kontoauszug beigefügt. Nun erhalte ich vom Finanzamt die Meldung, dass dem Einpruch nicht stattgegeben werden kann, da die übermittelten Beträge maßgebend sind. Ich solle mich an meinen Anbieter wenden. Dieser meint, dass er die Daten bereits gesendet hat.

    Bin ich hier einfach auf dem Holzweg und das FA hat tatsächlich recht, dass 475 € anzusetzen sind? Oder soll ich da nochmals bei beiden Parteien nachhaken?


    Ich danke euch vielmals.

  • Mein Finanzamt setzt allerdings 475 €.

    Zunächst wäre hier zu klären, ob die Rückbuchung der Zulage berechtigt ist!? Das FA prüft nicht ob und wie Du zulagenberechtigt bist, sondern erhält nur die Aufwendungen vom Anbieter übermittelt.



    Bin ich hier einfach auf dem Holzweg

    Vielleicht, da nach dem was Du beschrieben hast nicht das FA sondern die ZFA der Ansprechpartner für den nächsten Schritt wäre.


    Ist der Abzug denn berechtigt?

  • Guten Morgen,


    der Abzug war schon OK, da nur ich unterschrieben habe.

    Ich habe nun mit der ZFA telefoniert und ich war auf dem Holzweg. Ich habe den Auszug 2019 als Grundlage genommen und hier habe ich tatsächlich nur 175 € (475 € - 300 €) erhalten. Die 300 € wurden laut ZFA in 01/2020 wieder gutgeschrieben und war in der Meldung die diese an das FA gesendet haben enthalten.

    Ganz verstehen tu ich es immer noch nicht, da sich meine Steuererkärung ja auf das Jahr 2019 bezieht. Ich kann ja auch keine Handwerkerrechnungen in 2019 ansetzen die ich erst in 01/2020 bezahlt habe. Aber es wurde mir versichert, dass diese 300 € nicht auch noch für 2020 gemeldet werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nun mit der ZFA telefoniert und ich war auf dem Holzweg. Ich habe den Auszug 2019 als Grundlage genommen und hier habe ich tatsächlich nur 175 € (475 € - 300 €) erhalten. Die 300 € wurden laut ZFA in 01/2020 wieder gutgeschrieben und war in der Meldung die diese an das FA gesendet haben enthalten.

    Ganz verstehen tu ich es immer noch nicht, da sich meine Steuererkärung ja auf das Jahr 2019 bezieht.

    Weil es um die Günstigerprüfung des Veranlagungszeitraums 2019 geht und dabei eben die entsprechenden Beträge gegenzurechnen sind.


    Ich kann ja auch keine Handwerkerrechnungen in 2019 ansetzen die ich erst in 01/2020 bezahlt habe.

    Das ist ein komplett anderer Sachverhalt. Aber auch da wären zu erwartende Erstattungen Dritter zu erklären und zu verrechnen.