Anteile an den Steuerbegünstigungen 10f

  • Bis WISO-Einkommensteuer 2019 gab es unter Immobilien>>Förderung von Wohneingentum mehrere Möglichkeiten der Eingabe-

    - Steuerbegüntigung [...] nach § 10f EStG

    - Steuerbegünstigung [...] nach § 10e EStG

    - Besteht ein weiteres Objekt [...]

    - Anteile an den Steuerbegünstigungen


    Dort, unter Anteile, habe ich in den letzten Jahren unsere Beteiligung an einer GBR, die über eine gesonderte Feststellung nach 10f gefördert wird. unsere Anteile eintragen können.


    Bei WISO 2019 erscheint dieser untere Punkt "Anteil" nicht. Im Inhaltsverzeichnis der WISO-Hilfe taucht der Punkt auf. Wie aktiviere ich die Möglichkeit der Eingabe? Oder ist das jetzt woanders verortet?

    • Offizieller Beitrag

    Bei WISO 2019 erscheint dieser untere Punkt "Anteil" nicht. Im Inhaltsverzeichnis der WISO-Hilfe taucht der Punkt auf. Wie aktiviere ich die Möglichkeit der Eingabe? Oder ist das jetzt woanders verortet?

    Ich würde jetzt fast sagen, nirgends. In der Anlage FW 2019 gibt es die entsprechende Zeile ebenfalls nicht mehr. Das ist nun in Zeilen 11/12 der Anlage FW mit zu erfassen.


    Steht auch so unter elster.de nachzulesen:

  • Danke für die Antwort. Aber das verstehe ich noch nicht.


    Wir bekommen eine gesonderte Feststellung. Die müssen wir eintragen. das geht doch nich in Zeile 11 und 12.


    Vielleicht zur Erläuterung. Das Haus gehört einer Gbr. Die beiden einzigen Gesellschafter der Gbr sind die beiden Ehegatten des Steuerbescheids. Die Gebr bekommt die gesonderte Feststellung. Diese muss nun in die Einkommensteiererklärung eingearbeitet werde.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht zur Erläuterung. Das Haus gehört einer Gbr. Die beiden einzigen Gesellschafter der Gbr sind die beiden Ehegatten des Steuerbescheids. Die Gebr bekommt die gesonderte Feststellung. Diese muss nun in die Einkommensteiererklärung eingearbeitet werde.

    In der Anlage FW 2019 gibt es die entsprechende Zeile ebenfalls nicht mehr.


    Wir bekommen eine gesonderte Feststellung. Die müssen wir eintragen. das geht doch nich in Zeile 11 und 12.

    Doch, da gehört es laut der Elster-Information der Finanzverwaltung jetzt hin:

    • Offizieller Beitrag

    Woraus schließen Sie das?

    Aus dem wiederholt genannten Wortlaut auf der Seite des ELSTER-Portals der Finanzverwaltung.


    Woraus schließen Sie das?

    Was soll das anderes sein?

    Zitat

    Steht das Objekt im Miteigentum (außer bei Ehegatten / Lebenspartner) tragen Sie hier Ihren Anteil am Abzugsbetrag ein.

    Miteigentum mit Dritten = Feststellungsfall