Hallo miteinander,
die Kurzarbeit und das Verbuchen der Zahlungen sind für mich nicht eindeutig. Ich verwende für die laufende EÜR das SteuerSparbuch mit SKR03, also die für mich einfachste Form der EÜR.
Zum Thema: Dem Arbeitnehmer muß ich ja das KUG bezahlen, was ich bei der Arbeitsagentur einreiche und wiederbekomme.
SOLL (muß) ich die Forderung an die Arbeitsagentur (Kto 4155) als Buchung erfassen ? Wenn ja, auf welches Geldkonto? Die Zahlung von der Agentur als HABEN (als durchlaufenden Posten) gebucht, weil ich ja diese KUG Zahlung an den Arbeitnehmer weitergeben SOLL (muß). Meine Frau sagt nein, die Forderung an die Arbeitsagentur muß ich nicht buchen, weil die Zahlung (HABEN) an den Arbeitnehmer weitergegeben werden muß (SOLL) und in der Summe das wieder Null ergibt (ich als Arbeitgeber bin ja nur der "Vermittler").
Und zweite Frage: Auf welches Konto muß ich denn den erhaltenen SV Anteil buchen?