Entfernungspauschale und Dienstreisepauschale richtig eintragen ?

  • Hallo Community,


    Ich bin vom Beruf Busfahrer und fahre täglich ca.150 km die Buslinie

    Haus —> Busdepot die Entfernung beträgt 45km


    Bei mir handelt es sich um Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte


    Zu meiner Frage: WISO Sparbuch habe ich keine Menüeintrag gefunden wo ich meine gefahrene Kilometer also 150km eintragen kann ? Laut WISO ist nur ein Eintrag zulässig unter Werbungskosten Arbeitsstätte ( hier trage ich meine Wohnung/ Busdepot Entfernung ein )


    Kann mir jemand bitte sagen, wo ich weiteren Eintrag machen kann ? Wegen Dienstreisepauschale also gefahrene Kilometer mit dem Bus (150km)


    Danke für die Hilfe im Voraus

  • Meines Erachtens ist das Busdepot deine 1. Tätigkeitsstätte (eine ortsfeste betriebliche Einrichtung) - du fährst täglich dorthin und von dort nach Hause. Also m. E. nach ganz "stinknormale" Entfernungspauschale.

    Die Fahrten mit dem Bus sind keine Dienstreisen, sondern deine Tätigkeit! Der Bus wird dir von der Gesellschaft gestellt - du hast hierfür absolut keine Kosten, was willst du hier absetzen?

  • Meines Erachtens ist das Busdepot deine 1. Tätigkeitsstätte (eine ortsfeste betriebliche Einrichtung) - du fährst täglich dorthin und von dort nach Hause. Also m. E. nach ganz "stinknormale" Entfernungspauschale.

    Die Fahrten mit dem Bus sind keine Dienstreisen, sondern deine Tätigkeit! Der Bus wird dir von der Gesellschaft gestellt - du hast hierfür absolut keine Kosten, was willst du hier absetzen?

    Hallo Namenlos


    Es soll laut Stiftung Warentest die Möglichkeit geben die gefahrene Kilometer als Fahrtkosten abzusetzen!

    Siehe Link : https://www.test.de/Steuererkl…osten-absetzen-5230719-0/

    auf der Seite gibt es ein Bild welches deutlich macht, dass man als Monteur oder Busfahrer neben Wohnung-Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale) + auch die gefahrene Kilometer zum Kunden als Fahrtkosten absetzen kann

    • Offizieller Beitrag

    Es soll laut Stiftung Warentest die Möglichkeit geben die gefahrene Kilometer als Fahrtkosten abzusetzen!

    Siehe Link : https://www.test.de/Steuererklaerung-Fahrtkosten-absetzen-5230719-0/

    auf der Seite gibt es ein Bild welches deutlich macht, dass man als Monteur oder Busfahrer neben Wohnung-Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale) + auch die gefahrene Kilometer zum Kunden als Fahrtkosten absetzen kann

    Aber auch nur, wenn die mit ihrem eigenen Fahrzeug wechselnde Einsatzstellen anfahren. Das ist die auch bei diesem Ratgeber immer unterstellte Voraussetzung für das Absetzen von Fahrtkosten mit Kilometerpauschale als Reisekosten. Du fährst zu Deiner 1. Tätigkeitsstätte, dem Depot bzw. Standort Deines Dienstfahrzeugs, und fährst dann mit diesem, für das Dir im Übrigen keinerlei Kosten entstehen, durch die Gegend. Deshalb ist auch bei diesem Ratgeber dafür nur etwaiger Verpflegungsmehraufwand vorgesehen, sofern die entsprechenden zeitlichen Voraussetzungen gegeben sind.

    • Offizieller Beitrag

    auf der Seite gibt es ein Bild welches deutlich macht, dass man als Monteur oder Busfahrer neben Wohnung-Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale) + auch die gefahrene Kilometer zum Kunden als Fahrtkosten absetzen kann

    Ich kann in der Graphik nirgendwo erkennen, daß ein Busfahrer die mit seinem Bus gefahrenen KM absetzen kann. Warum auch?