Wir hatten einen Teil unseres Hauses vor einigen Jahren mal vermietet, über die Jahre zu 90% jedoch eigengenutzt. Die Kosten für die Grundbuchlöschung (lange nachdem mal vermietet wurde) können wir nicht geltend machen, oder?
Kann man die Kosten für die Grundschuldlöschung einer nicht vermieteten Immobilie ansetzen? Wenn ja, wo?
- Bernburgerin
- Erledigt
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Richtig - ohne Einkünfte keine absetzbaren Aufwendungen