Zahlung durch andere Person

  • Ich habe folgende Frage:


    Mein Mann ist Kleinunternehmer und hat 2019 mit anderen Kleinunternehmern für eine Baustelle zusammengearbeitet. (die haben auch ganz normal eine Rechnung gestellt)


    Jetzt hat einer davon damals Teile beim OBI besorgt und die Rechnungen mit seiner Bankkarte gezahlt. Mein Mann hatte ihm dann vom Geschäftskonto die Beträge nachträglich wieder überwiesen. Wie verbuche ich dies jetzt oder hätte uns derjenige eine Rechnung über das besorgte Material stellen müssen?


    Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe. :*

    • Offizieller Beitrag

    Wie verbuche ich dies jetzt oder hätte uns derjenige eine Rechnung über das besorgte Material stellen müssen?

    Er kann euch eine Quittung darüber ausstellen.


    Oder er gibt euch die Quittung vom OBI, dann habt ihr einen Beleg.


    Ein Vorsteuerabzug kommt ja als Kleinunternehmer eh nicht in Betracht.

  • Ein Vorsteuerabzug kommt ja als Kleinunternehmer eh nicht in Betracht.


    die ´Floskel´Kleinunternehmer, bedeutet nicht immer auch automatisch Kleinunternehmer gem. §19 UStG.


    Mein Mann ist Kleinunternehmer und hat 2019 mit anderen Kleinunternehmern


    Oder er gibt euch die Quittung vom OBI, dann habt ihr einen Beleg.

    aber er nicht mehr (wenn er evtl auch etwas steuerlich in Ansatz bringen möchte)

    • Offizieller Beitrag

    Ein Vorsteuerabzug kommt ja als Kleinunternehmer eh nicht in Betracht.


    die ´Floskel´Kleinunternehmer, bedeutet nicht immer auch automatisch Kleinunternehmer gem. §19 UStG.



    Für manche ist es eine "Floskel".


    Für andere ist es ein Fachausdruck, der impliziert Kleinunternehmer i.S.d § 19 UStG.

  • Für manche ist es eine "Floskel".

    eben...

    Wie ´ich bin - selbstständig - verschieden interpretiert werden kann.

    Wenn jemand schreibt ´ich bin Kleinunternehmer´kann nicht immer davon ausgegangen werden ....´im Sinne von § 19 UStG´

    von daher .....

    aber das wird Jacky08 sicher selbst beantworten

    nee, ist ja auch nicht für ihn

    sicher?


    Jetzt hat einer davon damals Teile beim OBI besorgt

    auch hier ist offen ob die Teile für die -gemeinschaftliche Baustelle- waren oder für wen auch immer.

    • Offizieller Beitrag
  • Zitat von @Petz

    Nein. Aber so spricht der Sachverhalt.

    eben nicht.

    Du assoziierst einfach aus der Angabe, dem Wort Kleinunternehmer, dass es sich um einen §19 Kleinunternemher zu handeln hat und somit eh keine Vorsteuer gezogen werden kann.


    m.A.n. noch offen ob ihr Mann §19 Unternehmer (ebenso wie die anderen "Kleinunternehmer"-kollegen) oder einfach nur kleine/r Unternehmer

    zudem ist der Begriff ´Material´zu weit ausgelegt. Werkzeuge? Baumaterial? Anlagegut?...Aufwand... wem wird das `Material´ zugeordnet? einem/allen oder gar dem Bauherr/Auftraggeber.

  • Das Thema "Kleinunternehmer mit oder ohne VSt-Abzug" war doch gar nicht die Frage des TE! :rolleyes:


    Jacky08 , wenn Du die Beträge verbuchen willst, brauchst Du einen Beleg. Entweder schreibt Dir der andere Unternehmer einen oder er gibt Euch den Teil der Obi-Belege, den Ihr bezahlt habt. Anders geht es nicht.


    Gruß

    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Ich assoziiere das, was geschrieben wird.


    In Klausuren nennt man Ihre Vermutungen "unzulässiges Reingeheimnissen".