Steuererklärung Pensionäre

  • Guten Tag.


    Ich bin gestern dabei gewesen meinem Opa ( Pensionär) bei der Steuererklärung zu unterstützen.

    Wir nutzen für uns schon seit Jahren das Wiso Steuerprogramm und wollten ihm damit auch die Steuererklärung leichter machen.

    Alles haben wir erfasst, trotzdem zeigt das Programm eine Nachzahlung in Höhe von 1400 Euro an.

    Mein Opa hat die Steuererklärung und den Bescheid, sowie alle anderen Unterlagen aus dem Vorjahr zum Vergleich mit uns durchgesehen. Beispielsweise trug er auf dem Mantelbogen, Vorsorgeaufwendungen 2018 unter Zeile 29 ( nach dem neuen Mantelbogen 2019 Zeile 28) Betrag X ein, der auch auf der Lohnsteuerbescheinigung so erfasst ist

    ( Beiträge zur privaten Kranken und Pflege-Pflichtversicherung...). Nun stellt sich uns die Frage, ob die Nachzahlung evtl.etwas mit dem Betrag X zu tun hat? Wir konnten keinen Punkt im Programm

    ( außer die Erfassung der Lohnsteuerbescheinigung) finden, in dem wir Betrag X nochmals erfassen können/müssen.

    Vielleicht haben wir ja Glück und uns kannhier geholfen werden.

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Beispielsweise trug er auf dem Mantelbogen, Vorsorgeaufwendungen 2018 unter Zeile 29 ( nach dem neuen Mantelbogen 2019 Zeile 28) Betrag X ein, der auch auf der Lohnsteuerbescheinigung so erfasst ist

    Der Betrag der Lohnsteuerbescheinigung hat im Mantelbogen, was immer Du auch meinst, wohl nichts zu suchen. Da geht es um die Mindestvorsorgepauschale und die ist nur auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und wird auch so in die Maske der nichtselbständigen Einkünfte übernommen. Der Betrag sagt nur etwas über eine mögliche Pflichtveranlagung aus und ist keinesfalls in die Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. In diese Anlage Vorsorgeaufwand gehören nur und ausschließlich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie andere tatsächliche Versicherungsbeiträge. Da sollten dem Großvater übrigens üblicher Weise auch entsprechende Bescheinigungen seines Versicherers vorliegen, die neben den Beträgen auch alle Zeilen/Kennziffern enthalten.


    Du und/oder Dein Opa sollten sich im ELSTER-Portal für den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) registrieren. Dann kann man die dem Finanzamt elektronisch übermittelten Daten mit ein paar Klicks abrufen und automatisch in die ESt-Erklärung übernehmen.

  • Vielen Dank für die Antwort. Ok, ich werde es jetzt im Programm alles noch einmal von vorne eintragen. Alles klar, danke, das FA teilte auf Nachfrage 2018 mit, das dieser Betrag von 3000 Euro in die Anlage Vorsorgeaufwand zu übernehmen ist ( damals Zeile 29, für 2019 Zeile 28). Ich bin kein Profi und habe mich daher auf die Aussage der Bearbeiterin beim FA verlassen. Im Steuerbescheid ist der Posten auch als Höchstbetrag zur zusätzl. freiw. Pflegeversicherung, sowie als verbleibende Pflegeversicherungsbeiträge aufgeführt. Ich blicke da wirklich nicht durch.

    Eine Nachzahlung von 1400 Euro erscheint uns tatsächlich zu hoch im Gegensatz zu den Vorjahren.


    Liebe Grüße und allen ein schönes Wochenende

    • Offizieller Beitrag

    bei einem Pensionär ohne andere Einkünfte, dürfte gar keine Nachzahlung rauskommen! Eher eine Erstattung z.B. wegen Kirchensteuer, haushaltsnahe Dienstleistungen...

    Das ist nicht unbedingt richtig.


    Wenn die tatsächlichen Krankenversicherungsbeiträge niedriger sind als die Vorsorgepauschale ist er nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG sogar verpflichtet eine abzugeben, weil die einbehaltener Lohnsteuer dann erst einmal zu niedrig war.

    • Offizieller Beitrag

    Ok, ich werde es jetzt im Programm alles noch einmal von vorne eintragen. Alles klar, danke, das FA teilte auf Nachfrage 2018 mit, das dieser Betrag von 3000 Euro in die Anlage Vorsorgeaufwand zu übernehmen ist ( damals Zeile 29, für 2019 Zeile 28).

    Der ist nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand zu übernehmen, sondern in der Anlage N. Und das dient dazu, dem Finanzamt die Prüfung einer Pflichtveranlagung zu prüfen.


    Im Steuerbescheid ist der Posten auch als Höchstbetrag zur zusätzl. freiw. Pflegeversicherung, sowie als verbleibende Pflegeversicherungsbeiträge aufgeführt. Ich blicke da wirklich nicht durch.

    In der Tat scheinst Du da irgend etwas falsch zu deuten. Im Steuerbescheid tauchen diese 3.000€ bei den abziehbaren Vorsorgeaufwendungen überhaupt nicht mehr auf.


    Eine Nachzahlung von 1400 Euro erscheint uns tatsächlich zu hoch im Gegensatz zu den Vorjahren.

    Ich habe immer noch das Gefühl, Du hast die tatsächlichen Aufwendungen für KV/PV vergessen.


    bei einem Pensionär ohne andere Einkünfte, dürfte gar keine Nachzahlung rauskommen!

    Wie kommst Du da, als jemand vom Fach, drauf? ?(


    Eher eine Erstattung z.B. wegen Kirchensteuer, haushaltsnahe Dienstleistungen...

    Es soll Steuerbürger geben, die derartige Kosten nicht haben.