Entfernungspauschale nähere Wohnung

  • Hallo zusammen,


    ich habe leider nicht den passenden Beitrag gefunden, bzw. die allgemeinen Erklärungen im Netz nicht auf mich anwenden können.


    Ich habe im letzten Jahr den Job gewechselt. Meine Wohnung war in Stadt A und mein neuer Job in Stadt B. Da die Anfahrt von Stadt A zur neuen Arbeitsstätte in Stadt B 300km beträgt, bin ich immer nur Montags hingefahren und Freitags wieder zurück in meine Wohnung. Unter der Woche habe ich, kostenfrei für einen Zeitraum von 3 Monaten, bei meinen Eltern geschlafen bis ich eine passende Wohnung gefunden hatte. Die Anfahrt war so nur 40km lang.


    Kann ich die fahrten von meinem Elternhaus absetzten? Oder nur die Fahrten zwischen meinem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte?


    Vielen Dank für eure Hilfe


    Beste Grüße

    Sander

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Entfernungspauschale näöhere Wohnung“ zu „Entfernungspauschale nähere Wohnung“ geändert.