Hallo!
Ich habe mich kürzlich mal meinem stiefmütterlich behandelten Anlagenverzeichnis angenommen. Da sich hier nicht viel, außer das dienstliche Fahrzeug und PC Ausstattung bewegt habe ich über Jahre Anlagegüter als GWG und Pool mit 0,00 Euro im Verzeichnis bestehen lassen. Da sich hier nunmehr einiges, nicht mehr genutztes, angesammelt hat, habe ich diese Güter nunmehr zum "Marktwert" privat vereinnahmt.
Hierbei ist mir jedoch eine Telefonanlage, die ich 2009, für ein Finanzbüro angeschafft habe ins Auge gefallen. Diese habe ich in 2010 bei Übergabe des Finanzbüros unentgeltlich in den Büroräumen belassen, da ich hier keinen rechtlichen Anspruch auf eine Zahlung des Zeitwertes geltend machen konnte und auch keine Verwendung hierfür hatte. In 2012 wurden meine Bücher geprüft und die Telefonanlage wurde nicht hinterfragt. Misslich hieran ist, dass die Anlage immer noch im Pool mit 0,00 Euro steht und ich den Abgang nicht verbucht habe. Mein Ansinnen ist nunmehr, diese in 2020 ohne Verkauf aus dem Verzeichnis zu nehmen. Auf einem Eigenbeleg würde ich den Vorgang entsprechend dokumentieren. Die Grundsätzliche Frage die mich umtreibt wäre, ob überhaupt der Verbleib zu klären wäre, wenn der Zeitraum, in dem der Sachverhalt stattgefunden hat, bereits geprüft wurde?