Falsches Anlagenverzeichnis aus bereits geprüftem Zeitraum

  • Jogi76 interpriert scheinbar ganz bewusst meine Aussagen so, wie er dies gerne hätte.

    Du bist wirklich süß! In #7 habe ich erklärt, dass es sich vielleicht um ein Missverständnis handeln könnte. Bei dieser Aussage:



    Einen eigenständigen Abgang gibt es nicht, weil alle Poolgüter das gleiche Schicksal teilen und nicht entnommen oder verkauft werden können.

    Erkläre doch bitte einfach, was Du hiermit wirklich gemeint hast. Zerlegen wir Deinen doch von mir so falsch interpretierten Satz mal:


    1. Einen eigenständigen Abgang gibt es nicht = Das mit den Abgängen ist zwar immer so eine Sache, aber die Aussage ist nun mal falsch und da gibt es nichts zu interpretieren.


    2. weil alle Poolgüter das gleiche Schicksal teilen = mmh, bei mir nicht! Und hier könnte ich jetzt zugute halten, dass Du sagen wolltest, dass alle Pools das gleich Schicksal teilen. Hast Du aber nun mal nicht!


    3. und nicht entnommen oder verkauft werden können = falsch! Sie können entnommen und verkauft werden, auch hier kann man nichts anderes interpretieren.


    Und dies war nun mal die direkte Antwort auf meine Frage, die Du jedoch gar nicht beantwortet hast.

    • Offizieller Beitrag

    @namenlos mag seine Aussage etwas unglücklich formuliert haben, deshalb war sie aber dennoch in keinster Weise anders zu deuten als die Antworten der anderen Hilfesteller. Spätestens ein Blick in diverse Abhandlungen klärt diese missverständliche Formulierung auf. Man kann sich auch an Dingen aufreiben.


    Ansonsten wurden alle zur Beantwortung erforderlichen Infos gegeben. Alles, was nicht ausdrücklich im Gesetz als steuerfreier Umsatz bezeichnet ist, ist eben steuerpflichtig. Und das gilt sowohl für Verkäufe als auch für Entnahmen. Und bei EÜR gilt insoweit § 11 EStG.

  • @namenlos mag seine Aussage etwas unglücklich formuliert haben

    Aha! Und woher sollte ich wissen, das es unglücklich formuliert und nicht falsch ist? Alle weiteren „Abhandlungen“ haben sich auf diese „unglückliche“ Formulierung gestützt.


    Spätestens ein Blick in diverse Abhandlungen klärt diese missverständliche Formulierung auf.

    Und wann? Unabhängig mal davon, dass es garnicht meine Frage war!


    Ansonsten wurden alle zur Beantwortung erforderlichen Infos gegeben.

    Nö!


    Da ich sehr selbstkritisch bin versuche ich denn Fehler in meiner Frage zu suchen bleibe aber erfolglos.


    Was wollte ich NICHT wissen: Wie wird ein Pool abgeschrieben, wie werden die Erträge aus Abgang versteuert, wie wird das Verzeichnis geführt usw.


    Was wollte ich wissen: werden WG (welche auch immer) aus einem geprüften Zeitraum mit Steuerbescheid ohne Vorläufigkeit bei einer späteren Prüfung nochmal herangezogen?


    Und hierzu sehe ich nun mal keine Antwort.

  • Jogi76


    selten einen solchen "Korinthenkacker" wie dich hier erlebt. Alle verstehen, was @namenlos gemeint hat, nur du nicht. Vielleicht solltest du hier einmal den Fehler bei dir suchen und nicht bei anderen, die dir in ihrer Freizeit versuchen, zu helfen.

    Ich kann namenlos verstehen, hier nicht weiter zu antworten.

  • Jogi76


    selten einen solchen "Korinthenkacker" wie dich hier erlebt.

    =O


    Also empfindest Du einen TE, der eine konkrete Frage stellt und anschließend 1. Eine Antwort bekommt, die nichts mit seiner Frage zu tun hat und 2. Diese Darstellung dann auch noch falsch oder salomonisch ausgedrückt missverständlich ist, als Korinthenkacker?



    Alle verstehen, was namenlos gemeint hat

    Einen eigenständigen Abgang gibt es nicht, weil alle Poolgüter das gleiche Schicksal teilen und nicht entnommen oder verkauft werden können.

    Sorry, dies war die direkte Antwort auf meine Frage! WAS kann man an dieser Aussage falsch verstehen??? "Poolgüter können nicht entnommen oder verkauft werden". Dies ist eine Aussage, die nicht auf eine Missverständnis basieren kann. Sie ist und bleibt schlicht weg einfach falsch! Und hier mache ich @namenlos doch gar keinen Vorwurf! Ich wollte es im weitern geklärt wissen und hier wurde das ""MISSVERSTÄNDNIS"" im weitern doch gar nicht bereinigt. In #22 hat miwe4 dieses erklärt. Allerdings erschließt sich mir nicht, wie man hieraus eine missverständliche Aussage machen konnte.


    Das einzige Problem an #2 war, dass sich im Anschluss der gesamte Beitrag darauf aufgebaut hat, dieses "Missverständnis" zu bereinigen. Wenn ihr Euch jedoch #1 und die Überschrift durchlesen würdet, könnte man schnell merken, dass es nichts, nichts und wieder nichts mit meiner Frage zu tun hat.


    Es ist problematisch, wenn man sich in einen Beitrag einklinkt und sich nicht die Mühe macht, alles zu lesen. Dies muss ich leider anhand des Verlaufes so erst mal unterstellen.


    Vielleicht solltest du hier einmal den Fehler bei dir suchen und nicht bei anderen, die dir in ihrer Freizeit versuchen, zu helfen.

    Da Du wohl genügend Zeit hast, in Beiträgen nur zu trollen und zu beleidigen würde ich Dich auf jeden Fall nicht als Helfer bezeichnen.


    Aber auch hierbei bin ich sehr selbstkritisch und muss mir eingestehen, dass dies einfach ein Spiegel unserer Gesellschaft ist und einige Spaß daran haben, in solchen Forumsverläufen auf einen drauf zu hauen.


    Und hierzu mal ein kleiner Tipp, wenn in einem Beitrag das Thema verloren geht und nur noch persönliche Anfeindungen gepostet werden sollte man sich einfach mal über die eigene Zielsetzung Gedanken machen. Welches Ziel Du mit diesem Beitrag erreichen wolltest wird Dein Geheimnis bleiben.


    Ich hatte schon einige Helfer!!! wie chris808 oder maulwurf23 die ich im ersten Anlauf falsch verstanden habe. Weil nun mal über ein Forum das geschriebenen Wort nicht immer sofort verstanden werden kann. Dies konnte dann im weiteren aber immer sachlich und angenehm geklärt werden! Und natürlich entschuldige ich mich auch dafür, wenn ich etwas missverstanden habe. Aber hier immer wieder eine persönliche Note und Beleidigungen einzuwerfen finde ich salomonisch ausgedrückt sehr schade.