Selbstständige Arbeit/Kleinunternehmer Rechnungen

  • Es ist ein Kleinunternehmen, also eine Nebentätigkeit. Beruhend auf der Kleinunternehmerregelung!
    Kein Großgewerbe! Ich schreibe Bücher, da gibts keine Aufträge. Wenn Kosten anfallen, dann für Marketing.

    Weiß nicht was daran kompliziert ist.

  • Es ist ein Kleinunternehmen, also eine Nebentätigkeit. Beruhend auf der Kleinunternehmerregelung!
    Kein Großgewerbe! Ich schreibe Bücher, da gibts keine Aufträge. Wenn Kosten anfallen, dann für Marketing.

    Weiß nicht was daran kompliziert ist.

    Ich glaube, das größte Problem ist aktuell, dass du von den Themen Steuern und Buchhaltung keine Ahnung hast (nicht böse gemeint). Das wiederum macht es aber schwerer, dir wichtige Dinge zu erklären.


    Erklärungen sind natürlich nur sinnvoll, wenn man die Ausgangssituation kennt. Und die ist (zumindest für mich) noch unklar. Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, sind 2019 auf jeden Fall betriebliche Kosten angefallen (mindestens die Gewerbeanmeldung - die du laut eigener Aussage ja hast). Du sagst aber, dass du 2019 noch keine Kosten hattest. Das widerspricht sich.

    Außerdem sagst du, dass du Bücher schreibst. Das wiederum könnte auch bedeuten, dass du freiberuflich unterwegs bist. Dann hast du deine Tätigkeit nicht kostenpflichtig beim Gewerbeamt angemeldet, sondern kostenlos beim Finanzamt. Das würde sich dann mit deiner Aussage decken, dass 2019 keine Kosten angefallen sind, aber der Aussage mit der Gewerbeanmeldung widersprechen.


    Es gibt keine Kleinunternehmen oder Großgewerbe, sondern nur die Kleinunternehmerregelung. Und die wiederum bedeutet nicht zwangsläufig, dass du eine Nebentätigkeit ausführst. Du kannst (zu Beginn deiner Selbstständigkeit) auch hauptberuflich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Und im Gegenzug kann man als nebenberuflicher Selbstständiger auch auf diese Regelung verzichten. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf die Umsatzsteuer und nicht auf den Umfang deiner Arbeit.


    In deinem ersten Post schreibst du von der Einkommensteuererklärung. Später geht es aber ums Verbuchen deiner Rechnungen. Das wiederum passt nicht in der Einkommensteuererklärung, sondern z.B. in der EÜR.


    Jetzt habe ich eine Rechnung/Zahlungseingang vom 29. Januar 2020..und der meckert. Sprich die kommt doch in die EÜR für 2020, nicht in die EÜR für 2019 ??

    Genau, sie kommt in die EÜR für 2020. Aber laut Screenshot bist du in der EÜR für 2019. Die für 2020 ist eine neue. Du führst also nicht die EÜR von 2019 einfach fort (neue Datei, etc.)


    Also mach ich 2021 eine EÜR für 2020 oder?!

    Du schickst sie 2021 ab. Jede Einnahme und Ausgabe wird aber bereits 2020 "zeitnah" verbucht.


    Nun habe ich aus Nov. und Dez. 2019 Rechnungen..oder besser gesagt, die Auszahlung erfolgte jeweils erst 2 Monate später. Also im Jan. und Febr. 2020. Somit sind die Rechnungen auch auf 2020 datiert.

    Wenn du 2019 Rechnungen geschrieben hast, sind sie auch auf dieses Jahr datiert und nicht auf 2020. Wenn deine Kunden aber erst 2020 gezahlt haben, werden sie in die EÜR für 2020 eingetragen.



    In deinen ganzen Aussagen kommt heraus, dass du bei dem Thema Buchhaltung noch ziemlich unsicher bist. Das ist grundsätzlich kein Problem, aber dennoch ist es deutlich sinnvoller, sich mit solchen Grundzügen auseinanderzusetzen, bevor man Dinge anstößt und sich selbstständig macht. Ansonsten hast du plötzlich Probleme an Stellen, mit denen du gar nicht gerechnet hast. Ich kann dir hier z.B. ein Existenzgründungsseminar empfehlen oder eine Gründerberatung. Die wirst du aufgrund der Nebenberuflichkeit wohl selber zahlen müssen, aber trotzdem ist sie gut investiertes Geld, um mit diesem Wissen und der passenden Software dann deine einfachen Steuer- und Buchhaltungsangelegenheiten selbst zu erledigen.