Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich selbstständiger Arbeit bzw Kleinunternemer.
Ich bin seit November 2019 Kleinunternehmer, möchte nun meine Einkommenssteuererklärung für 2019 machen.
Nun habe ich aus Nov. und Dez. 2019 Rechnungen..oder besser gesagt, die Auszahlung erfolgte jeweils erst 2 Monate später. Also im Jan. und Febr. 2020. Somit sind die Rechnungen auch auf 2020 datiert.
In der Wiso-Steuer-Software kann man aber nur Tag und Monat eingeben. Wie mache ich das also am besten wenn ich Rechnungen für 2019 habe, aber die Gewinne erst 2020 ausgezahlt wurden.
Danke im Voraus!
Grüße Steffen
Selbstständige Arbeit/Kleinunternehmer Rechnungen
- steff.1
- Unerledigt
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Schau mal hier: Rechnungen zum Jahreswechsel und ihre steuerliche Behandlung
Sofern du eine EÜR machst, solltest du dich einmal mit dem Thema "Zufluss- und Abflussprinzip" auseinandersetzen...
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In der Wiso-Steuer-Software ...
Und in welcher?
Schau mal hier: Rechnungen zum Jahreswechsel und ihre steuerliche Behandlung
Wozu nach extern verlinken, wenn das doch schon dutzendfach im Forum thematisiert worden ist? Da reicht doch ein Hinweis auf die erweiterte Forumssuche.
Sofern du eine EÜR machst, solltest du dich einmal mit dem Thema "Zufluss- und Abflussprinzip" auseinandersetzen...
In der Tat sollte der § 11 EStG einmal intensiv gelesen werden.
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Vielen Dank euch!
Benutze Wiso-Steuer 2020. Bei mir kommt keine Bilanzierung in Frage, eher eine EÜR.
Also nur noch mal um sicher zu gehen, so wie unten beschrieben zählt die Buchung auf dem Konto, also dementsprechend müsste ich die Rechnungen/Buchungen dann in die Steuererklärung für 2020 einbringen, richtig?!
"Behandlung der Rechnung über den Jahreswechsel bei EÜR
Wenn Du eine EÜR für Deine Steuererklärung erstellst, dann musst Du bei der Rechnung zum Jahreswechsel den Umstand – Leistung im alten Jahr, Rechnung im neuen Jahr – nicht weiter berücksichtigen. Du ordnest Deinen Zahlungseingang oder Deine Ausgabe genau dem Wirtschaftsjahr zu, in dem Dein Kontoauszug die dazugehörige Buchung aufweist." -
Benutze Wiso-Steuer 2020 ....
Ein bisschen genauer dürfte es dann immer noch sein, da es ein Programm nur mit dieser Bezeichnung nicht gibt.
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Angehängt siehst du welche Software ich benutze, sie heißt einfach Wiso Steuer 2020.
Mach damit die Einkommensteuererklärung 2019. Ist so ansich auch kein Problem, nur ist jetzt das mit dem Kleinunternehmen/Kleinunternehmerregelung dazu gekommen, habe bishe noch keine EÜR gemacht. Aber anscheinden kann man diese auch mit der Software machen und braucht nicht noch etxra das Wiso EÜR/Kasse. -
Dann ist es aber doch sicherlich die Mac-Version, oder? Ein kleiner aber entscheidender Hinweis zur zutreffenden Zuordnung im Forum.
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Ist die Mac-Verison ja
Zurück zu meinem Problem^^
Eine EÜR wäre also erst nächstes Jahr fällig, da man schaut wann die Gewinne auf dem Konto eingegangen sind, richtig?!
Also mach ich 2021 eine EÜR für 2020 oder?! -
miwe4
Hat das Thema aus dem Forum Einkommensteuer nach WISO steuer:Mac verschoben. -
Ich glaube nicht, dass es deinem Finanzamt gefällt, wenn Du erst für den Veranlagungszeitraum bzw. das Kalenderjahr 2020 eine EÜR erstellst, sofern Du Deine unternehmerische Tätigkeit bereits im Veranlagungszeitraum/Kalenderjahr 2019 begonnen hast.
Der § 11 EStG mit seinen beiden Absätzen gilt übrigens sowohl für Betriebseinnahmen als auch für Betriebsausgaben.
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Eine EÜR wäre also erst nächstes Jahr fällig, da man schaut wann die Gewinne auf dem Konto eingegangen sind, richtig?!
Also mach ich 2021 eine EÜR für 2020 oder?!Nein, das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn du z.B. in 2019 schon Ausgaben hattest (Fahrtkosten, etc.), dann gehören die in die EÜR für 2019. Im Zweifel fällt sie dann eben negativ aus.
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Also nochmal für mich blöden Anfänger:
Auch wenn die ersten Gewinne erst 2020 auf dem Konto waren, muss ich eine EÜR für 2019 machen?!
Auch weil es 2019 Ausgaben gibt bzw meistens der Fall ist?! -
Auch wenn die ersten Gewinne erst 2020 auf dem Konto waren, muss ich eine EÜR für 2019 machen?!
Haben wir doch jetzt mehrfach gesagt. Überschuss/Gewinn oder Verlust ist ja "nur" das Ergebnis einer EÜR.
Auch weil es 2019 Ausgaben gibt bzw meistens der Fall ist?!
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Ach diese deutsche Bürokratie und Steuerzeugs mit irgendwelchen Fachbegriffen versteht doch keiner. Deswegen hatte ich mir erhofft man gibt mir ein klares Ja oder Nein ;P
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Ach diese deutsche Bürokratie und Steuerzeugs mit irgendwelchen Fachbegriffen versteht doch keiner.
Dann sollte man aber auch überlegen, ob man diese nicht unbedeutenden Dinge dann unbedingt auch selber erledigen möchte. Dein Tun hat nämlich auch mögliche Konsequenzen.
Deswegen hatte ich mir erhofft man gibt mir ein klares Ja oder Nein ;P
Das hast Du nun schon mehrfach bekommen.
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Jetzt habe ich eine Rechnung/Zahlungseingang vom 29. Januar 2020..und der meckert. Sprich die kommt doch in die EÜR für 2020, nicht in die EÜR für 2019 ??
Hier hat doch auch keiner etwas anderes behauptet.
Du hast aber den § 11 EStG noch einmal vollständig gelesen? Ggf. ist auch die erweiterte Forumssuche Dein Freund.
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Ja habe ich. Die Einnahmen/Ausgaben werden dem Kalenderjahr zugesprochen andem sie zugeflossen bzw geleistet worden.
Aber ihr meintet das ich für 2019 auch eine EÜR brauche.
Meine ersten Einnahmen kamen aber erst im Januar. Ausgaben hatte ich im Nov/Dez. 2019 keine. -
Ausgaben hatte ich im Nov/Dez. 2019 keine.
Und da bist Du Dir sicher? Keinerlei Kosten, Anlaufkosten, Anschaffungskosten betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter und/oder Arbeitsmittel, Fahrtkosten, etc.?
Aber ihr meintet das ich für 2019 auch eine EÜR brauche.
Davon ausgehend, dass Du dem Finanzamt die Aufnahme Deiner unternehmerischen Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt (Nov./Dez. 2019) angezeigt hast. Dann wäre zumindest eine mit 0,00€ oder eine diesbezügliche Rückfrage beim FA angebracht.
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Ja natürlich, Gewerbeanmeldung ist seit November 2019. Handelt sich im Online Marketing und schriftstellerische Tätigkeiten.
Da habe ich zB keine Fahrtkosten. Die Kosten kamen erst Anfang 2020. -
Ja natürlich, Gewerbeanmeldung ist seit November 2019. Handelt sich im Online Marketing und schriftstellerische Tätigkeiten.
Also doch Gewerbeanmeldung und somit gewerbliche Einkünfte. Insgesamt gewerbliche Einkünfte oder zwei getrennte Unternehmen mit getrennter EÜR? Du machst es nicht besser.
Ja natürlich, Gewerbeanmeldung ist seit November 2019. .......
Da habe ich zB keine Fahrtkosten. Die Kosten kamen erst Anfang 2020.Und die Gewerbeanmeldung war umsonst? Und die Aufträge haben sich auch von alleine aquiriert? Ich kann es fast nicht glauben. Aber Du musst es ja wissen, ist ja Dein Geld.
Und Du bist immer noch sicher, Deine Steuerangelegenheiten jetzt und künftig selber regeln zu wollen?