mehrere Arbeitsverhältnisse nach gewonnener Kündigungsschutzklage

  • Folgender Sachverhalt: Meiner Frau wurde am 11.12.2018 fristlos gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt war sie krank und erhielt Lohnersatzleistungen bis einschließlich 31.01.2019. Am 01.02.2019 ist sie ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen. Nach der fristlosen Kündigung hat sie über einen Anwalt beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Der Prozess zog sich bis Mitte 2019 hin und endete schließlich mit einem Vergleich. Folgende Dinge wurden vereinbart:



    1. Die Beklagte nimmt mit Zustimmung der Klägerin die fristlose Kündigung vom

    11.12.2018 zurück. Im Zusammenhang mit der Kündigung erhobene Verschuldensvor-

    würfe werden nicht aufrechterhalten. Das zwischen den Parteien bestehende Arbeits-

    verhältnis hat aufgrund fristgerechter, betrieblich veranlasster Kündigung der Beklag-

    ten vom 11.12.2018 mit Ablauf des 28.02.2019 geendet.



    2. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Beklagte das Arbeitsverhältnis vertragsgemäß ab-

    rechnen, wobei die Parteien darüber einig sind, dass der der Klägerin zustehende Ur-

    laub sowie sonstiger Freizeitausgleich vollständig in natura gewährt und genommen

    wurden.



    3. Für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt die Beklagte an die Klägerin in entsprechen-

    der Anwendung der §§ 9, 10 KSchG eine Abfindung in Höhe von 4.000,00 EUR brutto.



    Durch die Nachzahlung, die Mitte August 2019 erfolgte, wurden dem Finanzamt natürlich auch die Lohnsteuerdaten für diesen Zeitraum übermittelt. Der Abruf beim Finanzamt ergab nun folgende Daten:



    01.01.2019-28.02.2019 erster Arbeitgeber

    01.02.2019-28.02.2019 zweiter Arbeitgeber



    Hinzu kommen die Lohnersatzleistungen für Januar 2019. Lohnsteuerklasse ist 3. Jetzt hat meine Frau mehrere Arbeitsverhältnisse für den gleichen Zeitraum. Wie ist damit umzugehen? Lohn und Abfindung wurden mit LStKl. 3 berechnet. Muss die 1-Fünftelregelung zur Anwendung kommen? Ich benutze die TAX-Steuersoftware.

  • Du gibst die Bescheinigungen so ein, wie sie erteilt wurden. Genau diese Meldungen hat das Finanzamt nämlich auch vorliegen, da über Elster vom AG gemeldet.

    Die Lohnersatzleistungen gibst du in den dafür vorgesehenen Zeilen ein.

    Den Warnhinweis bei der zweiten Lohnsteuerbescheinigung kannst du beruhigt wegklicken, da ja richtig.

    Für die 5-tel-Regelung sehe ich keine Möglichkeit - es wurde Schadenersatz gezahlt für die weggefallene Arbeitsstelle, aber nicht für mehrjährige Tätigkeit.-

    • Offizieller Beitrag

    Alles klar. Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ich benutze die TAX-Steuersoftware.

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