Kleinunternehmer Veredelung von Waren ins EU Land und Drittland an Privatpersonen

  • ***Moderation: losgelöst vom Thema Rechnung für sonstige Leistungen ins EU Ausland ***


    Hallo,


    sorry falls meine Frage hier nicht passt. Ich wusste nicht wo ich sonst meine Frage stellen kann. Hoffe aber das mir jemand helfen kann. Um zu erklären, das eventuell für den einen oder anderen "Profi" meine Frage unnötig ist, möchte ich erwähnen dass ich noch junge 18 Jahre alt bin und ganz neu mit meinem Geschäft angefangen habe.


    Ich bin als Kleinunternehmerin freiberuflich tätig und so von der USt befreit. Zu meinem Geschäft . Ich kaufe eine Ware - veredele / bemale diese- und verkaufe es weiter. Da ich noch wenig Umsätze mach, kann ich mir keinen Steuerberater Leistung und auf Empfehlung habe ich dieses Program gekauft um eine einfachere Buchhaltung zu machen. (Hoffe ich schaffe das). Mein Geschäft ist seit September 2019. Alle Rechnungen bis ende April 2020 habe ich ordnungsgemäß mit einer fortlaufende Nummer gemacht. Ab Mai habe ich MB genutzt.


    Ich habe bestimmte Themen die mich beschäftigen und hoffe hier Hier Hilfe zu bekommen.


    1. Ist das Ok das seit Mai 2020 meine Rechnungen eine andere fortlaufende Nummer haben (Bedingt durch MB)

    2. Wie kann ich alle vorher laufenden Einnahmen und Ausgaben (Sept 2019 - ende April 2020) im MB einbuchen, so dass ich am ende des Jahres 2019 und ende 2020 eine Jahresabrechnung / Abschuss machen kann. Vielleicht über manuelle Buchungen???? Rückwirkend???

    3. Ich verkaufe meine Ware/Dienstleistung auch im Ausland EU und nicht Eu Länder. Was muss ich bei diesen Rechnungen beachten, wegen den Steuern. Oder ist das egal, da ich Kleinunternehmer bin und befreit bin.


    Natürlich habe ich noch 10000 weitere Lücken und Fragen, aber wenn jemand da draußen antworten würde, wäre mir erstmal geholfen.


    Lieben Dank

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin als Kleinunternehmerin freiberuflich tätig und so von der Ust befreit. Zu meinem Geschäft .

    Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG gilt sowohl für selbständig tätige Unternehmer als auch für gewerblich tätige Unternehmer und hat nichts mit der Einkunftsart bei der Einkommensteuer zu tun.


    Ich kaufe eine Ware - veredele / bemale diese- und verkaufe es weiter.

    Hallo,


    ich kaufe eine Jacke, bemale / veredele diese und verkaufe es weiter. Ein vermerk " Beschaffungsgebühr der Jacke" ist angegeben.

    Da würde ich dann aber doch einmal einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe einen Blick drauf werfen lassen, ob nicht doch schon eine insgesamt gewerbliche Tätigkeit gegeben ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gre.Go.,

    1. Ist das Ok das seit Mai 2020 meine Rechnungen eine andere folrtlaufende Nummer haben (Bedingt durch MB)

    Letztlich entscheidend ist, dass sie eindeutig fortlaufend sind. Mit MB ist das gegeben. Und ein Software Programm Wechsel ist eher akzeptabel als verdächtig.

    2. Wie kann ich alle vorher laufenden Einnahmen und Ausgaben (sept 2019 - ende April 2020) im MB einbuchen, so dass ich am ende des Jahres 2019 und ende 2020 eine Jahresabrechnung / Abschuss machen kann.

    > Finanzen > Verrechnung hier gibt es die Möglichkeit zumindest z.B. die Summe gleicher Einnahmen auf ein Konto zu buchen und die Summe der Ausgaben entsprechend zusammengefasst. Korrekter wird es, alles einzeln nachzubuchen auch wenn der Zeitpunkt der korrekten Buchführung gemäß GOBD schon abgelaufen ist.

    Oder ist das egal, da ich Kleinunternehmer bin und befreit bin.

    Nichts ist egal. Dein Thema heißt abweichende Erlöskonten. Hier wird für Dich erstmal zu unterscheiden sein, ob es sich bei Dir um eine Dienstleistung oder ein Warenlieferung handelt. Danach kommen dann weitere Richtlinien die nur mit Detailkenntnissen des jeweiligen Falles zu beantworten sind. Dazu benutze die Forumssuche.

  • danke. Als ich beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden wollte und meine tätigkeit beschrieben haben, habe ich folgene antwort erhalten.

    "es handelt sich hier gem. § 1 Gewerbeordnung um eine sogenannte künstlerische Tätigkeit und ist daher hier nicht anzeigepflichtig. Somit denke ich das es hier um eine Dienstleistung geht.


    Kann mir bitte jemand noch meine Frage bzgl Rechnungen ausstellen, für privatkunden in die Schweiz oder EU-Länder, beantworten.

    Vielen Dank

  • 3. Ich verkaufe meine Ware/Dienstleistung auch im Ausland EU und nicht Eu Länder. Was muss ich bei diesen Rechnungen beachten, wegen den Steuern. Oder ist das egal, da ich Kleinunternehmer bin und befreit bin.

    Die Kleinunternehmerregelung gilt ausschließlich in Deutschland - d.h. bei Lieferungen in das Ausland sind die entsprechenden Regelungen zu beachten. Dabei sind unterschiedliche Dinge zu prüfen, nämlich wer ist Empfänger der Waren (es ist keine Dienstleistung, sondern eine Lieferung, da physisch Dinge von einem Ort zum anderen gebracht werden und du nicht Spediteur bist), also Privatpersonen oder Unternehmer, wo ist Ort der Lieferung (hängt auch vom Empfänger ab!), Eu oder Drittland (unterschiedlicher Ausweis in der UStVA/UStE) und unter Umständen auch Regelungen zur umsatzsteuerlichen Registrierung in den Ländern (oder MOSS-Verfahren).


    Ein Steuerberater ist hier dringend notwendig und kostet dich weniger als Maßnahmen durch das Finanzamt.


    Als ich beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden wollte und meine tätigkeit beschrieben haben, habe ich folgene antwort erhalten.

    "es handelt sich hier gem. § 1 Gewerbeordnung um eine sogenannte künstlerische Tätigkeit und ist daher hier nicht anzeigepflichtig. Somit denke ich das es hier um eine Dienstleistung geht.

    Ich bin wie miwe4 hier durchaus nicht dieser Meinung und für die Steuer gilt die Einstufung durch das Finanzamt. Denen ist eine gewerbliche Anmeldung zwar ein Indiz, aber keine Bedingung für gewerbliche Einkünfte. Hast du deine Tätigkeit denn dem Finanzamt wenigstens schon angezeigt und den Fragebogen ausgefüllt? Ich vermute nicht. Also schnellstens nachholen, dann bekommst du erstens eine Steuernummer für diese Tätigkeit und zweitens die Mitteilung, wie das Finanzamt das Ganze einstuft.

  • Ich bin wie miwe4 hier durchaus nicht dieser Meinung und für die Steuer gilt die Einstufung durch das Finanzamt. Denen ist eine gewerbliche Anmeldung zwar ein Indiz, aber keine Bedingung für gewerbliche Einkünfte. Hast du deine Tätigkeit denn dem Finanzamt wenigstens schon angezeigt und den Fragebogen ausgefüllt? Ich vermute nicht. Also schnellstens nachholen, dann bekommst du erstens eine Steuernummer für diese Tätigkeit und zweitens die Mitteilung, wie das Finanzamt das Ganze einstuft.

    Hallo nochmal und hallo nesciens,


    Auch wenns etwas lange her ist möchte ich antworten.


    Ich möchte nochmal sagen, dass ich natürlich sofort Sep 2019 meine freiberufliche Tätigkeit dem Finazamt gemeldet habe und auch eine Steuernummer bekommen hab. Hier war für einige Wochen meine Mutter Bevollmächtigte, da ich noch 17 war. Das erstmal vorab.

    Wie schon oben erwähnt, habe ich seit Sep.2019 mein Geschäft. Hier hatte ich auch Einnahmen und Ausgaben. Seit April habe ich MB benutz und alles ordentlich verbucht. Die Ausgaben und Einnahmen von den Monaten davor, habe auch nachträglich verbucht.. Nun möchte ich bald die Steuererklärung für 2019 machen (Fristverlängerung). Habe auch schon die Zertifizierung von Elster beantragt.


    Wo kann ich vorab schonmal eine Auswertung oder so der Steuererklärung 2019 nachsehen bevor ich es via elster versende. Also beispiel das Formular EÜR Steuerformular. oder kann dieses Formular nicht eingesehen werden?



    Bitte entschuldigt meine Fragen. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Antwort,


    leider kenne ich mich mit Foren nicht aus und wusste nicht wie ich ein neuen Beitrag beginnen kann oder eine neues Thema eröffne.


    LG

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  • SAMM

    Hat das Thema geschlossen.