ELSTER Fehlermeldung - Fehlende Anzahl der Tage nach ausländischem Besteuerungsrecht

  • Liebe Mitglieder, Ich habe ein Problem mit der Versand meiner aktuellen Steuererklärung. Ich hatte im Kalenderjahr 2019 eine kleinere Steuerrückerstattung im Ausland (GB), die sich aber auf Steuerzahlungen aus Vorjahren bezog. In Kalenderjahr 2019 habe ich aber ausschließlich in Deutschland gearbeitet und ich hatte auch keinerlei Einkommen im Ausland. Daher habe ich in Anlage N-AUS korrekterweise 0 Arbeitstage (eingetragen in N-AUS Zeile 47 DBA Steuerfreie Tage) eingetragen. Das liefert allerdings die angehängte wiederkehrende Fehlermeldung (Fehlende Anzahl der Tage nach ausländischem Besteuerungsrecht) beim Versuch der Abgabe der Einkommenssteuererklärung, sowohl über ELSTER -Abgabe also auch über Steuer:Versand. Was kann ich hier tun, um die Erklärung trotzdem digital abgeben zu können? Danke vorab.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte im Kalenderjahr 2019 eine kleinere Steuerrückerstattung im Ausland (GB), die sich aber auf Steuerzahlungen aus Vorjahren bezog.

    Und inwiefern soll eine Steuererstattung dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte darstellen? ?(

  • Die Frage kann ich nicht beantworten. Der Erstattungsbetrag von ca. 70 EUR (!) wurde in der Lohnsteuerbescheinigung von meinem Arbeitgeber in 16a (Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA) eingetragen, dieses führt zur Notwendigkeit für N-AUS.

  • Damit könnte ich die Steuererklärung vermutlich digital abgeben, das verringert allerdings den kalkulierten Rückerstattungsbetrag um einen Wert größer als die erklärte ausländische ausländische Rückerstattung.

    • Offizieller Beitrag

    Das kann ich mir bei den genannten 70€ Progressionsvorbehalt nun wirklich nicht vorstellen.


    Sicher, dass Du da nicht aus einer Datenübernahme etc. noch einen weiteren nicht bereinigten Eintrag stehen hast? Du solltest insoweit auch einmal in die Steuerberechnung nebst Anlagen schauen.

    • Offizieller Beitrag

    Damit könnte ich die Steuererklärung vermutlich digital abgeben, das verringert allerdings den kalkulierten Rückerstattungsbetrag um einen Wert größer als die erklärte ausländische ausländische Rückerstattung

    Dann trage den Wert der Rückerstattung auf der Anlage AUS in Zeile 36 ein.


    Damit hast du deiner Erklärungspflicht genüge getan.


    https://www.formulare-bfinv.de/printout/034010_19.pdf


    Oder du trägst es gar nicht ein, das Finanzamt wird es schon ergänzen....

  • An miew4: Ich kann keinen anderen Fehler in der Datenübernahme finden. Diese einzige Fehlermeldung bringt mich leider zur Notwendigkeit eine Zahl größer Null für ausländische Tage in im Foto gezeigte Maske einzutragen, um einen Versand mittels ELSTER zu erreichen. Beim Eintragen von 1 Tag (Ausland) verringert sich der vorher kalkulierte Rückerstattungsbetrag tatsächlich um einen Wert von >70 EUR.


    An Petz: Das ginge dann nur manuell, da die Software aufgrund der Inkludierung des Betrages in meiner Steuerbescheinigung vom Arbeitgeber das Formular N-AUS (Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit) ansteuert und mir Formular AUS (Ausländische Einkünfte und Steuern) nicht anbietet.


    Da bleibt mir dann wohl doch nur der Ausdruck, wie es ist, und der postalische Versand. Dankeschön für Ihre Tipps und versuchte Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    An miew4: Ich kann keinen anderen Fehler in der Datenübernahme finden. ..... Beim Eintragen von 1 Tag (Ausland) verringert sich der vorher kalkulierte Rückerstattungsbetrag tatsächlich um einen Wert von >70 EUR.

    Und was steht diesbezüglich in der Steuerberechnung sowie in der zugehörigen Berechnung zum Progressionsvorbehalt i.S. § 32b EStG. Das wird doch explizit aufgeführt und die Berechnung dargelegt.


    Dankeschön für Ihre Tipps und versuchte Hilfe.

    Soweit sind wir noch längst nicht. ;)


    Ich bin da immer noch bei einem Eingabefehler.

  • Hallo zusammen,


    ich benutze steuer:Sparbuch 2020. Es ist ein anderes Programm, aber thematisch passt es hier meiner Meinung nach gut rein. Ansonsten kurz Bescheid geben und ich verschiebe es.


    Ich bin 2019 für 5 Tage dienstlich in CZ gewesen und war dort gemäß Entsendung steuerpflichtig ab dem 1. Tag. Mein Arbeitgeber hat mir für das Steuerjahr 2019 die Anlage N-AUS zugeschickt. Diese habe ich ins Steuersparbuch übernommen. Bei den Arbeitstagen in Zeile 46 und 47 soll ich nichts ausfüllen (siehe Anhang). Im Steuersparbuch ist bei "tatsächlichen Arbeitstagen" automatisch eine 0 hinterlegt. Dies führt zu einer Fehlermeldung (siehe Anhang), die ich nicht ignorieren darf. Folglich ist eine Abgabe der Steuer nicht möglich.


    Im Anhang sind Bilder von der Fehlermeldung im Programm sowie ein Auszug Anlage N-AUS vom Arbeitgeber. Nun bin ich überrascht, dass dieser Fehler nicht ignoriert werden kann, wie andere sonst auch. Gibt es eine Möglichkeit diesen Fehler zu lösen ohne Falschangabe? Parallel kläre ich gerade mit meinem Arbeitgeber, warum in Zeile 46 nichts einzutragen ist.



    Viele Grüße

    Sven

  • Hatte gerade dasselbe Problem. Die Anzahl der Tage taucht nur auf, wenn nicht alle Einkommen eindeutig Inland oder Ausland zugeordnet sind. Konkret blieb bei mir eine Rundungsdifferenz von 3 Euro. Wenn man diese durch richtiges Runden eliminiert, verschwinden auch Feld und Fehlermeldung.