Provisionserlös Konto 8519

  • Guten Morgen,


    nachdem ich den Abschluss vom Jahr 2019 von meinem Steuerberater machen lassen habe, hat dieser ein paar Buchungsfehler festgestellt. Unteranderem, dass mein Erlös aus meinem Gebrauchtwarenverkauf auf dem Konto 8400 und nicht auf dem Konto 8519 (Erlöse aus Provision) gebucht werden. Grundsätzlich ist das Konto 8400 ja richtig, ich nehem aber die Gebrauchtwaren in Kommission und behalte eine Provision wenn der Artikel erfolgreich verkauft wurde, ähnlich wie bei Ebay. Nun zu meiner Frage:

    Kann ich bei der Differenzbesteuereung irgendwo einstellen, dass nach Zahlungseingang die Zahlung nicht auf 8400 sondern auf 8519 gebucht wird oder muss ich das nach jedem Zahlungseingang selber machen (Manuelle Buchung)? Es kann auch vorkommen, dass ein Gebrauchtwarenartikel und ein Neuwarenartikel auf einer Rechnung stehen, da sollte dann auch wirklich nur die Provision auf das 8519 Konto gebucht werden. Ich würde mich über eure Tipps sehr freuen.

  • Warum bezweifelst du die Aussage deines Beraters, dass bei dir 8400 nicht zutrifft,, sondern 8519. Du kaufst die Autos nicht nach deiner Aussage, sondern die (früheren) Eigentum, du betreibst also klassisches Kommisisionsgeschäft. Die Differenzbesteuerung ist bei den Eigentümern der Autos zu beachten - du führst sie als Kommissionär für sie ab. Nur deine Provisionen sind von dir der Umsatzsteuer zu unterwerfen und diese gehören auf 8519 (Kontenklarheit).

    • Offizieller Beitrag

    Hallo MathiasHoch,

    Kann ich bei der Differenzbesteuereung irgendwo einstellen, dass nach Zahlungseingang die Zahlung nicht auf 8400 sondern auf 8519 gebucht wird

    Artikel die in einer Rechnung mittels Differenzbesteuerung ermittelt wurden, werden auf 8220 gebucht. Insofern verstehe ich nicht die behauptete Voraussetzung.

    Artikel die in gleicher Rechnung nicht nach Differenzbesteuerung angelegt wurden, werden auf das Standard Erlöskonto 8400 gebucht.

    Artikel die auf einem hiervon abweichendem Erlöskonto gebucht werden sollen, können durchaus auch auf einem weiteren abweichenden Konto gebucht werden. Diese Einstellung werden schon mit Anlage der Rechnung getätigt und nicht erst bei Zahlungseingang.

    Das geschieht vorzugsweise auf Artikelebene > Sonstiges. Hier gibt man unter MWST Satz 19 % Standard das abweichende Erlöskonto an.

    Dazu wird nicht jedes x-beliebige Buchungskonto angeboten, sondern eher diejenigen aus dem Formenkreis der EU Konten.

    Dazu bedarf es weiterer Anpassungen.

    Machst Du IST Versteuerung?

  • Artikel die in einer Rechnung mittels Differenzbesteuerung ermittelt wurden, werden auf 8220 gebucht. I

    Ich mache IST-Versteuerung. Nach Erstellung der Rechnung werden die Konten 8020, 8405 und 1766 bebucht. Ich arbeite nur mit Rechnung per Überweisung oder Bezahlung mit EC-Karte am Terminal. Wenn das Geld dann eingeht wird alles auf die Konten 8100, 8400 und 1776 gebucht. Das ist für Neuware alles in Ordnung, nur muss ich für Gebrauchtware die Provision ja auf 8519 buchen und das macht er leider derzeit noch auf 8400. Ich schau mir das von deinem Bild mal im Demokonto an.

  • Hallo MatthiasHoch,

    Sehe gerade: umsatzsteuerpflichtige Artikel mit abweichenden Erlöskonten lassen sich tatsächlich nicht auf Artikelebene einstellen. Dazu fehlen technische Voraussetzungen.

    Okay, dann kann man das ja evtl mal für die Zukunft als Verbesserungsvorschlag nehmen. Ich werde dann mir Rücksprache vom Steuerberater die Buchungen händisch vornehmen. Dann sollte der Überblick auch nicht verloren gehen. Danke für die Hilfe

  • Mein Gedanke wäre von 8400 den jeweiligen Betrag auf das 8519 zu buchen. Die MwSt bleibt ja die gleiche und wird ja schon auf 1776.

    Beispiel: Rechnung 40 Euro davon sind 15 Euro als Umsatzsteuerfreier Wareningang. Dann sind 25 Euro als Differenz zu versteuern mit 19%.

    Dann werden 4,75 Euro auf 1776 gebucht und derzeit 20,25 aufs 8400, diese würde ich dann mit eine Umbuchung aufs 8519 buchen. somit sollte es für das Finanzamt nachvollziehbar sein und im Falle einer Kontrolle, hab ich ja die Kommissionsverträge als Nachweis, dass der Artikel ein Gebrauchtgegenstand war.

  • Die Frage ist doch hier - und noch nicht beantwortet - ob die Fahrzeuge überhaupt über die Buchhaltung (#8400) laufen dürfen. Wenn der TE in Kommision verkauft, sind und waren die Pkw nicht sein Eigentum, sondern bis zum Verkauf Eigentum des Kommisionsgebers! Er hat dann weder einen Wareneingang noch einen Verkauf. Und dann stellt sich auch die Frage, ob und in welcher Höhe die Umsatzsteuer auszuweisen wäre, denn bei Verkäufen von Pkw von Privatpersonen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

    Hier sollte vor irgendwelchen Anpassungen (die sicher wegen 8519 notwendig werden), der Steuerberater noch einmal befragt werden, was denn nun wie gebucht werden sollte.

  • Privatpersonen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

    Das ist völlig korrekt, aber bei mir geht es nicht um PKW, sondern um gebrauchte Brautkleider. Der Gewinn den ich beim Verkauf erziele ist eine Provision, und muss daher auf ein Provisionskonto gebucht werden. Die Differenz unterligt ebenfalls auch der Differenzbesteuerung. Ist alles schon mit dem Steuerberater geklärt.