EÜR & KASSE 2019


  • Ja also zu dem Kassenbuch hab ich gelesen das wenn ein Kleinunternehmer seine Sachen über EÜR macht nicht verpflichtet ist eins zu führen. Wie gesagt ich schreibe Rechnungen und Stempel diese ab

    Hallo also ich hab das jetzt mal so gemacht mit den aktivieren. Glaube das war nicht drin. Hat mir angezeigt dann das alles iO sei. ja das mit dem privat und geschäftlich ist mir bewusst das ich da was ändern muss. Aber wie in den Beispiel angezeigt wird ist es ja bei Miete zB 4210/1890 bei mir jetzt da privat eben anstatt 4210/1200. Und auch bei den anderen ganzen Sachen die ich einkaufe weil es von privat geht muss dann /1890 unten stehen bei Kto2 bei Kto1 eben das was es ist ob Wareneinkauf zB 4010 eben, aber immer dann da privat wie gesagt die 1890 in meinem Fall jetzt. Richtig? Was ich mich Frage ist nur ob es denn nicht "wichtiger" ist das die Zahlen passen also bei den Endbeträgen was bei Gewinn/Verlust steht. Das diese mit den Unterlagen überein stimmen. Als wenn jetzt eine Posten zB eventuell falsch verbucht wurde. Ich hoffe Sie wissen was ich meine.....

  • Also im Netz habe ich das gefunden:

    Kleinunternehmer sollten ein Kassenbuch führen. ... Da stellt sich so manchem Kleinunternehmer die Frage, ob ein Kassenbuch für ihn überhaupt nötig ist. Fakt ist: Unternehmer, die ihre Einnahmen über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, sind nicht dazu verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen.

    Das zum Kassenbuch jetzt :/ Nein der Steuerberater hat nix gesagt dazu ich hab den meine Unterlagen gegeben und der hat das durchgearbeitet eben und EÜR gemacht ans Finanzamt und das wars. Seine Rechnung noch gestellt dafür klar 8o Wie meinst Du das in dem Zusammenhang Glück ist? Ja danke Emailadresse ist weg danke fürs Bescheid geben :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Fakt ist: Unternehmer, die ihre Einnahmen über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, sind nicht dazu verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen.

    Auch einmal unter dem Gesichtspunkt nachgelesen, dass fast ausschließlich Bareinnahmen getätigt werden, zumindest nach Deiner Schilderung, und auch in erheblichem Umfang Barausgaben? Das stellt m.E. alles auf eine etwas andere Ebene.


    Wie meinst Du das in dem Zusammenhang Glück ist?

    Weil Dir bei Umsatzsteuerpflicht mit Sicherheit schon jemand, im wahrsten Sinne des Wortes, auf den Füßen gestanden hätte.

  • Fakt ist: Unternehmer, die ihre Einnahmen über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, sind nicht dazu verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen.

    Auch einmal unter dem Gesichtspunkt nachgelesen, dass fast ausschließlich Bareinnahmen getätigt werden, zumindest nach Deiner Schilderung, und auch in erheblichem Umfang Barausgaben? Das stellt m.E. alles auf eine etwas andere Ebene.


    Wie meinst Du das in dem Zusammenhang Glück ist?

    Weil Dir bei Umsatzsteuerpflicht mit Sicherheit schon jemand, im wahrsten Sinne des Wortes, auf den Füßen gestanden hätte.

    Hmmm na ja das sind kleine Beträge die so bezahlt werden sage mal von 30-200 Euro dann. Wenn es mal 600-1200 oder sowas sind das wird überwiesen. Aber stimmt schon mit dem Buch......sage ja muss mich da noch mehr Auseinander setzten aber wie gesagt der Berater hat nix gesagt und ich war ja auch persönlich da und bissl was durchgegangen eben. Und wenn was wäre hätten diese auch Kontakt mit mir aufnehmen können damals. Also finde ich es ja schon schlecht von diesen dann mich da nicht genau zu Informieren wenn ich noch Neuling bin in allem...aber na ja......auch ein Grund warum ich unzufrieden mit diesem bin.....egal..... Ach so meinst das mit Glück.... wegen der nicht vorhanden Umsatzsteuer.....

  • Was ich mich Frage ist nur ob es denn nicht "wichtiger" ist das die Zahlen passen also bei den Endbeträgen was bei Gewinn/Verlust steht.

    wichtiger ist noch, wenn du ohne Steuerberater arbeiten möchtest, alles elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden muss. USt.Va.-Erklärung, EÜR, Anlage AVEÜR, GewSterkl. u.s.w.

    Da bleibt wenig Spielraum für Excel.

    Auch einmal unter dem Gesichtspunkt nachgelesen, dass fast ausschließlich Bareinnahmen getätigt werden, zumindest nach Deiner Schilderung, und auch in erheblichem Umfang Barausgaben? Das stellt m.E. alles auf eine etwas andere Ebene.

    stimmt.

    irgendwo.... habe ich auch mal gelesen, dass Unternehmer (auch EÜRechner) welche überwiegend ´Bargeschäfte´abwickeln zur Führung eines Kassenbuchs verpflichtet werden können.

  • Also ich hab keine Umsatzst oder Gewerbest bin Kleinunternehmer unter 17500,- (damals) im Jahr nicht überschreiten. Die EÜR und AVEÜR und normale EK ist mir bewusst. Wie gesagt ich weiß noch nicht ob ich das alleine mache oder abgebe ist nur ein Versuch jetzt ob ich das alleine schaffen würde. Ich hab nicht so viel Unterlagen jetzt das es wie bei einer größeren Firma ist. Hm ok dann muss ich das mal überdenken mit dem Kassenbuch zusätzlich....Danke

    • Offizieller Beitrag

    Hm ok dann muss ich das mal überdenken mit dem Kassenbuch zusätzlich....Danke

    Im Nachhinein kannst Du da eh nichts mehr machen. Aber einfach einmal überlegen, wie das FA ansonsten insbesondere Deine Bareinnahmen auf Vollständigkeit prüfen soll. Fehlende Ausgaben wären denen ja noch egal, auch wenn sie weitere Rückschlüsse zulassen. Aber vergesse nur eine Bareinnahme zu verbuchen und da kommt eine Kontrollmitteilung, dann wird man Deine Konten, in diesem Fall auch die privaten, von vorne bis hinten verproben.


    Und wenn Du künftig ein Kassenbuch führst, dann muss das auch stimmen und ist laufend zu führen.

  • Hm ok dann muss ich das mal überdenken mit dem Kassenbuch zusätzlich..

    Du musst Deine Bücher immer mit der Brille der Finanzbehörde führen! Bei der Vielzahl der Bargeschäfte und Deiner Dokumentation wird irgendwann die Frage kommen : Und wie viel haben Sie tatsächlich bar erhalten? Du hast mit diesem System eine große Angriffsfläche, die nicht sein muss. Verschaffe Dir Buchführungsgrundkentnisse und das ganze wird auch für Dich transparent. Als Unternehmer ist das ein muss!

  • Hm ok dann muss ich das mal überdenken mit dem Kassenbuch zusätzlich..

    Du musst Deine Bücher immer mit der Brille der Finanzbehörde führen! Bei der Vielzahl der Bargeschäfte und Deiner Dokumentation wird irgendwann die Frage kommen : Und wie viel haben Sie tatsächlich bar erhalten? Du hast mit diesem System eine große Angriffsfläche, die nicht sein muss. Verschaffe Dir Buchführungsgrundkentnisse und das ganze wird auch für Dich transparent. Als Unternehmer ist das ein muss!

    Ja stimmt schon da geb ich Dir recht da sind die wie die Geier wenns um sowas geht.....versteh schon

  • Hm ok dann muss ich das mal überdenken mit dem Kassenbuch zusätzlich....Danke

    Im Nachhinein kannst Du da eh nichts mehr machen. Aber einfach einmal überlegen, wie das FA ansonsten insbesondere Deine Bareinnahmen auf Vollständigkeit prüfen soll. Fehlende Ausgaben wären denen ja noch egal, auch wenn sie weitere Rückschlüsse zulassen. Aber vergesse nur eine Bareinnahme zu verbuchen und da kommt eine Kontrollmitteilung, dann wird man Deine Konten, in diesem Fall auch die privaten, von vorne bis hinten verproben.


    Und wenn Du künftig ein Kassenbuch führst, dann muss das auch stimmen und ist laufend zu führen.

    Ja hast schon recht damit was schreibst. Ich gelobe Besserung :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Ja stimmt schon da geb ich Dir recht da sind die wie die Geier wenns um sowas geht.....versteh schon

    So würde ich es nun auch nicht formulieren. Aber was soll denn bei Bargeschäften geprüft werden als eben eine intensive Verprobung. Und auch wenn Du kein Kassenbuch führen musst, dann eben Aufzeichnungen was wo herrührt. Und dann will man auch wissen, woher eben dann wieder das Geld für die Privateinlage kommt. Und so viele Großmütter und -väter kann mancher gar nicht haben, wenn man sich das ab und an anschaut.


    Du musst kein Kassenbuch führen, aber laufende und vollständige Aufzeichnungen und ggf. Eigenbelege zu jeder Buchung.

  • Ja stimmt schon da geb ich Dir recht da sind die wie die Geier wenns um sowas geht.....versteh schon

    So würde ich es nun auch nicht formulieren. Aber was soll denn bei Bargeschäften geprüft werden als eben eine intensive Verprobung. Und auch wenn Du kein Kassenbuch führen musst, dann eben Aufzeichnungen was wo herrührt. Und dann will man auch wissen, woher eben dann wieder das Geld für die Privateinlage kommt. Und so viele Großmütter und -väter kann mancher gar nicht haben, wenn man sich das ab und an anschaut.


    Du musst kein Kassenbuch führen, aber laufende und vollständige Aufzeichnungen und ggf. Eigenbelege zu jeder Buchung.

    Ja ich versteh was meinst stimmt schon. Ja ich muss das was ändern das sehe ich ein weil Ärger will man sich ja auch ersparen bei den ganzen Sachen klar.