Hallo liebes Forum,
meine Frau hat zur beruflichen Weiterbildung meinen Kompaktkurs im Jahr 2019 belegt.
Die Rechnung dazu wurde Ende Dezember 2018 beglichen.
Da der Kurs noch kurzfristig hätte storniert werden können, sodass wir das Geld zurück erhalten hätten, und da der Kurs erst 2019 stattfand, möchten wir die Kosten für die Weiterbildung im Jahr 2019 angeben.
Ist dies korrekt oder hätten wir die Kosten bereits 2018 angeben müssen (auf Gefahr hin, dass wir das Geld für den Kurs zurück erhalten hätten)?
Danke für eure Hilfe,
Willie