Ausländisches Einkommen aus Marktplätzen verbuchen

  • Hallo ihr Lieben,


    ich kämpfe gerade mit meiner Buchhaltung... (bin noch relativ neu auf dem Gebiet, also seht es mir bitte nach, wenn ich Blödsinn von mir gebe)


    Ich habe aus diversen Online-Marktplätzen ausländisches Einkommen (EU & Drittland). Soweit, so gut. Die EU-Erlöse buche ich unter Konto 8336 (Erlöse aus im anderen EG-Land ansässigen Unternehmer, für die der Leistungsempfänger die Ust schuldet). Das ist doch soweit richtig, oder?


    Jetzt hab ich aber folgendes Problem: Die Erlöse erscheinen natürlich nicht in der zusammenfassenden Meldung (ist ja auch kein Kunde mit ID Nr angelegt, da es für diese Einkünfte keine gesonderten Rechnungen gibt. Lediglich eine Auflistung der Artikel, die verkauft wurden und die dazugehörigen Gebühren bzw Provisionen. Der Marktplatz handelt in diesen Fällen als "Verkäufer" und es gibt auch eine EU Nr. Aber die kann ich ja in MB nich einfach irgendwie den Zahlungseingängen zuordnen.


    Helft mir doch bitte mal, den Knoten zu lösen. Muss ich für die Einkünfte "fiktive" Rechnungen schreiben, damit das alles fachgerecht in der Meldung erscheint?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Lisa Ho,

    das ist zu pauschal formuliert. Das muss je konkreter online Plattform abgeklärt werden, mit ihrem Sitz. Zudem womit handelst Du? Sonstige Leistungen? Meist geben die Plattformen über Google Auskunft wie sie auftreten und wie gebucht wird.

    Wenn Du ZM angeben musst, dann geht das nur über eine RG. Wenn die Plattform als UST ID mit EU auftritt, handelt es sich um Privatverkäufe.

    Da wirst Du um ein Studium nicht herum kommen.

  • Okay, ich versuchs nochmal.


    Die Plattform handelt quasi als Händler, die Kunden die dort kaufen bekommen eine RG von der Plattform (inkl. UST). Die Ust vom jeweiligen Land wird dann von der Plattform einbehalten und abgeführt. Ich hab mit den Kunden also nix am Hut, und auch nicht mit den Umsatzsteuerzahlung der jeweiligen Rechnungen. Warum sind das denn dann Privatverkäufe?


    Wäre es denn rein rechtlich in Ordnung, fiktive Rechnungen zu erstellen? Oder geht das gar nicht?

    Ich handle übrigens mit sonstigen Leistungen (Dienstleistungen, alles rein digital)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Lisa Ho,

    Warum sind das denn dann Privatverkäufe?

    Es sind Drittland Firmen mit UST ID Nr. EU, die mit den Buchstaben EU beginnen , die im Gebiet der EU als Steuerschuldner ausschließlich sonstige Leistungen auf elektronischem Weg (§ 3a Abs. 5 S. 2 Nr. 3 UStG) an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen. Es wird die Umsatzsteuer des jeweiligen Ziellandes ausgewiesen.

    UST ID Nummer mit EU beginnend kommen also nur zwischen außereuropäischen Unternehmen (Drittland) und europäischen Nichtunternehmen zum Einsatz; sie brauchen deswegen weder vom BZSt noch vom MIAS validiert zu werden, was auch gar nicht möglich ist. Die UST ID Nummern lassen sich auch nicht kontrollieren und haben keinerlei Bedeutung für Unternehmer bezüglich Reverse Charge. siehe  Wikipedia

  • Ach du meine Güte. Jetzt wird mir erst klar, dass ich das Beispiel eines Drittland-Marktplatzes genannt habe, einen EU-Marktplatz aber meinte... :(. Dieses ganze Steuer-Wirr-Warr macht einen aber auch kirre. Herzlichen Dank für die raschen Antworten!


    Ich fass das nochmal eben zusammen, nur um sicher zu gehen, dass ich das auch kapiert hab:


    Also:

    Ein Drittlands-Marktplatz (in diesem Fall USA und Australien), welcher die UST für mich einnimmt und abführt und als Verkäufer fungiert:

    > Hier wird dann auf das Konto 8338 gebucht (Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze), ist das richtig?


    Ein EU-Marktplatz, welcher die UST für mich einnimmt und abführt:

    > Konto 8336 (Erlöse aus im anderen EG-Land ansässigen Unternehmer, für die der Leistungsempfänger die Ust schuldet)

    > Nur diese Erlöse müssen in die Zusammenfassende Meldung, richtig?


    Bei einem Drittlands-Marktplatz (Singapur), welcher weder UST ausweist noch für mich abführt und ähnliches:

    > Trotzdem ebenfalls das Konto 8338?


    Sorry. Wie gesagt, ich bin Anfänger... der letzte Steuerberater hat mich so ziemlich über den Tisch gezogen, deswegen schlag ich mich nun "alleine" durch.

    • Offizieller Beitrag

    Mir fällt es schwer hier Einstellungen zu Buchungskonten zu geben und weitere Gedanken zu machen, wenn ich lese die Plattformen stellen Rechnungen aus ohne den Händler als Absender.


    Wie steht es denn um die steuerlichen Verhältnisse?


    Welches steuerlich rechtliche Verhältnis besteht denn zwischen dem eigentlichen "kleinen" Verkäufer und dem Endkunden?

    und welches Verhältnis besteht zwischen dem eigentlichen "kleinen" Verkäufer und der Plattform?

    Wird das steuerlich rechtliche Verhältnis zwischen Verkäufer und Endkunde aufrecht erhalten und die Plattform ist nur eine "Art Verpacker"?


    Vielleicht könnt ihr Euere Erfahrungen schildern unter Benennung der Plattformen und der genannten Bezeichnung der Struktur dahinter. Danke