SKR03: Buchung von Apple-Rechnungen "App Store"

  • Hallo zusammen,


    bin gerade etwas am verzweifeln, je mehr ich mich einlese - desto schwieriger wird es. Hoffe, ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen :).


    Folgende Situation: Ich verwende mein Handy für privat und für mein Gewerbe. Da ich auch Games und Apps zur privaten Verwendung über den App-Store kaufe, kann ich bei Apple nicht generell eine UST-ID hinterlegen. Rechnungen aus dem App-Store von Apple kommen von Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland. USt-IdNr. für Irland IE9700053D und beinhalten 19% MwSt (da ich keine UST-ID hinterlegt habe).


    Ich habe nun zwei Fälle:


    1. Rechnung aus App-Store | Abo

    Beispiel: Dropbox-Abo


    Dropbox Plus – Monatlich (Automatisch verlängern)
    Zwischensumme8,39 €
    Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %1,60 €
    GESAMT9,99 €


    Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland. USt-IdNr. für Irland IE9700053D


    2. Rechnung aus App-Store | App-Kauf

    Beispiel: Kauf einer App


    PhotoSync Premium - lebenslang
    Zwischensumme12,60 €
    Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %2,39 €
    GESAMT14,99 €


    Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland. USt-IdNr. für Irland IE9700053D



    Wie verbuche ich diese beiden Fälle?


    Danke für eure Hilfe!

  • SAMM:

    Du buchst in diesen Fällen, die nicht vorsteuerberechtigt sind zum Bruttobetrag und im Buchungskonto auf "Umsatzsteuerfrei"

    (EU Rechnung für Privatpersonen)

    Kannst Du bitte diesen Beitrag prüfen?

    App Store | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe
    Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Immaterielles Wirtschaftsgut Geringwertiges Wirtschaftsgut Nachträgliche Erweiterung Laufender…
    www.haufe.de


    "Bei der Rechnungsabwicklung ist es wesentlich, wo sich der Leistungsort befindet. Befinden sich der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger im selben EU-Land, z. B. in Deutschland, erfolgt die Abrechnung wie bei jeder anderen Leistung, also mit deutscher Umsatzsteuer. Befinden sich der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger in unterschiedlichen Ländern, dann befindet sich seit dem 1.1.2015 der Leistungsort bei

    • sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation,
    • Rundfunk- und Fernsehleistungen und
    • auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen,

    immer im Land des Leistungsempfängers. Voraussetzung für die Anwendung des § 3a Abs. 5 UStG ist, dass der Leistungsempfänger kein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird. D. h., Leistungsempfänger sind entweder Privatpersonen oder Unternehmer, die die Leistungen für ihren privaten Bereich beziehen."


    Damit wäre diese m.E. die Basis für eine Buchung mit VST ...


    Die Apple-Rechnung weist ja auch 19% Mwst aus und nicht 23% für Irland.

  • Die Apple-Rechnung weist ja auch 19% Mwst aus und nicht 23% für Irland.

    weil Apple hier davon ausgeht, dass eine Privatperson erworben hat. Im Apple Store kann man noch nicht auswählen, dass man Gewerbetreibender ist und damit die innergemeinschaftlichen Regelungen gelten. Sehr mißlich für Gewerbestreibende oder Freiberufler, die nämlich den ausgewiesenen Bruttopreis noch einmal nach Reverse Charge-Regeln versteuern müssen (es steht die irische UStID auf den Rechnungen, keine deutsche oder EU-ID).