Corona MWST Senkung auf 16 % und 5 %

  • Wie war das damals noch? Hatten wir einen Ist-Antrag gestellt? Oder kam das automatisch? Ich weiß es nicht mehr.


    Fakt war, das wie aber den Brief zur Sollumstellung weit unter 500000 bekommen haben, weil die Umsatzgrenze im nächsten Jahr zu erwarten war, aber nie erreicht wurde, und auch 600000 noch nicht überschritten wurde. Bisher konnte ich es immer steuern, und die Coronazeit gibt auch was dazu.

  • man ist soll pflichtig erst dann, wenn das FA dich dazu auffördert!

    falsch:

    Während der Soll-versteuerung jeder Unternehmer kraft Gesetzes unterliegt, ist die Ist-versteuerung nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    https://www.buhl.de/meinbuero/…euerung-ist-versteuerung/


    Also die Umstellung erfolgt erst nach dem das FA dies auffördert und nicht automatisch, bei Bilanzierungspflichtist das auch der Fall

  • Also die Umstellung erfolgt erst nach dem das FA dies auffördert und nicht automatisch, bei Bilanzierungspflichtist das auch der Fall

    auch falsch.


    Bei den Bilder die Sie hier zeigen, geht es um einen Wechsel der Besteuerungsart.

    Welche natürlich am besten zum Jahreswechsel erfolgen sollte.

    Wenn der Unternehmer zu Beginn seiner Geschäftstätigkeit einen formlosen Antrag auf IST-versteuerung stellt, wird dieser meist genehmigt.

    Überschritt der Vorjahresumsatz jedoch die Grenze von 600 tsd. Euro, wird er aufgefordert im Folgejahr zur SOLL-Versteuerung zu wechseln.

    Grundsätzlich gilt §16 UStG

    (1) Die Steuer ist, soweit nicht § 20 gilt, nach vereinbarten Entgelten zu berechnen.