Corona MWST Senkung auf 16 % und 5 %

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    Wenn der Kunde im Juni Vorkasse bestellt , aber eine Proformarechnung erstellt wird, dann natürlich 19%


    Wenn aber der Kunde erst im Juli bezahlt dann 16% wenn dann die Rechnung erstellt wird. Rechnungsdatum gleich Leistungsdatum. Steht normalerweise auf den Rechnungen drauf.

    Würde ich beides mal mit einem dicken Fragezeichen hinterlegen.


    Es geht ja um die Leistungserbringung.

    Genauer gesagt, um den Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung/sonstigen Leistung nach den maßgeblichen Bestimmungen des UStG. Und das hat nichts mit den von Dir genannten Punkten Bestellung, Proformarechnung oder Zahlung zu tun.

  • Das sieht mein Stb anders.

    Er argumentiert, das wenn die Bestellung reinkommt, verbucht wird, Vorabrechnung für Vorkasse erstellt und dann die Vorabrechnung versendet wird, mit der Leistungserbringung bereits begonnen wird und zu dem Stichtag abzurechnen sei, auch wenn die Ware erst im Juli das Haus verlässt.


    Andernfalls müsste man den Leistungszeitpunkt neu definieren, Korrekturrechnung für die Bestellung erstellen und neue 16%-Rechnung erzeugen.


    In einem Onlineshop, der als Angebot dem Kundenbgegenüber gilt, der Kunde das Angebot annimmt im Zeitraum von 19% dann ist das ein Vertrag. Und 10min später hat er die Zahlungsdaten samt Rechnung. Da kann man nicht sagen das nur 16% abgerechnet wird, wenn die ÜW erst im Juli reinkommt.


    Schwieriger wird es allerdings im Dienstleistungssektor, den wir auch haben. Da wird zum 31.6 eine Zwischenrechnung erstellt mit dem alten Steuersatz, und alle alten Leistungen fixiert. Ab dem nächsten Tag gehts dann mit 16% weiter.

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    Das sieht mein Stb anders.

    Er argumentiert, das wenn die Bestellung reinkommt, verbucht wird, Vorabrechnung für Vorkasse erstellt und dann die Vorabrechnung versendet wird, mit der Leistungserbringung bereits begonnen wird und zu dem Stichtag abzurechnen sei, auch wenn die Ware erst im Juli das Haus verlässt.

    Sorry, aber da sagen UStG und UStAE nun definitiv etwas anderes. Und die von @arnsteiner genannte Fundstelle erläutert das auch mit sehr einfachen und nachvollziehbaren Worten und Beispielen. Man kann aber auch jeder anderen x-beliebigen Fundstelle bei Google folgen, da steht inhaltlich immer dasselbe.


    Schwieriger wird es allerdings im Dienstleistungssektor, den wir auch haben. Da wird zum 31.6 eine Zwischenrechnung erstellt mit dem alten Steuersatz, und alle alten Leistungen fixiert. Ab dem nächsten Tag gehts dann mit 16% weiter.

    Und auch das ist strikt geregelt bezüglich der Ausführung der Leistung. Da muss ggf. schon in Teilleistungen etc. abgrenzbar sein und eben eine einheitliche Leistung auszuschließen sein. Aber das ist alles geregelt und nichts zu vermuten. Erst einmal die üblichen Abgrenzungen nach UStG und UStAE und dann eben der kommende BMF-Erlass.


    Ansonsten einmal der Erlass des BMF zur letzten Änderung des Regelsteuersatzes zur Kenntnisnahme:

    Umsatzsteuer - Anhebung des allgemeinen Steuersatzes (§ 12 Abs. 1 UStG) sowie der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze (§ 24 Abs. 1 UStG) zum 1. Januar 2007 - BMF v. 11.08.2006 - IV A 5 - S 7210 - 23_06 - Quelle NWB Datenbank.pdf

    Da auch für diesen nur der vorhergehende Erlass zu der dieser vorhergehenden USt-Änderung inhaltlich überarbeitet wurde, ist davon auszugehen, dass auch der nun zu erwartende neue Erlass des BMF den damaligen wiederum nur inhaltlich überarbeitet. Man kann ihn sich sicherlich einmal anschauen.

  • Und im Übrigen ist es bereits durchgeboxt.

    Was ist durchgeboxt? Ich habe noch kein Gesetz hierzu gesehen - es gelten zur Zeit immer noch die Vorschriften des aktuellen Umsatzsteuergesetzes. Und die sind eindeutig.

  • sorry, das hilft mir jetzt nicht wirklich.

    dann lese einmal den (ungeliebten) Haufe - Link `absenkung-des-mehrwertsteuersatzes-2020-probleme-in-der-praxis´in Post #30

    gutes Bsp.u.a. : Ausführung der Leistung

    Habe ich.

    Dennoch habe ich weiterhin einige Fragezeichen. Vielleicht muss ich einmal auf den Dachboden und einmal in den Keller oder eiskaltes Wasser über den Kopf schütten ;)

    Wenn ich alles richtig verstanden habe, geht es ja bei der Ansetzung der Mwst. um das Datum der Leistungserbringung. Momentan ist es so, dass ich Bestellungen am Wochenende/Feiertag und abends bearbeite und Rechnungen erstelle. Rechnungsdatum ist der aktuelle Tag, als Liefer-/Leistungsdatum gebe ich den folgenden Werktag an, also den Tag, an dem wir die Bestellung zur Post bringen.

    Bestellt jetzt ein Kunde am 30.06. nach der Zeit, zu der wir die Bestellung noch zur Post bringen, ist das Datum der Leistungserbringung bzw. das Lieferdatum der 01.07. Bestellt und bezahlt hat der Kunde mit 19% Mwst., Rechnungsstellung bzw. Lieferdatum ist aber an dem Tag, an dem bereits die 16% gelten. Also müsste ich dem Kunden 3% erstatten. Bestellt ein Kunde am 30.06. mit 19% auf Vorkasse, zahlt er auch den Endbetrag mit 19%. Zahlungseingang und Rechnungsstellung irgendwann Anfang Juli. Auch hier müsste ich 3% erstatten.


    Habe ich einen Denkfehler?

    Ganz nebenbei frage ich mich, warum ich für den ganzen Aufwand (Umstellung im Shop, vermutlich einige Änderungen auf ebay usw.) wegen schlappen 6 Monaten den Preisvorteil von 3% an den Endkunden weiter geben soll. Wie handhabt Ihr das? Bleibt ihr bei Euren Endpreisen oder senkt Ihr die Nettopreise tatsächlich?

    Um die Problematik 30.06./01.07 zu umgehen, ist es für uns keine Option, den Shop bis Mitternacht dicht zu machen (wie hier geschrieben wurde). Wir haben abends und nachts die meisten Bestellungen.

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    Ganz nebenbei frage ich mich, warum ich für den ganzen Aufwand (Umstellung im Shop, vermutlich einige Änderungen auf ebay usw.) wegen schlappen 6 Monaten den Preisvorteil von 3% an den Endkunden weiter geben soll.

    Weil es Deine "Kunden" sind, die Dir vielleicht bisher die Treue gehalten haben, die aber dennoch in der Lage sind, zu rechnen. ?(

  • Habe ich einen Denkfehler?

    nein alles richtig verstanden.


    Lieferungen (auch Werklieferungen) gelten dann als ausgeführt, wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht an dem Gegenstand erworben hat; wird der Gegenstand befördert oder versendet, ist die Lieferung mit Beginn der Beförderung oder Versendung ausgeführt (Abschn. 13.1 Abs. 2 UStAE).


    die aber dennoch in der Lage sind, zu rechnen.

    Der Unternehmer sollte aber auch rechnen können und die erheblichen Kosten für die zweimalige Umstellung, Anpassen der Wawi, Kasse, Buchhaltung etc. einpreisen.

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    die aber dennoch in der Lage sind, zu rechnen.

    Der Unternehmer sollte aber auch rechnen können und die erheblichen Kosten für die zweimalige Umstellung, Anpassen der Wawi, Kasse, Buchhaltung etc. einpreisen.

    Habe ich ja nichts gegen gesagt. Ich habe nur versucht die Fragestellung/Überlegung von @KerstinP aus Sicht eines Kunden in Erinnerung zu rufen und deren Gedächtnis kann letztlich mehr ausmachen als die 3%. Ich glaube nicht, dass es im Moment eine Minderheit ist, die nichts zu verschenken hat und die jeden Cent dreimal umdrehen muss. Da sollte man dann ein langfristiges Ergebnis nicht außer Acht lassen. Bei allem Verständnis für Arbeitsaufwand etc. ist es ja letztlich auch der Job jedes Unternehmers sein "Gerät" parat zu haben.

  • Ganz nebenbei frage ich mich, warum ich für den ganzen Aufwand (Umstellung im Shop, vermutlich einige Änderungen auf ebay usw.) wegen schlappen 6 Monaten den Preisvorteil von 3% an den Endkunden weiter geben soll.

    Weil es Deine "Kunden" sind, die Dir vielleicht bisher die Treue gehalten haben, die aber dennoch in der Lage sind, zu rechnen. ?(

    schon richtig, deshalb meine Frage. Aber ein Mehraufwand muss sich ja auch irgendwie rechnen. Ich verbrate gerade meine Freizeit, damit ich gewappnet bin und berrechne dem Kunden dafür 3% weniger? Wir sind Hersteller, haben unser Materiallager mit 19% Mwst. gefüllt, verkaufen unsere Artikel aber dann mit 16% - mache ich einen Rechenfehler?


  • danke arnsteiner, also kann ich mir die kalte Kopfdusche sparen ;)

    Und ich sehe es wie du, dass der Aufwand nicht zu Lasten des Unternehmers gehen sollte. Ich denke, wir sind hier alle nicht in Größenordnungen von irgendwelchen Großunternehmern und wir haben alle mit Corona zu kämpfen und jetzt halt auch noch der Mist. Aktuell habe ich noch keinen Plan, wie ich das im Shopsystem umsetzen soll, auf Infos von ebay warte ich. Es wird eine Herausforderung für die kleinen Unternehmen werden.

  • die aber dennoch in der Lage sind, zu rechnen.

    Der Unternehmer sollte aber auch rechnen können und die erheblichen Kosten für die zweimalige Umstellung, Anpassen der Wawi, Kasse, Buchhaltung etc. einpreisen.

    Habe ich ja nichts gegen gesagt. Ich habe nur versucht die Fragestellung/Überlegung von @KerstinP aus Sicht eines Kunden in Erinnerung zu rufen und deren Gedächtnis kann letztlich mehr ausmachen als die 3%. Ich glaube nicht, dass es im Moment eine Minderheit ist, die nichts zu verschenken hat und die jeden Cent dreimal umdrehen muss. Da sollte man dann ein langfristiges Ergebnis nicht außer Acht lassen. Bei allem Verständnis für Arbeitsaufwand etc. ist es ja letztlich auch der Job jedes Unternehmers sein "Gerät" parat zu haben.

    richtig, keiner hat gerade was zu verschenken. Wir auch nicht. Wir sind sonst im Frühjahr und Herbst auf Messen, machen da unseren größten Umsatz. Da die Frühjahrsmessen alle abgesagt wurden und die Herbstmessen nach und nach auch, macht sich das natürlich bei den Umsätzen bemerkbar. Man darf ja auch die Nachverkäufe nicht vergessen. Und jetzt sollen wir aufgrund der Mwst.-Senkung kurzfristig einen riesengroßen Aufwand betreiben und an die Endkunden weiter geben? Parallel sind Mitarbeiter in Kurzarbeit? Nee, da läuft was richtig schief.

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    Und jetzt sollen wir aufgrund der Mwst.-Senkung kurzfristig einen riesengroßen Aufwand betreiben und an die Endkunden weiter geben? Parallel sind Mitarbeiter in Kurzarbeit? Nee, da läuft was richtig schief.

    Das wäre nach der nicht unbeträchtlichen Unterstützung des Staates der Rückschluss, da eben jetzt mit der Senkung der Umsatzsteuer auch andere Gruppen unterstützt werden sollen, die bisher ganz leer ausgegangen sind. Und mit Ablauf der Aktion und Erhöhung des Regelsteuersatzes gehst Du wegen des neuerlichen Aufwands dann gleich 3% hoch mit den Preisen. Hast Recht, das hat was. Lieber alles so als eine offene und ehrliche Preiserhöhung, aus der dann jeder so seine Schlüsse ziehen kann.


    Ist doch auch nicht besser als die Forderung der größten Lobbygruppe nach Kaufprämien, nachdem sie gerade eben die Preise noch einmal angezogen haben.


    Ich möchte die Diskussion hier im Forum nicht sehen, wenn es Buhl mit seinen Preisen für Eure Software ebenso macht.

  • Ich kann hier das "Gejammere" um die Rückgabe der 3 bzw. 2% nicht ganz verstehen. Weder sind die an die Lieferanten gezahlten Umsatzsteuern (Vorsteuern) Aufwand, denn sie wurden in den UStVAen als Abzugsposten von der abzuführenden Umsatzsteuer schon erstattet, die Unternehmer (mit Ausnahme derer, die keine Umsatzsteuer berechnen) sind also damit nicht mit Aufwand belastet --> kein Argument.

    Die dem Kunden nun zu erlassenden 3 bzw 2% sind kein Ertrag beim Unternehmer, sondern werden an den Fiskus weitergeleitet, der den "Schaden" hat, nicht der Unternehmer. Also auch hier kein Grund, die Kunden nicht zu entlasten. Denn eines hat miwe4 ganz richtig gesagt: die Endverbraucher haben bislang von keinerlei Förderung profitiert, sie mussten mit Kurzarbeit etc. und damit weniger Geld ihren Lebensunterhalt bestreiten, während Unternehmen, Freiberufler etc. durch Corona-Hilfen etc. relativ großzügig schon unterstützt wurden. Und jetzt auch noch überlegen, wie kann ich meine Kunden "betuppen"? Bevor du also überlegst, einfach deine Preise zu erhöhen und weiterhin vom Kunden die alten Bruttopreise zu nehmen und damit die Umsatzsteuersenkung "einzusacken", ist (einmal ganz deutlich gesagt) Betrug an deinen Kunden und da kann ich mir vorstellen, dass vielleicht noch mehr verloren gehen als durch die nicht stattfindenden Messen.

  • Und jetzt sollen wir aufgrund der Mwst.-Senkung kurzfristig einen riesengroßen Aufwand betreiben und an die Endkunden weiter geben? Parallel sind Mitarbeiter in Kurzarbeit?

    :thumbup:


    viele Endverbraucher übersehen bei dem ganzen, dass es sich um eine ´temporäre´MwSt.-senkung handelt, und das Tohuwapohu für den Unternehmer zum 31.12. neu beginnt.

    (wie heißt es oft in Wartungsanleitungen: der Zusammenbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge)

    Buhl schreibt zwar

    Zitat von MB

    wir ändern Ihre Software dahingehend, dass die geltenden Steuersätze im genannten Zeitintervall für Sie verfügbar sein werden.

    aber nicht was das kostet.

    Auch die Kosten für das Einpflegen des Updates, der MA-Einweisung, das Umetikettieren nebst Beschaffungskosten, Druck neuer Kataloge/Flyer u.s.w. werden aus den Augen verloren und belauft sich bei mir auf einen geschätzten mittleren 4-Stelligen Betrag. Und das ganze 2 x


    Klar... kommen nun Einwände wie "Ihr gönnt einem gar nichts ...könnt ihr doch alles -absetzen- ist Aufwand, sind doch Kosten... " habe ich gestern sehr oft zu hören bekommen.

  • Denn eines hat miwe4 ganz richtig gesagt: die Endverbraucher haben bislang von keinerlei Förderung profitiert, sie mussten mit Kurzarbeit etc. und damit weniger Geld ihren Lebensunterhalt bestreiten, während Unternehmen, Freiberufler etc. durch Corona-Hilfen etc. relativ großzügig schon unterstützt wurden

    Interessante Argumentation....


    Unternehmer und Freiberufler wurden relativ großzügig unterstützt???

    Aber warum gibt es dann gerade so viele Insolvenzen?


    Und warum müssen dann andere Unternehmer ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, wenn es ihnen doch so gut geht durch die staatliche Unterstützung ?

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    Unternehmer und Freiberufler wurden relativ großzügig unterstützt???

    Aber warum gibt es dann gerade so viele Insolvenzen?

    Und warum sind dann nicht jetzt wie gewollt die kleinen Leute dran wie Rentner, Geringverdiener und und und? Dann soll deren Teil bei den Unternehmern bleiben, weil es denen noch nicht reicht? Dann kaufen sie gar nicht, weil sie nicht wissen, was ihnen am Ende noch bleibt. Da haben die Unternehmer viel mit gewonnen.


    Und warum müssen dann andere Unternehmer ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, wenn es ihnen doch so gut geht durch die staatliche Unterstützung ?

    Und wie geht es eben den kleinen Leuten am anderen Ende der Futterkette? Es spricht doch niemand von gut gehen. Aber es soll dann doch irgendwie bei jedem mal etwas ankommen. Eben so wie von der Politik gewollt und von Unternehmern gefordert.

  • schon richtig, deshalb meine Frage. Aber ein Mehraufwand muss sich ja auch irgendwie rechnen. Ich verbrate gerade meine Freizeit, damit ich gewappnet bin und berrechne dem Kunden dafür 3% weniger? Wir sind Hersteller, haben unser Materiallager mit 19% Mwst. gefüllt, verkaufen unsere Artikel aber dann mit 16% - mache ich einen Rechenfehler?

    In gewisser Weise hast du natürlich Recht, indem du direkt keinen Mehrgewinn für deinen Aufwand hast. Indirekt sichert es dir natürlich Einnahmen von Leuten, die nur zugreifen, weil die Preise niedriger sind.


    Aber einen Rechenfehler hast du meiner Meinung nach schon: Es ist doch erst einmal unerheblich, ob du dein Materiallager zu 19% Umsatzsteuer gefüllt hast und es zu 16% verkaufst, da es sich ja um einen durchlaufenden Posten handelt. Allein aufgrund dieser Differenz machst du ja keinen Verlust.

  • Moin,

    es gibt immer welche, die mit getroffenen Maßnahmen nicht einverstanden sind...

    Ich bezweifel, dass eine Senkung der MwSt um 3 Prozentpunkte das Kaufverhalten gerade der vielen Menschen, die jeden Euro dreimal umdrehen müssen, maßgeblich ändern wird. Wenn nun ein Artikel statt 119,--€ 116€ kostet, ich weiß nicht, ob das entscheidend zur Kauflaune beiträgt. Beim gesamten Monatseinkauf einer Familie führt dies aber zu einer Ersparnis, die vermutlich wieder investiert wird und damit den Unternehmen zugute kommt. Ich werde die Senkung an meine Kunden weitergeben, sind gerade darunter viele, deren Existenz durch Corona komplett weggebrochen ist.

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    Beim gesamten Monatseinkauf einer Familie führt dies aber zu einer Ersparnis, die vermutlich wieder investiert wird und damit den Unternehmen zugute kommt. Ich werde die Senkung an meine Kunden weitergeben, sind gerade darunter viele, deren Existenz durch Corona komplett weggebrochen ist.

    Genau mein Reden. :thumbsup:

  • Ich kann hier das "Gejammere" um die Rückgabe der 3 bzw. 2% nicht ganz verstehen. Weder sind die an die Lieferanten gezahlten Umsatzsteuern (Vorsteuern) Aufwand, denn sie wurden in den UStVAen als Abzugsposten von der abzuführenden Umsatzsteuer schon erstattet, die Unternehmer (mit Ausnahme derer, die keine Umsatzsteuer berechnen) sind also damit nicht mit Aufwand belastet --> kein Argument.

    Die dem Kunden nun zu erlassenden 3 bzw 2% sind kein Ertrag beim Unternehmer, sondern werden an den Fiskus weitergeleitet, der den "Schaden" hat, nicht der Unternehmer. Also auch hier kein Grund, die Kunden nicht zu entlasten. Denn eines hat miwe4 ganz richtig gesagt: die Endverbraucher haben bislang von keinerlei Förderung profitiert, sie mussten mit Kurzarbeit etc. und damit weniger Geld ihren Lebensunterhalt bestreiten, während Unternehmen, Freiberufler etc. durch Corona-Hilfen etc. relativ großzügig schon unterstützt wurden. Und jetzt auch noch überlegen, wie kann ich meine Kunden "betuppen"? Bevor du also überlegst, einfach deine Preise zu erhöhen und weiterhin vom Kunden die alten Bruttopreise zu nehmen und damit die Umsatzsteuersenkung "einzusacken", ist (einmal ganz deutlich gesagt) Betrug an deinen Kunden und da kann ich mir vorstellen, dass vielleicht noch mehr verloren gehen als durch die nicht stattfindenden Messen.

    Jetzt wirds langsam albern.



    Ich werde meinen Shop am 30.06.2020 um 23:45 Uhr in den Wartungsmodus versetzen, alle bis dahin eingegangen Bestellungen einlesen, den Steuersatz ändern und um 0:00 Uhr wieder online gehen. Wenn sich dann ein Vorkassekunde bei mir meldet und um Anpassung des Kaufpreises bittet, jederzeit gerne. Aber mit Sicherheit werde ich nicht von mir aus aktiv und erstatte jedem Vorkassekunden, der am 30.Juni bestellt und die Auftragsbestätigung richtigerweise mit 19% erhalten hat, aber erst am 1.Juli den vollen Kaufpreis bezahlt hat, freiwillig die paar Cent. Das Ganze ist bei Kleinteilen den Aufwand nicht wert - weder personell, noch von den reinen Kosten der Überweisung her.